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Volljähriges Kind mit Vermögen fordert Unterhalt
#1
Ein Kind wird volljährig und ist ab diesem Zeitpunkt allein verfügungsberechtigt über ein vom Vater, auf dem Namen des Kindes und während der Kindheit errichtetes und bespartes ETF Depot im Wert von etwas mehr als €30k. Nachweise über die exakte Höhe dieses Vermögens zum Stichtag des 18. Geburtstag (bzw. 1 Tag davor) liegen dem Vater vor.

Zum 18. Geburtstag des Kindes endet der befristete KU Titel. Vater stellte die Zahlungen ab dann ein.

Ca. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bekommt Vater Post vom Anwalt des Kindes. In diesem steht, dass das Kind noch in die Schule gehe und es somit unterhaltsberechtigt sei. Vater wird aufgefordert seine Einkünfte offenzulegen, damit der Unterhalt unter Berücksichtigung einer evtl. Haftungsquote berechnet werden kann. Vater wird darauf hingewiesen dass er ab Eingang des Schreibens Kindesunterhalt schuldet.

Wie würdet ihr darauf reagieren?
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#2
Der Auskunftsaufforderung entsprechen und Auskunft geben. Ganz klar. Es spielt keine Rolle, ob und wie viel später Unterhalt geltend gemacht werden kann, Auskunft muss immer gegeben werden.

Eventuelle Erträge des Depots sind natürlich immer Einkommen des Kindes. Das Vermögen müssen sie auch einsetzen, aber einen Basisbetrag nicht. Wie hoch der ist, das sieht die Rechtssprechung unterschiedlich. Auf jeden Fall >10 000 EUR.
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