23-03-2025, 14:40
Mahlzeit. Bei volljährigen Kindern werfen ja beide Eltern ihr Einkommen in den Hut für
die Ermittlung der anzusetzenden Stufe in der Düsseldorfer Tabelle. Wie ist das mit weiteren Kindern, die
beide Eltern zusammen oder mit neuen Partnern haben? Bei einem volljährigen Einzelkind würde ja vermutlich
sogar eine Heraufstufung um eine Stufe stattfinden, aber wie ist das mit (Halb)Geschwisterkindern.
Wird das dann eine große Familie? Wenn es beispielsweise noch 2 minderjährige Geschwisterkinder beider
Eltern gibt und dann noch jeweils bei einem Elternteil ein Halbgeschwisterkind, gibt es dann bspw. eine
Herabstufung um 2 Stufen? Wären ja weitere vier Unterhaltsberechtigte.
die Ermittlung der anzusetzenden Stufe in der Düsseldorfer Tabelle. Wie ist das mit weiteren Kindern, die
beide Eltern zusammen oder mit neuen Partnern haben? Bei einem volljährigen Einzelkind würde ja vermutlich
sogar eine Heraufstufung um eine Stufe stattfinden, aber wie ist das mit (Halb)Geschwisterkindern.
Wird das dann eine große Familie? Wenn es beispielsweise noch 2 minderjährige Geschwisterkinder beider
Eltern gibt und dann noch jeweils bei einem Elternteil ein Halbgeschwisterkind, gibt es dann bspw. eine
Herabstufung um 2 Stufen? Wären ja weitere vier Unterhaltsberechtigte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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