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Wohnungsmiete
#1
Hallo,

meine Ex ist mit den Kindern 65km weggezogen. Ich erwäge hinterherzuziehen, um mehr Umgang realisieren zu können.
Kennt ihr eine Faustregel, ein wie großer Anteil der Mietkosten am Einkommen noch als "gesund" gilt? Ich hätte eine schöne Wohnung in der Nähe der Kinder gesehen, kostet aber 1500€ Warmmiete. Das wäre nach einer evtl. durchgesetzten Umgangserweiterung und Reduktion meiner Arbeitszeit um ein paar Stunden, um diesen umsetzen zu können, fast die Hälfte meines Nettoeinkommens. Dann geht noch Kindesunterhalt weg, hier ist die Frage, wie die Stundenreduktion unterhaltsrechtlich bewertet wird, aber von dem verbleibenden Geld würde nochmal fast die Hälfte für Unterhalt drauf gehen. Dann kommt noch Altersvorsorge usw. das ist alles finanziell ziemlich knapp. Ich hab einiges an Erspartem, dass man über eltihce Jahre langsam aufbrauchen könnte, aber ist ja auch nicht unbedingt Sinn der Sache.
Vor der Trennung waren wir nicht unbedingt reich, aber hatten keinerlei finanzielle Sorgen. So ändern sich die Zeiten.
Teils liest man, dass erhöhte Mietkosten in der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden können, aber sicher ist das nicht. Genauso bin ich nicht sicher, ob mir bei einer (wirklich kleinen) Reduktion der Arbeitsstunden trotzdem ein Vollzeitgehalt berechnet werden würde. Sind wohl alles Einzelfallentscheidungen.
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#2
Siehe Düsseldorfer Tabelle Punkt A7. Es sind im Selbstbehalt 520 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Will man den Selbstbehalt wegen höherer Miete erhöht haben, darf die Miete nicht "unangemessen" sein. Wegen 1500 EUR Miete als Mangelfall zu gelten und deswegen weniger Unterhalt zu zahlen, ist aussichtslos. Was eher geht, ist die Herabstufung bei den Tabellenstufen. Die Arbeitszeit unter Vollzeit zu reduzieren benötigt auch eine sehr gute Begründung, ansonsten wird es ebenso schwer, deshalb den Unterhalt zu reduzieren.
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#3
Angemessen wären 50qm
Für 1 Person-
Damit könnte Mann eventuell eine Stufe
in der Doppel D Tabelle drücken
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#4
Aber 50qm reichen ja eben nicht, dass da Platz für ein Kinderzimmer ist. Uns sie Nähe zur Großstadt machen sie Mieten even teuer.
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#5
Dazu gibts Beschlüsse. Man wird dir sagen, dass du als Umgangselternteil kein volles eigenes Zimmer vorhalten musst, es sei euch zuzumuten dass das Kind an den Umgangstagen auf einem Klappbett schläft. Und es ist wie gesagt ein grosser Unterschied, ob du eine DD-Stufe runter willst, oder ob du Mangelfall wirst.
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#6
Es kommt wohl auch auf die Anzahl der Kinder an. Das OLG Hamm hat mir einmal die Erhöhung des Selbstbehalts um die erhöhten Wohnkosten gebilligt, weil ich fünf Kinder zu beherbergen hatte.

Bei einem oder zwei bekommt man wahrscheinlich noch die lange Nase gezeigt, bei dreien könnte es anders aussehen.

Hier sind es dann "nur" zwei. Das wird dann wohl schwierig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Wann ist die exe umgezogen ? Mitten im laufenden Schuljahr von den Kindern?
Würde mal gerne wissen wie es abläuft bei einer Trennung
wenn man dem Jugendamt gegenüber das Wechselmodel unterstellt.
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#8
Die Kinder gehen noch in den Kindergarten und sie ist in den Sommerferien umgezogen. Ich war nicht gerade begeistert aber hab letztendlich zugestimmt, weil man mir gesagt hat, wenn ich nicht zustimme, wird meine Unterschrift gerichtlich ersetzt werden und dann verliere ich auch noch das ABR.
Eine Runterstufung würde mir ja schon reichen.
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#9
65km sind natürlich genau die Strecke wo die Richter ein Wechselmodel ablehnen .

