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BVerfG v. 17.11.2023 - - 1 BvR 1037/23 -
#1
Eltern trennen sich. Es gibt 2 Söhne und 1 Tochter. Das Ganze wird von der Helferindustrie als "Hochkonflikt" angesehen. Die Kinder kommen jeweils nach einiger Zeit in div. Einrichtungen. Mal stationär, mal ambulant, mal wollen sie, mal nicht. Der Vater will das ABR und sieht die Kinder bei der Mutter gefährdet. Die Kinder wollen aber nicht zu ihm. Ein Gutachter bescheinigt beiden Eltern "Kindeswohlgefährdung" und das diese nicht in der Lage seien, sich um die Kinder entsprechend zu kümmern. Der Konflikt befeuere alles. Das OLG entzieht beiden Elternteilen das komplette Sorgerecht und bestellt eine Vormündin. 

Das Bundesverfassungsgericht sieht in dem Entzug der Sorge keine ausreichende Begründung und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/...KGR3dM4fF5
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