12-08-2024, 20:17
Moin.
Ich zitiere die FAQ:
Zur privaten Altersvorsorge urteilte der BGH in Aktenzeichen XII ZR 123/00 am 19.03.2003 sowie in XII ZR 111/08 vom 27.5.2009, dass 4% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen, die gesamte Altersvorsorge darf bis zu 24% vom Gesamtbruttoeinkommen betragen.
Die 4% hab ich gefunden, aber nicht die totalen 24%? Woher stammt diese Zahl? Ist das gängige Rechtspraxis?
Im Moment sind ja die Beiträge AN und AG auf 18,6% zusammen für die gesetzliche Rente, wenn ich da 4% drauflege, lande ich bei 22,6%. Das entscheidet bei mir zwischen Stufe 6 oder 5, wenn es 24% sind.
Merci vielmals.
Ich zitiere die FAQ:
Zur privaten Altersvorsorge urteilte der BGH in Aktenzeichen XII ZR 123/00 am 19.03.2003 sowie in XII ZR 111/08 vom 27.5.2009, dass 4% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen, die gesamte Altersvorsorge darf bis zu 24% vom Gesamtbruttoeinkommen betragen.
Die 4% hab ich gefunden, aber nicht die totalen 24%? Woher stammt diese Zahl? Ist das gängige Rechtspraxis?
Im Moment sind ja die Beiträge AN und AG auf 18,6% zusammen für die gesetzliche Rente, wenn ich da 4% drauflege, lande ich bei 22,6%. Das entscheidet bei mir zwischen Stufe 6 oder 5, wenn es 24% sind.
Merci vielmals.
You have no chance - so take it....