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Berechnung Kindesunterhalt - Teilzeit
#1
Hallo Forum, ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindesunterhaltes: Wenn ein Elternteil eines 14-jährigen Kindes nur Teilzeit arbeiten geht, wird dann das fiktive Einkommen welches bei einer Vollzeitstelle vorliegen würde in eine Berechnung einbezogen ? Ab wann kann man das so ansetzen ? Welche Voraussetzungen müssen da vorliegen. Danke für eine kurze Einschätzung.
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#2
Ja, wird vermutlich so laufen für den allein barunterhaltspflichtigen Elternteil. Ausser er hat gute Gründe für Teilzeit. Das hat hohe Hürden und ist Ermessenssache. Auf keinen Fall darf es aber den Mindestunterhalt reissen.
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#3
Danke dir! 
Wenn das Kind im echten Wechselmodell betreut wird, sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig und daraus folgt, dass es dann für beide Elternteile gelten würde, richtig?
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#4
Das ist eine Situation, die eine eigene lange Antwort mit sehr vielen "wenns" erfordert und bei der eine Richter zudem noch willkürlicher entscheiden wird. Wahrscheinlich müsste auch ein Verfahrenspfleger benannt werden, weil jeder Elternteil nur begrenzt Unterhalt gegen den anderen geltend machen kann, das Kind also nicht voll vertritt.

Es gab dazu schon Verfahren, mal lief es auf fiktives Einkommen raus, mal nicht. Die generellen Grundsätze wurden in BGH, Beschluss vom 11.1.2017 – XII ZB 565/15 festgelegt und in RN 27-29 gehts auch um fiktives Einkommen, das dort befürwortet wird.

Wenn du nicht Vollzeitelternteil bist und hast vor, die Teilzeit-Mutter zu verklagen, rate ich trotzdem zu grösster Vorsicht. Lieber mehr ausgleichen als so ein Kartenhaus anfassen.
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#5
Ich bin in Vollzeit am arbeiten, allerdings nicht der andere Elternteil. Ich hatte halt überlegt ob bei der Berechnung des Unterhaltes dann von dem fiktiven Einkommen bei Vollzeit ausgegangen wird. Das wäre ja dann etwas vorteilhafter für mich.
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#6
Diese Formulierung impliziert eine Solidität und algorithmische Berechnungsweise, die in der Praxis nicht existiert. Wenn es strittig wird weil jeder anders rechnet und anders begründet, wird ein Richter entscheiden, der selber nicht neu berechnet, sondern die vorgebrachten Argumente abwiegt.
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#7
Die Frage ist, warum du in Teilzeit arbeitest. Ich bin selbst in der Ehe vor der Trennung in Teilzeit gegangen, dann kann man das aufrechterhalten, weil gemeinsame Entscheidung in der Ehe. Was immer negativ ausgelegt wird und nicht vorkommen sollte ist eine Stundenreduzierung nach der Trennung und oder eine Unterschreitung des Mindestunterhalts.
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