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Vierzehnte Verschärfung des Sexualstrafrechts
#1
Die seit 1992 vierzehnte Verschärfung des Sexualstrafrechts liegt vor. Die 40 Jahre vorher gab es keine Verschärfung, seit 1992 12 grosse und zwei kleine Verschärfungsrunden. Hier die Chronik der Grossen:

1992 26. Strafrechtsänderungsgesetz. Verschärfung der Vorschriften zum Menschenhandel.
1993 27. Strafrechtsänderungsgesetz. Verschärfung der Vorschriften zur Kinderpornografie.
1994 29./30. Strafrechtsänderungsgesetz. Weitere Verschärfungen bei Sexualdelikten und Kinderpornografie.
1997 33. Strafrechtsänderungsgesetz. Verschärfung, Vergewaltigung in der Ehe jetzt strafbar. Grosse Neufassung aller Vergewaltigungsdelikte.
1998 6. Strafrechtsreformgesetz. Verschärfungen durch Erweiterungen und Änderungen der Sexualstraftatbestände.
2003 Sexualdeliktsänderungsgesetz. Verschärfung durch Erweiterung des Schutzes vor sexuellem Missbrauch.
2005 37. Strafrechtsänderungsgesetz. Verschärfung durch weitere Ausweitung der Strafvorschriften.
2008 Gesetz gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. Verschärfung der entsprechenden Strafvorschriften.
2013 StORMG und 47. Strafrechtsänderungsgesetz. Verschärfungen beim Schutz vor sexuellem Missbrauch und bei Menschenhandel.
2015 49. Strafrechtsänderungsgesetz. Verschärfungen bei Sexualstraftaten, insbesondere im Bereich der sexuellen Nötigung.
2016 50. Strafrechtsänderungsgesetz. Grundlegende Verschärfungen der Strafen zu sexuellen Übergriffen nach dem Prinzip "Nein heißt Nein".
2021 Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Deutliche Strafverschärfungen beim Kindesmissbrauch und bei Kinderpornografie.
2021 § 184k StGB. Verschärfungen für Fotos. Neuer Straftatbestand für Upskirting und vergleichbare Bildaufnahmen.

Nun also der Referentenentwurf eines Gesetzes "zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellen Übergriffen, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen sowie vor verbalen und nonverbalen sexuellen Belästigungen". Verschärfungen, Verschärfungen, Verschärfungen. Etwa ein völlig neuer Straftatbestand: § 184i Abs. 2 StGB. Allmählich gehen die Nummern für die endlosen Erweiterungen aus. Demnach kanns Knast geben, "wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, wenn diese geeignet ist, die betroffene Person einzuschüchtern oder zu bedrängen." Obacht mit Gesten also, wie sie zu verstehen ist, obliegt allein der selbsternannten Opferin. Ausserdem gibts die dritte Verlängerung der Verjährung. Wer mit einer 15jährigen rummacht, verjährt das dann erst nach 35 Jahren, wenn sie 50 ist.

Das ist natürlich viel zu wenig. Überall Schutzlücken für Opfer, Schlupflöcher für Täter und das, obwohl 10 von 5 Frauen jeden Morgen vergewaltigt oder sonstwie schief angesehen werden. Das geht nicht. Lücken schliessen, Täter verfolgen. Ich fordere die Aufhebung der Verjährung, ausserdem sollten die Taten vererbt werden, ist der Opa tot muss der Enkel in den Knast. Schliesslich hat er vorher besondere Privilegien genossen, weil der Opa Patriarchatsgewinner war. Sperrt sie alle ein! Sofort! Diese Raubvergewaltigungsmörder-Männer! Holt die Guillotine raus! Zeter! Mordio!

Der "Erfolg" all dieser Massnahmen? Nun ja. Es scheint auch gewisse Bevölkerungsgruppen zu geben, bei denen die verschärfteste Verschärfung wenig Eindruck macht. Ist eh egal, kein Jurist hat sich je für die Folgen oder gar Erfolg seiner Durchregierung und -Regelung interessiert, nachdem er seinen fetten Hintern vom Ledersessel gewuchtet hat. Erfolg ist, wenn die dicke Pension erreicht ist. Ähnlich wie im Familienrecht, wo auch die übelsten Bilanzen niemand von diesen Figuren je gekratzt hätte. Studien zum Kindeswohl - pffft, was kümmerts die Robe. Hauptgrund für Insolvenzen Unterhaltspflichten - was solls, der Anwalts-BMW fährt sich gut. Stattdessen: Weiter so. Und nicht vergessen, Verschärfung, Verschärfung, Verschärfung. Natürlich braucht die Rechtspflege dafür viiiel mehr Personal und Geld. Her damit!

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb...recht.html
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#2
Wenn man jetzt nur noch ausschließlich die Ehefrauen der Fachkräfte nach Deutschland
reinlässt
und so lange keine neuen männlichen Fachkräfte reinholt bis die Quote
der Fachkräftefrauen auf 50% zu 50% steigt gegenüber der Fachkräftemänner in Deutschland
(Frauen sollen ja schließlich nicht diskriminiert wegen ) und man zusätzlich eine
Verschärfung der Polizei-Bekannten-Straftäter durchführt,
dann könnte daraus irgendwann mal ein Schuh werden.
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.
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