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Ich kriege langsam Angst
#26
@p__: Danke für die Erinnerung, habe ich jetzt (mal wieder) getan. Wertvolle Tipps und gut, sich das mal wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Ich werde jetzt vermehrt darauf achten, mich nicht in einen Streit hineinziehen zu lassen.
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#27
Ok, dann will ich mal ein wenig vorbereiten auf das Kommende. Ich hab da allerdings noch ziemlich wenig Ahnung. Obwohl ich viel hier im Forum lese, fallen mir immer wieder Dinge ein, die ich nicht weiß und die entscheidend sein könnten.
Wie ist das z.B. mit der Trennung, wenn noch nicht geschieden? Da muss ich ja Trennungsunterhalt zahlen. Ab wann ist der fällig? Sobald ich den Wohnsitz wechsle?
Was ist, wenn ich zwar ausziehe, aber mich nicht woanders anmelde, also z.B. bei jemand anderem wohne? Für ein paar Wochen, Monate oder Jahre?
Was ist, wenn ich mich ins Ausland abmelde? Laufen dann Schulden auf für den Trennungsunterhalt und wer verfolgt die ganze Sache ? Die Ex oder der Staat? Ich gehe hierbei davon aus, dass ich meiner Tochter Unterhalt zahle, aber meiner Ex nicht. Sie arbeitet ja und liegt damit dem Staat nicht auf der Tasche, also dürfte das den Staat ja nicht interessieren oder? Sie würde ja dann auch im Haus leben, welches uns beiden zur Hälfte gehört. Das würde ihr doch als Vorteil angerechnet werden können.
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#28
Trennungsunterhalt ab Trennung. Trennung = Trennung von Tisch und Bett. Besteht Uneinigkeit über den Trennungszeitpunkt, dann bringt halt jeder Expartner seine Begründungen. Ein offizieller Auszug ist natürlich eine starke Begründung. Ein Daueraufenthalt ohne Ummeldung ist auch nicht schlecht. Es zählt die Realität. Je belegbarer die ist, desto besser. Schwieriger wirds, wenn man sich innerhalb des Hauses trennt.

Jeder Unterhalt muss eingefordert werden. Automatisch geht da gar nichts. Einfordern tut der, der meint unterhaltsberechtigt zu sein. Oder sein Bevollmächtigter erledigt das, z.B. sein Anwalt oder bei Kindesunterhalt der Beistand. Wer nicht fordert, hat auch keinen Anspruch.
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#29
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe gelsesn, das Trennungsunterhalt ab dem Tag des Antrags geltend gemacht werden kann und nicht ab dem Tag der Trennung. Stmmt das?
Wie ist das mit Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung? Wenn ich z.B. Rente kriege und die Ex noch nicht?
Ist Nichtzahlung von Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nach Scheidung ein §170 Tatbestand?
Ist Rente pfändbar, wenn Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nach Scheidung nicht oder zu wenig gezahlt werden und dadurch Schulden auflaufen?
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#30
Unterhalt: Forderung und Trennung. Für Zeiten vor der Trennung: Nix.
Rente ist auch Einkommen und jedes Einkommen geht in die Unterhaltsberechnung ein.
§170 StGB ist universell bei jedem Unterhalt.
Rente ist auch Einkommen und somit unterschiedlos pfändbar.
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