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04-06-2009, 23:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2009, 23:31 von Jigsaw.)
Muss man eigentlich auf Unterhaltsschulden und U-Vorschuss Zinsen zahlen?
Vielen Dank
F.
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Auf Unterhaltsschulden definitiv, da es sich hier um eine Titelierung halndelt, die verjährt ja erst nach 30 Jahren - sonstige Zinsen verjähren nach 3 Jahren, wenn sie nicht ebenfalls vom Gläubiger tituliert sind.
Gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko