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Schwärzen von Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid
#1
Hallo zusammen,

aktueller Fall. Ich habe zwei Kinder 16J (Ausbildung seit August) & 11J bei KM lebend. Scheidung seit 2020. Umgang wie üblich 1x alle 2WE.
- Ich zahle seitdem über 120% Unterhalt.

Anfang des Jahres bat die EX um Anpassung des KU um paar hundert Euro, ich habe es verschleppt und April trudelte ein Schreiben der Beistandschaft ins Haus ein, mit Forderung der Zahlung des Rückstandes und Anpassung des KUs und Auskunft über Einkünfte mit Ausfüllen des begleitenden Formulars etc... Ihr kennt das schon. 
- Mini Rückstände wurden gezahlt & KU angepasst.
- Anwalt kontaktiert, Gehaltsabrechnungen geschwärzt gesendet, außer Netto Auszahlungen. Ebenso für Steuerbescheid: Nur die Nachzahlungsbeträge und Vorauszahlungen sichtlich. Leider von Mai bis jetzt wurde diese Infos + Belastungen vom Anwalt an JA nicht übermittelt. (Grund hohe Arbeitsbelastung etc..)
Sept24 kontaktiert die JA-Tante meinen Arbeitgeber wegen GehaltsInfos. Mein AG fragte mich, ob ich es aus Datenschutzgründe erlaube. Natürlich NEIN.
Die Anwaltskanzlei ist leider erst ab Mitte Oktober verfügbar. Eine Auskunftsklage möchte ich vermeiden.
Ich habe der JA-Tante die Gehaltszettel & Steuerbescheid geschwärzt versendet. Nur Netto sichtbar, Nachzalung und Vorauszahlungen.
Nun schrieb sie: <<Sie sind verpflichtet Ihre Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid komplett und ungeschwärzt vorzulegen. Der Auszahlungsbetrag ist nicht ausschlaggebend zur Berechnung des Unterhalts>>

Wie gehe ich jetzt vor? 

Schön dass es dieses Forum gibt. Hut ab an euch!
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#2
§1605 BGB Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

Hervorhebungen von mir. Anwälte schwärzen in solchen Belegen gerne die Bankverbindung und den Arbeitgeber. Die Höhe der Einkünfte hat nichts mit dem Namen des Arbeitgebers zu tun und deine Bankverbindung auch nicht. Die ja ohnehin schon bekannt ist, du zahlst den Unterhalt sicher nicht bar. Ob alles ungeschwärzt verlangt werden kann, ist umstritten, aber mehr eine Theoriefrage, die Gerichte sind sich da selbst uneinig. Sieh es als nutzbaren Spielraum an, wenn die Gegenseite klagen will soll sie das eben tun. Das wird schon deshalb abgewiesen, weil sie dann darauf verwiesen wird, doch auch das Recht zu haben, direkt Auskünfte von Dritten einzuholen sobald sie glauben dass du nicht spurst, etwa von der Rentenversicherung, wo alle deine Arbeitgeber aufgelistet sind.

Manchmal ist es sinnvoller, den Arbeitgeber nicht zu schwärzen, wenn man berufsbedingte Aufwendungen geltend macht etwa. Oder die Adresse, um Fahrtkosten nachzuweisen.
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#3
Alles schwärzen ist nicht sinnvoll, denn es werden da ja auch t.w. noch Beträge wie Riesterrente und so was vom Netto abgezogen. Das ist relevant für die Unterhaltsberechnung.
Ich würde nichts schwärzen, warum denn? Das erzeugt nur unnötig Stress.
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#4
Vielen Dank für eure Antworte erstmal.

@P: Der Arbeitgeber und Bank sind bekannt. Die Ex hat schon informiert.

@Newton: Unterhaltsrelevante Informationen, die mir vorteilhaft sind, wie Riesterrente gibt es nicht.

Nur Informationen die mir nachteilig angewendet werden können sind vorhanden: Bonus, Bruttobeträge

Betriebsrente gäbe es noch. Die wurden vor paar Jahren beim Unterhalt leider nicht berücksichtig/geltend gemacht. Bei der Scheidung wurde die Betriebsrente selbstverständlich beim Versorgungsausgleich zu meinem Nachteil verwendet.

Also mein Nettolohn ist kenntlich gemacht worden. Für alles andere müssen sie sich Arbeit machen die Informationen selbst zu beschaffen.

Meine Frage nach Belege über die Einkünfte des Sohnes ist die JA-Tante noch nicht eingegangen.

Was kostet es mir, wenn sie klagen und ich kurzfristig vor dem Gerichttermin ohne Anwalt alles offen lege?
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#5
Würde mich auch interessieren . Ich würde zu gerne die Falschberechnung die
Bei mir stattgefunden Hat sogar beim Landesgericht aufzählen.
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#6
Also alles schwärzen ausser dem Nettogehalt erscheint mir wenig zielführend. Die Berechnung muss schon nachvollziehbar sein. Auf so einer Gehaltsabrechnung finden sich ja auch z. B. geldwerte Vorteile (Dienstwagen, Jobrad, Gehaltsumwandlung Betriebsrente, etc.). Außerdem Arbeitsstunden, Vorschüsse, etc. Manch einer läßt sogar die Miete vom Arbeitgeber überweisen.
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#7
Die Kosten für ein Verfahren hängen vom Streitwert ab. Es wird auf jeden Fall nicht teuer, wenn man den gegnerischen Antrag vor dem Termin erfüllt. Anwalt braucht man dafür auch nicht und der Gegner hat auch keinen, nur den Beistand.

Natürlich sind eine Menge Angaben auf dem Gehaltszettel irrelevant oder können bei Schwärzung sogar ein Nachteil für den Pflichtigen sein. Hier entpuppt sich aber der praktizierte Datenschutz ein weiteres mal als ein bis ins Mark verlogenes blosses Herrschaftsinstrument der Macht. Du sollst nichts wissen, Staat und Abkassierinnen sollen sich aber ihrerseits an allen Datenhaufen besaufen können die du hast, ganz egal was überhaupt für den behaupteten Zweck notwendig ist.
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