17-06-2009, 08:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-06-2009, 10:06 von Master Chief.)
Dies ist das Pendant zur BGH-"Hausmann"-Rechtssprechung (wir erinnern uns: Mann erzieht die Kinder aus der neuen Ehe und muss KU für die aus der alten, überobligatorisch Arbeiten um KU ranzuschaffen - ansonsten fiktives Einkommen und damit höchstrichterliche Knastandrohung).
Jeder hat gewusst, daß dies auf Hausfrauen niemals zutreffen wird.
Mt diesem Urteil hat das OLG Brandenburg diese Vermutung fest in die Wirklichkeit transferiert und in geltendes Recht hineinzementiert.
Die Fälle gleichen sich fast bis aufs Haar und einem dreht sich der fast der Magen um, wenn fast gleichlautend argumentiert wird und dann die Schlussfolgerung doch jedesmal anders lautet.
Mann muss sich beide Urteile mal in Ruhe nebeneinander legen und sie parallel aufdröseln und es werden sich Abgründe auftun.
Vielleich habe ich die Zeit dazu. Wer es vorher machen möchte: bitte, aber auch B-Scheid sagen, um Doppelarbeit zu verhindern.
Bis dahin kurz die Highlights:
Ein Kind aus erster Ehe muss eine Einbuße seiner Unterhaltsansprüche dann hinnehmen, wenn das Interesse des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Familie an der Aufgabenverteilung das eigene Interesse des erstehelichen Kindes an der Beibehaltung der bisherigen Unterhaltssicherung deutlich überwiegt.
Das persönliche Interesse des Unterhaltspflichtigen ist also mithin ein Grund Kindesunterhalt schuldig zu bleiben. Hört, Hört!
Nur in solchen Fällen ist auch der neue Ehegatte nicht verpflichtet, insoweit auf die Unterhaltspflicht seines Partners außerhalb der Ehe Rücksicht zu nehmen [...]
Der neue Ehegatte muss also auch nicht mitblechen, wie schön ist das denn?! Weihnachten und Neujahr fallen zusammen.
Kurz vorher, an einem anderen OLG östlicher Provinienz noch ganz andere Töne. Guckst Du hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1494
Schönen Gruss an stafford!
Angesichts des Alters und der Anzahl der Kinder der Klägerin aus der neuen Ehe war und ist die Klägerin auch nicht verpflichtet, gemeinsam mit ihrem Ehemann berufstätig zu sein. Auch die Kinder aus der neuen Ehe bedürfen der Betreuung.
Einfacher und prägnanter konnte das OLG seine Ideologie nicht auf den Punkt bringen. Denn mit Recht und Gesetz hat diese Argumentation rein gar nichts zu tun.
Eine Nebentätigkeit kann der Klägerin neben der Pflege dieser Kinder auch im Hinblick auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber dem Beklagten jedenfalls nicht in einem Umfang zugemutet werden, der hier zu einem Einkommen führen würde, das den notwendigen Selbstbehalt der Klägerin überstiege.
Hier rasten jetzt Frau Dr. Wehr, Frau Rohrbach-Rödding und Herr Götsche vollkommen aus.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist also nur zumutbar wenn daraus resultierendes Einkommen höher als der Selbstbehalt ausfällt.
Die Frau kommt jetzt auch prima ohne Selbstbehalt aus. Ihr wird also nichts weggenommen. Sie soll nur Kindesunterhalt ranschaffen - mehr verlangt das Gesetz nicht von ihr. Von zusätzlichem Einkommen steht da nix drin.
Wieder ein eklatanter Wiederspruch zum Hausmann-Urteil.
Mein persönliches Highlight:
In Ihrem Einlass hat die Mutter ausdrücklich ihren persönlichen "Rollenwechsel" von der Arbeiterin zur Mutterrolle negiert:
Es lege überdies kein Rollenwechsel vor. Sie habe auch schon
in der früheren Ehe sich überwiegend dem Haushalt und der Kindererziehung gewidmet.
