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Hallo zusammmen,
wenn ich Trennungsunterhalt berechnen möchte, dann ist der allgemeine Weg grob gesagt so:
- Einkommen ermitteln
- Einkommen bereinigen
- Trennungsunterhalt = 45% der Einkommensdifferenz
Aber was mache ich mit einem Hauskredit? Ich könnte ihn bei der Bereinigung ansetzten, oder aber die Ex soll ihn zur Hälfte aus dem Trennungsunterhalt bezahlen. Kann man wählen, wo ich die Kosten zum Abzug bringe? Das macht schon einen Unterschied.
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Na, wer steht denn drauf auf dem Kreditvertrag? Der zahlt auch weiter. Und wenn beide unterschrieben haben, zahlen auch beide weiter. Egal wer da wohnt. Das interessiert die Bank nicht. Also erstmal die Frage klären: Wer zahlt eigentlich was?
Und erst dann fächert es sich auf beim Unterhalt. Bei deinen dürren Informationen kann ich nicht alle Fälle aufführen, das gibt ein Buch. Wenn der weggezogene Ehegatte zum Beispiel weiter den Hauskredit mitbezahlt und Unterhalt an die Ex, die weiter im Haus wohnt bezahlt, dann kann der Weggezogene die Raten bei der Unterhaltsberechnung abziehen. Dann gibts die Mietkonstuktion, die Berechnung von mietfreiem Wohnen, Wohnvorteile... du solltest für deinen ganz speziellen Fall deinen Anwalt fragen, der kennt deine genaue Situation und kann spezifisch Antworten.
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Ok, dann machen wir mal als Beispiel einen möglichst einfach Fall: Ehepaar ist getrennt, es gibt nur einen gemeinsamen Hauskredit, keine Kinder, beide wohnen noch getennt im gleichen Haus. Der Mann ist Alleinverdieher, die Frau hat keinerlei Einkommen. Nehmen wir einen Hauskredit von 2000€ an. Jenachdem, ob man den Hauskredit in der Bereinigung des Einkommens ansetzt, oder aber die Hälfte vom Trennungsunterhalt bezahlen lässt, macht einen Unterschied von 100€ in der Endrechnung.
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Beide haben also unterschrieben, Gesamtschuldner, aber nur der Ehemann zahlt den Kredit zurück, da die Ehefrau ja kein Einkommen hat. Im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern müssen aber beide je die Hälfte der Darlehensrate (=Zinsen plus Tilgung) tragen. Übernimmt das ein Partner, kann er diesen Betrag von seinem Einkommen abziehen. Im ersten Jahr, bei Trennungsunterhalt. Danach Zinsen ganz, Tilgung teilweise, mittlerweile aber auch möglicherweise ganz. Es gibt da nämlich noch ein neueres BGH-Urteil (Entscheidung vom 18. Januar 2017 Az. XII ZB 118/16), das beschäftigt sich zusätzlich mit dem Wohnvorteil der Person, die im Haus wohnt, aber keinen Kredit mitzahlt, da könnte noch mehr für dich drin liegen.
Achtung: Untereinander können die Ehepartner auch Anderes vereinbaren.