Seltsam dass derjenige der das ABR erwähnt hat,
auch nicht erwähnt,
dass es nicht gut für die Kinder ist
das gewohnte
Umfeld zu verlassen .
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#10
Ich nehme an, der Unterhalt ist noch nicht tituliert?

Einkommen durch Stundenreduktion ist immer sehr schwierig duchzubekommen. Mit welcher Begründung auch, wenn aktuell nicht mal ein Wechselmodell gelebt wird. Was vielleicht besser geht ist bei der nächsten Gehaltsverhandlung Zeit reduzieren bei gleichbleibendem Einkommen?

(23-03-2025, 18:38)Blan schrieb: Teils liest man, dass erhöhte Mietkosten in der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden können, aber sicher ist das nicht.
Das Thema interessiert mich aktuell auch sehr. Fakt ist erstmal, unter den Mindestunterhalt kommst du nicht. Bekommt die Ex auch noch Unterhalt? Wenn sie dadurch in die Bedürftigkeit rutscht, dann wird das vielleicht auch nicht klappen. Da ist mir der Zusammenhang auch noch nicht ganz klar, was dort Vorrang hat.

Dann kann man immernoch die Größe der Wohnung diskutieren: Man wird dir sagen, dass eine 2-Zimmer reicht: Wenn die Kinder kommen teilen die sich ein Zimmer und du schläfst im Wohnzimmer. Ob man also die 1500€ Warmmiete komplett angerechnet bekommt weiß ich nicht. Im Endeffekt kommst du zwei Stufen runter mit der Anrechnung der vollen Warmmiete, ansonsten vielleicht nur eine Stufe runter.
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#11
Problem ist, dass da nichts solide ist. Bricht man die Zelte ab, zieht um und dann lacht einen der Richter aus, steht man vor finanzieller Auszehrung und dann mit gar nichts mehr am neuen Wohnort. Oder man stellt fest, dass man zu sehr auf Kante genäht hat.  Man kann nicht vorab testen, wie es läuft. Deshalb würde ich nicht einfach umziehen in eine neue Stadt mit einer Wohnung mit so hoher Miete. Ich sehe da drei mögliche Wege:

  1. Das Leben aus Aufstocker planen. Da wird mehr anerkannt als im Unterhaltsrecht und es geht sogar etwas Arbeitszeitreduktion.
  2. Im Konsens. Vielleicht geht es auch freiwillig, auch auf neue Beträge zu einigen. Die Mutter profitiert ja auch von der dann höheren Betreuungsleistung.
  3. Neue teure Stadt, vielleicht ja auch neuer höherbezahlter Arbeitsplatz. Wer mehr hat, kann mehr ausgeben.
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#12
Also wenn man 65 km weit von der Arbeit weg zieht,
kommen Kilometergeldberücksichtigungen vom Jugendamt
auf den Selbstbehalt drauf und
der nette Nebeneffekt ist,
dass die Steuererklärung sich bemerkbar macht bei den Kilometern .

Dann würde ich die teuerste 50qm Meter Wohnung nehmen
die es in dem Ort gibt wo deine Kinder sind .
Dann sämtliche Rechtsschutzversicherungen abschließen.
Es gibt welche die 500€ für Familienrecht abdecken
Ist nicht viel ich weiß aber immerhin

Bürgergeld würde bei 3000netto nicht viel bringen
Außer du willst sowieso Stunden reduzieren
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#13
Ich würde ein paar (wenige) Stunden reduzieren, um die Umgänge erweitern zu können.
Arbeit ist mehr oder weniger im der Mitte, von beiden Orten ca 30km
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#14
Dadurch dass das Jugendamt weiß,
dass deine exe heftig drauf ist
Könntest du Glück haben und du dein Vorhaben
mit der großen Wohnung durchbekommen. Eventuell könnte das Jugendamt
zufällig Personalmangel haben wenn deine exe
Was in die Wege leiten will .

Das Problem ist,
dass die Leute die ein wechselmodel haben
und logischer Weise kein kindesunterhalt zahlen müssen,
Kaum auf dem Forum hier unterwegs sind um Tipps zu geben .
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