14-06-2009, 23:49
OLG Naumburg, Urteil vom 09.09.2008, Aktenzeichen: 3 UF 31/08
Leitsatz: "Allgemein bessere Fördermöglichkeiten an einem Privatgymnasium gegenüber einem staatlichen Gymnasium stellen keinen gewichtigen Grund dar, die einen Unterhaltsmehrbedarf rechtfertigen."
Die Frage, die sich in dem Urteil stellt, wird immer wichtiger, Privatschulen spriessen wie Pilze aus dem Boden, entsprechend steigen die Begehrlichkeiten von Unterhaltsberechtigten, sich den Schulbesuch vom Pflichtigen bezahlen zu lassen. Das Urteil sagt, der Besuch einer Privatschule müsse konkret begründet werden. Allgemeine Aussagen, die Schule sei besser als die Staatliche genügen nicht. Auch das Vorhandensein angeblich besserer Fördermöglichkeiten genügt nicht.
Das Gericht führt noch einen anderen Punkt an, der nicht ganz überraschend in den Besprechungen immer unter den Tisch fällt. Die Mutter hatte die Schulwahl nämlich ohne den mitsorgeberechtigten Vater getroffen. Die einseitige Entscheidung der Mutter wäre gar nicht zulässig gewesen.
Das bedeutet umgekehrt auch, dass nichteheliche Väter wieder einmal häufiger zur Kasse getrieben werden können. Die Mutter kann "es sich leisten", denn Papa muss alles zahlen und darf an keiner Entscheidung mitwirken. Er muss alles hinnehmen. Das nennt sich Gleichberechtigung in Deutschland im Jahre 2009.
Kurze Besprechung: http://anonym.to?http://www.mcadvo.com/D...chule.html
Leider kein Volltext - das hohe Gericht in Naumburg hat es nicht nötig, auch nur eine Entscheidung online zu veröffentlichen. Man muss also auf kommerzielle kostenpflichtige Datenbanken zurückgreifen, wenn man hören will, was die von uns bezahlten Richter für "Recht" sprechen.
Leitsatz: "Allgemein bessere Fördermöglichkeiten an einem Privatgymnasium gegenüber einem staatlichen Gymnasium stellen keinen gewichtigen Grund dar, die einen Unterhaltsmehrbedarf rechtfertigen."
Die Frage, die sich in dem Urteil stellt, wird immer wichtiger, Privatschulen spriessen wie Pilze aus dem Boden, entsprechend steigen die Begehrlichkeiten von Unterhaltsberechtigten, sich den Schulbesuch vom Pflichtigen bezahlen zu lassen. Das Urteil sagt, der Besuch einer Privatschule müsse konkret begründet werden. Allgemeine Aussagen, die Schule sei besser als die Staatliche genügen nicht. Auch das Vorhandensein angeblich besserer Fördermöglichkeiten genügt nicht.
Das Gericht führt noch einen anderen Punkt an, der nicht ganz überraschend in den Besprechungen immer unter den Tisch fällt. Die Mutter hatte die Schulwahl nämlich ohne den mitsorgeberechtigten Vater getroffen. Die einseitige Entscheidung der Mutter wäre gar nicht zulässig gewesen.
Das bedeutet umgekehrt auch, dass nichteheliche Väter wieder einmal häufiger zur Kasse getrieben werden können. Die Mutter kann "es sich leisten", denn Papa muss alles zahlen und darf an keiner Entscheidung mitwirken. Er muss alles hinnehmen. Das nennt sich Gleichberechtigung in Deutschland im Jahre 2009.
Kurze Besprechung: http://anonym.to?http://www.mcadvo.com/D...chule.html
Leider kein Volltext - das hohe Gericht in Naumburg hat es nicht nötig, auch nur eine Entscheidung online zu veröffentlichen. Man muss also auf kommerzielle kostenpflichtige Datenbanken zurückgreifen, wenn man hören will, was die von uns bezahlten Richter für "Recht" sprechen.