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Hallo zusammen,
meine Noch-Frau ist letztes Jahr im August mit unseren gemeinsamen Kindern 65km weit in ihren Heimatort gezogen. Eine entsprechende Vollmacht hatte ich damals unterschrieben, ich war schon zuvor aus unserem Haus ausgezogen.
Unser Verhältnis ist sehr strittig, bei ihr sind so einige Schrauben locker. Scheidung steht kurz bevor.
Jetzt bin ich ihnen hinterhergezogen und war gerade im Bürgeramt, um mich am neuen Wohnort zu melden. Dabei hat sich rausgestellt, dass die "nicht mitziehenden Angehörigen" also Frau und 2 Kinder nach wie vor im gemeinsamen Haus gemeldet sind.
Ich hab jetzt keine Ahnung, ob das irgendwelche Auswirkungen / Bedeutung hat. Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Meldung am Wohnort Voraussetzung für die Anmeldung im Kindergarten / der Schule ist. Beides war aber problemlos. Oder kann es wirklich fast1 Jahr dauern, bis das auch im System der Sachbearbeiterin da aktualisiert ist?
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Keine Ahnung, was da im Bürgeramt läuft. Offenbar gehts auch ohne Anmeldung. Frag doch mal, ob das nicht eine Ordnungswidrigkeit wäre?
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(04-06-2025, 14:38)p__ schrieb: Keine Ahnung, was da im Bürgeramt läuft. Offenbar gehts auch ohne Anmeldung. Frag doch mal, ob das nicht eine Ordnungswidrigkeit wäre?
Theoretisch muss man sich innerhalb 2 Wochen nach Umzug ummelden. Manchmal scheitert das daran, dass man keinen Termin bekommt. Aber keine Ummeldung nach 10 Monaten ist auf jeden Fall Ordnungswidrigkeit. Nur hab ich nichts davon, wenn ich deswegen meiner Ex an´s Bein pinkle.
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Ich habe das Gefühl aus diversen Foren, dass je ländlicher es wird, desto egal werden offizielle Regelungen wie Anmeldung am Wohnort.
Dir müsste ungeachtet dessen kein Nachteil entstehen. Spontan fehlt mir auch die Idee das als Vorteil nutzen zu können. Die Gebühr der Ordnungswidrigkeit reinzudrücken ist den Aufwand nicht wert.
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Das ist nicht Sache von Dritten. Die Nichtanmeldung kann nur vom Staat gerügt werden. Der Vater kann nur verwundert fragen, wie das geht, Anmeldung bei Schule & Co, aber nicht beim Bürgeramt.
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(04-06-2025, 14:38)p__ schrieb: Keine Ahnung, was da im Bürgeramt läuft. Offenbar gehts auch ohne Anmeldung. Frag doch mal, ob das nicht eine Ordnungswidrigkeit wäre?
Meine älteste Tochter wurde zu einem dreistelligen Bußgeld verknackt, weil sie vergessen hat, die eigene Tochter (damals noch Säugling) bei der Ummeldung mit anzugeben.
Die "Nachmeldung" erfolgte 2 Monate nach dem Umzug.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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als ich damals auf´s Land gezogen bin, hatte ich irgendwann einen gelben Brief im Kasten von der Gemeinde. "... uns ist bekannt geworden, dass Sie mindestens seit dem xx.xx.xxxx in der yx-Straße 1 wohnen, jedoch nicht in dieser gemeldet sind ... " etc. Das haben wohl die Nachbarn verpetzt oder dem Abschnittsbevollmächtigten ist mein Auto mit dem städtischen Kennzeichen vor der Türe täglich parkend aufgefallen.
Frist zur Ummeldung waren damals 10 Tage und Bussgeld 100,00 Euro..... ist aber schon 15/20 Jahre her.
Deiner EX eines einzudrücken? Da lohnt sich doch der Aufwand nicht....., oder?
Sonnige Grüße
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Nochmal: Man kann der Ex keins reindrücken. Die Gemeinde kann Bussgelder verhängen, nicht der Vater. Mit der Frage nach der Anmeldung ist der Sachverhalt der Gemeinde bekannt geworden. Der Vater kann diesen Sachverhalt weder ändern noch beschönigen noch verstärken. Entweder, die Gemeinde tut was oder sie tut nichts. Der Vater kann nichts davon herbeiführen.
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Ich möchte betonen, dass der Grund dieses Beitrags nicht war zu überlegen, wie ich ihr eins reinwürgen kann.
Eigentlich hab ich überlegt ob das wohl für mich irgendwelche Nachteile haben könnte, so dass ich da bei ihr mal Druck machen müsste.
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Aber wo deine Kinder wohnen weist du schon?
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Verstehe die Frage nicht, ehrlich gesagt. Ja, ich weiß wo sie wohnen.