30-10-2026, 10:11
Nachdem es 2022 schon durch die Medien ging, wieder ein Fall, der es ausnahmsweise vor Gericht schaffte: "Frau durchlöchert Kondome und muss sich vor Gericht verantworten" https://www.t-online.de/nachrichten/pano...lemgo.html
Frau hat schon zwei Kinder, den neuen Freund will sie mit einem weiteren Kind binden. Sie zersticht heimlich Kondome, wird schwanger und gibt zu, die Kondome beschädigt zu haben. Abtreibung, Gericht. Und natürlich: "Eine Verurteilung von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe blieb der Angeklagten erspart. Das Gericht stellte das Strafverfahren vorläufig ein. Dafür muss die Frau 450 Euro an eine Ehe-, Familien- und Beratungsstelle zahlen."
Wie auch im Fall 2022, wo mehr juristische Gründe genannt werden: https://www.stern.de/panorama/partnersch...35548.html
"Juristisch macht sich in Deutschland nach § 177 Abs. 1 StGB strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem dritten bestimmt. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Damit sollen sexuelle Handlungen erfasst werden, mit denen sich der Täter über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt und so die sexuelle Selbstbestimmung der anderen Person verletzt."
"Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft laut "NWZ" sogar Anklage wegen Vergewaltigung erhoben. "Nein heißt auch hier nein", betonte das Gericht bei seiner Urteilsverkündung und schrieb dadurch Rechtsgeschichte."
Natürlich auch hier: Wenig Folgen für die Dame. Nur der unterste Rand und auch noch auf Bewährung.
Frau hat schon zwei Kinder, den neuen Freund will sie mit einem weiteren Kind binden. Sie zersticht heimlich Kondome, wird schwanger und gibt zu, die Kondome beschädigt zu haben. Abtreibung, Gericht. Und natürlich: "Eine Verurteilung von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe blieb der Angeklagten erspart. Das Gericht stellte das Strafverfahren vorläufig ein. Dafür muss die Frau 450 Euro an eine Ehe-, Familien- und Beratungsstelle zahlen."
Wie auch im Fall 2022, wo mehr juristische Gründe genannt werden: https://www.stern.de/panorama/partnersch...35548.html
"Juristisch macht sich in Deutschland nach § 177 Abs. 1 StGB strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem dritten bestimmt. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Damit sollen sexuelle Handlungen erfasst werden, mit denen sich der Täter über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt und so die sexuelle Selbstbestimmung der anderen Person verletzt."
"Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft laut "NWZ" sogar Anklage wegen Vergewaltigung erhoben. "Nein heißt auch hier nein", betonte das Gericht bei seiner Urteilsverkündung und schrieb dadurch Rechtsgeschichte."
Natürlich auch hier: Wenig Folgen für die Dame. Nur der unterste Rand und auch noch auf Bewährung.

