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OLG Celle Az 10 UF 77/08: Väter sollen zahlen statt sich um Kinder kümmern
#1
OLG Celle Az 10 UF 77/08, Urteil vom 12.08.2008

Papi, Mami, zwei Kinder, jüngstes Kind wurde 2000 geboren, ist also fast acht Jahre alt. Scheidung, Kinder bei Mutti, Umgang nur im Beisein von Mutti. Neben 588 EUR Kindesunterhalt wurde Vati zu über 500 EUR Ehegattenunterhalt verurteilt (bei gut 1700 EUR Nettoverdienst plus 300 EUR aus einem zweiten Job, also bleibt er nur knapp über Selbstbehalt), weil Mutti nur halbtags arbeiten möchte. Der bietet 215 EUR und will eine Befristung, darum geht die Klage.

Und verliert auf ganzer Linie. Madame darf weiter halbtags arbeiten. Und zwar ganz pauschal, ohne weiteren Nachweis, "Nach der Rechsprechung des Senates zu dem seit Januar 2008 geänderten § 1570 BGB wird ein Elternteil, der allein zwei Kinder im grundschulpflichtigen Alter betreut, mit einer - wie im Streitfall: gut - halbschichtigen Berufstätigkeit regelmäßig der ihm obliegenden Erwerbsobliegenheit genügen." Die Mutter sagt ausserdem, dass sie "eine persönliche nachmittägliche Betreuung nicht zuletzt bei den zu erledigenden Hausaufgaben für erforderlich hält und alternative Betreuungsmöglichkeiten nicht bestünden". Der Vater bietet an, selbst die nachmittägliche Betreuung zu übernehmen. Die Richter watschen ihn in höhnischem Ton knallhart ab, er könne, da "nicht einmal ein unbegleiteter Umgang zwischen Vater und Kindern erfolgt, nicht einmal eine beachtliche Betreuungsalternative aufzeigen. Soweit nicht regelmäßig ein unbegleiteter Umgang zwischen Vater und Kindern stattfindet und sich dies als eine verläßliche Betreuung der Kinder erwiesen und bewährt hat, kommt es auf die rein hypothetische Möglichkeit zu einem ungewissen späteren Zeitpunkt für die aktuell zu treffende Entscheidung nicht weiter an. Insofern bedarf es auch nicht des weiteren Eingehens auf von der Mutter vorgetragene erhebliche Vorbehalte beider Kinder gegenüber dem Vater."

Eine Befristung komme auch nicht in Frage, "weder ist jetzt bereits die Dauer eines Betreuungserfordernisses durch die Mutter in einem deren vollschichtiger Erwerbstätigkeit entgegenstehenden Umfang absehbar, noch können ihre sich in der Folge ergebenden Erwerbs und Verdienstmöglichkeiten und damit zugleich der endgültige Eintritt sowie der etwaige Umfang ehe und betreuungsbedingter Nachteile heute bereits festgestellt werden."


Somit ist jeder einzelne Punkt, der uns in der Unterhaltsrechtsreform vollmundig von Ministerin Zypries versprochen wurde in diesem Urteil umgedreht, widerlegt und ins Gegenteil verkehrt worden. Die Befristung wurde zur Ausnahme erklärt, bei der wieder der Vater klagen muss und nicht die Mutter gegen eine Befristung. Der Betreuungsbedarf von Achtjährigen wurde ohne Argumente einfach so hoch gesetzt, dass die Mutter nur eine Halbtagsstelle nehmen darf. Die Betreuungsleistung des Vater wird in den Müllkübel geworfen und daraus eine Unterhaltsverpflichtung konstruiert. Dabei sprach man in der Reform ausdrücklich von "Betreuungsmöglichkeiten" und nicht von "Schulhorten". Und schliesslich werden "Erwerbs und Verdienstmöglichkeiten" der Mutter gegen eine Befristung ins Feld geführt, auf die es seit der Reform gar nicht mehr ankommt. Wohl kommt es aber die besagten Betreuungsmöglichkeiten an.

Besonders schockierend ist, wie in jedem einzelnen Punkt unbewiesene Behauptungen zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden. Es ist eben nicht erwiesen, dass der Vater die Kinder nicht betreuen könnte. Hier könnten die Haken in der Berufung angesetzt werden.

Als Vater in dieser Situation wüsste ich jedenfalls, was ich tun würde. Erstmal in Berufung gehen und dann angesichts der hohen Belastung mit zwei Jobs krank werden. Nicht würde den Erwerbssinn der Mutter besser wecken wie ausbleibende Unterhaltszahlungen.
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#2
Naja, stell Dir vor, das Gericht hätte die Unterhaltskürzung akzeptiert, im Endeffekt hätte ja dann der Staat seine soziale Verantwortung übernehmen müssen, somit ist doch von Beginn an klar, dass der Zahlesel weiterhin ausgepresst wird.

Die Lösung kann hier ja nur heissen, dass man alles Pfändbare zu Geld macht und keiner Tätigkeit mehr nachgeht, bei der man Abgaben entrichten müsste, Schwarzarbeit und den Rest sollen sie vom Arbeitslosengeld pfänden, man muss sich doch nicht quälen bis man einen Herzinfarkt bekommt....
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#3
Nein, der Staat würde nichts bezahlen. Die Frau hat mit Kindergeld und Kindesunterhalt und bisherigem Einkommen rund 1800 EUR. Das liegt deutlich über jeder Grenze für Sozialleistungen. Viele Familien haben weniger.
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#4
Dann ist das Urteil sehr unlogisch, vielleicht hätte es Sinn in die nächste Instanz zu gehen, der Staat geht nämlich damit das sehr hohe Risiko ein, dass er in kurzer Zeit nicht nur den Kindesunterhalt vorschiessen muss, sondern auch Hartz4 für den Zahlesel zahlen wird, das wäre ja, gleich nach Auswandern, meine bevorzugte Lösung Smile
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