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Hi! Folgende Frage:
Eltern leben getrennt. Kind 4 will studieren und hat 3 jüngere Geschwister, die alle minderjährig und schulpflichtig sind. Vater - ich - zahlt je Mindestunterhalt.
Nun musste ich fürs Bafög Auskunft erteilen.
Was ich lese ist, dass die Freibeträge für die 3 Geschwister hälftig auf die Eltern verteilt werden?!
Ich zahle also 520 EUR Unterhalt und kriege nur 385 EUR abgezogen? Die Mutter zahlt nichts und kann sich auch 385 EUR abziehen?!
Ist das so richtig?
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Ja, das ist leider wahr. Auch Eltern die nichts zahlen, bekommen einen Freibetrag,
Das Bafög-Amt teilt diesen Freibetrag immer durch zwei. Egal ob ein Elternteil Barnterhalt zahlt oder nicht.
Habe das hier mit meinen Kindern auch gerade durch.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Eine rechnerische Zusammenfassung gibt es nur, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Dann wird das Einkommen beider Eltern zusammengerechnet und dem Gesamtfreibetrag gegenübergestellt. So gleicht sich ein geringeres Einkommen eines Partners automatisch aus.
Ansonsten strikter Personengrundsatz (§ 25 BAföG), keine Übertragung wie schon ST geschrieben hat.
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Ok, danke! Ich finde es halt - erneut - ungerecht , dass ich 520,- zahle und nur 380,- angerechnet bekomme. Der Scheiss bei der Mutter ist mir egal. An diesen Unsinn habe ich mich gewöhnt.
Letztlich habe ich für das BAföG-Amt 3*140,- mehr monatlich zur Verfügung, als ich tatsächlich habe. Und damit wird dann meine Leistungsfähigkeit berechnet?! Und das bei sowieso schon engen Lebensverhältnissen.
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Das findet jeder ungerecht, der denken kann... leider sind die nicht an der Macht.
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Ok, meine Frage ist, ob ich mit Nachweis des Titels, der mich zwingt 520,- zu zahlen, nicht auch diese Summe in Abzug bringen kann? Alles andere wäre schon absurd.
Danke
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12-10-2026, 06:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2026, 06:46 von bigpuster.)
Ich werde noch wahnsinnig. Bekommen nun beide Eltern 770,- Freibetrag - hört sich unlogisch an - Oder wird er geteilt.
Nutzt man Google gibt es beide Ergebnisse und ich finde keine Berechnungsbeispiele, die den Fall der getrennt lebenden Eltern abbildet.
In den Verwaltungsvorschriften zum Paragraph 25 Bafög steht
25.3.3 Sind die Eltern der auszubildenden Person nicht in Ehe oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden oder leben sie dauernd getrennt, so sind zur Vermeidung des doppelten Freibetrages für ein Kind die Freibeträge für die Vollgeschwister nach Absatz 3 Nr. 2bei dem Einkommen jedes Elternteils grundsätzlich je zur Hälfte zu berücksichtigen. 2Der hälftige Freibetrag ist um die Hälfte des eigenen Einkommens der Person, für die der Freibetrag gewährt wird, zu mindern.
Ok, also werden die Freibeträge je zur Hälfte angerechnet.
Und was bedeutet der Satz der Verwaltungsvorschrift
25.3.9 „Lebt das im Rahmen des Abs. 3 Nr. 2 zu berücksichtigende Kind eines Einkommensbeziehers bei dem anderen Elternteil, mindert dessen Barunterhalt den Freibetrag.“
Dankeschön
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Diese Rechnungen sind länger. Es könnte sinnvoll sein, einen der Bafög-Berater zu kontaktieren. Die sind normalerweise im Studentenwerk angesiedelt.
Bafög ist vorrangig. Erst wird ohne Unterhaltsberücksichtigung ausgerechnet, was der Student Bafög bekommt. Dann ist bekannt, wie hoch der restliche Unterhaltsbedarf ist, sofern der Vater leistungsfähig ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Auch aufgrund unterschiedlicher Bezugsgrössen in den Basiszahlen ist das ganze nicht so einfach
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Ja, das die Berechnung von dem studierenden Kind beim Bafög nicht aufhört und ggf. Noch zusätzlicher Unterhalt geschuldet wird, war mir klar. Meine Frage bezieht sich auf die Abzugsfähigkeit der Geschwisterfreibetröge und Unterhaltszahlungen für diese. Ich zahle mehr Unterhalt an die Geschwister, als ich mir für die Bafögberevhnung abziehen darf.
Danke und Grüße
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Klar, aber auch das ist eben nicht so einfach. Geschwister werden bei der BAföG-Berechnung natürlich mindernd berücksichtigt, allerdings nicht direkt über die Angabe konkreter Unterhaltssummen, sondern pauschal über das BAföG-Anrechnungssystem. Geschwister mindern das anrechenbare Einkommen der Eltern.
Das war das, was ich oben schon schrieb, überall werden unterschiedliche Bezugsgrössen verwendet. Da mischen sich drei Rechtsgebiete.
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12-10-2026, 10:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2026, 10:51 von bigpuster.)
Hi! Im Ergebnis führt das bei mir dazu, dass 570,- die ich nicht habe , weil sie für den Unterhalt der drei jüngeren Geschwister bezahlt werden, bei der Leidtungsfähigkeit fürs BAföG in der Rechnung erscheinen. Ich bin auf dem Papier leistungsfähiger, als ich es real bin, weil zu niedrige Pauschalen abgezogen werden. Das ist doch verrückt. Letztlich rutsche ich damit wieder unter den angemessenen Selbstbehalt, weil mit Pauschalen und nicht realen Zahlen gerechnet wird. Während bei der Mutter die selbe Pauschale abgezogen wird, sie aber keine verpflichtenden Zahlungen hat. Das ist doch …..verrückt?!
Ich will es nicht glauben
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Konkret!
Sagen wir ich hätte 4000,- Einkommen, welches vor meinem und den Geschwisterfreibeträgen nach der Bafögberechnung zur Verfügung steht.
Kinderfreibetrag 3*330 =990
Mein Freibetrag = 1690
Macht 2680. also stehen für die weitere Berechnung 1320,- zur Verfügung
Mit den echten Zahlbeträge. Sind es
1690 + 1500 (KU) = 3190 —> 810.
Ein Unterschied von 510,- . Das ist doch in den Verhältnissen in den man mit 4 Unterhaltsberechtigten lebt keine Kleinigkeit?!
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Hier mal mein anonymisierter Bescheid. Ein Kind im Studium, eins im Abitur mit Schülerjob, eins in schulischer Berufsausbildung (kein Einkommen), eines in der weiterführenden Schule.
https://drive.google.com/file/d/1uu3NjPn...sp=sharing
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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