Weil das OLG aber zur "Begründung" seines Urteils diesen Rollenwechsel braucht (Stichwort: Beibehaltung der Leistungsfähigkeit), wird der Mutter das Gegenteil ihrer Aussage unterstellt:
Da der Ehemann der Klägerin jedoch in der Lage war, ein doppelt so hohes Einkommen zu erwirtschaften wie die Klägerin bei alleiniger Berufstätigkeit, muss der Beklagte die Rollenwahl seiner Mutter hier hinnehmen.
So kann man als OLG natürlich auch klarstellen, daß man auf Aussagen der Prozessbeteiligten einen grossen juristischen Haufen macht und sich die Wahrheit einfach so macht, wie man sie gerne hätte.
Tolles OLG. Gehört zu meinen Favoriten.
Im Namen des "Volkes"
Diese Frau ist also offiziell von der Kindesunterhaltspflicht durch das OLG Brandenburg entbunden worden.
So kann man den Anteil der zahlungsverweigernden Mütter doch trefflich absenken, oder?
Master Chief
Jeder hat gewusst, daß dies auf Hausfrauen niemals zutreffen wird.
Mt diesem Urteil hat das OLG Brandenburg diese Vermutung fest in die Wirklichkeit transferiert und in geltendes Recht hineinzementiert.
Die Fälle gleichen sich fast bis aufs Haar und einem dreht sich der fast der Magen um, wenn fast gleichlautend argumentiert wird und dann die Schlussfolgerung doch jedesmal anders lautet.
Mann muss sich beide Urteile mal in Ruhe nebeneinander legen und sie parallel aufdröseln und es werden sich Abgründe auftun.
Vielleich habe ich die Zeit dazu. Wer es vorher machen möchte: bitte, aber auch B-Scheid sagen, um Doppelarbeit zu verhindern.
Bis dahin kurz die Highlights:
Ein Kind aus erster Ehe muss eine Einbuße seiner Unterhaltsansprüche dann hinnehmen, wenn das Interesse des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Familie an der Aufgabenverteilung das eigene Interesse des erstehelichen Kindes an der Beibehaltung der bisherigen Unterhaltssicherung deutlich überwiegt.
Das persönliche Interesse des Unterhaltspflichtigen ist also mithin ein Grund Kindesunterhalt schuldig zu bleiben. Hört, Hört!
Nur in solchen Fällen ist auch der neue Ehegatte nicht verpflichtet, insoweit auf die Unterhaltspflicht seines Partners außerhalb der Ehe Rücksicht zu nehmen [...]
Der neue Ehegatte muss also auch nicht mitblechen, wie schön ist das denn?! Weihnachten und Neujahr fallen zusammen.
Kurz vorher, an einem anderen OLG östlicher Provinienz noch ganz andere Töne. Guckst Du hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1494
Schönen Gruss an stafford!
Angesichts des Alters und der Anzahl der Kinder der Klägerin aus der neuen Ehe war und ist die Klägerin auch nicht verpflichtet, gemeinsam mit ihrem Ehemann berufstätig zu sein. Auch die Kinder aus der neuen Ehe bedürfen der Betreuung.
Einfacher und prägnanter konnte das OLG seine Ideologie nicht auf den Punkt bringen. Denn mit Recht und Gesetz hat diese Argumentation rein gar nichts zu tun.
Eine Nebentätigkeit kann der Klägerin neben der Pflege dieser Kinder auch im Hinblick auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber dem Beklagten jedenfalls nicht in einem Umfang zugemutet werden, der hier zu einem Einkommen führen würde, das den notwendigen Selbstbehalt der Klägerin überstiege.
Hier rasten jetzt Frau Dr. Wehr, Frau Rohrbach-Rödding und Herr Götsche vollkommen aus.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist also nur zumutbar wenn daraus resultierendes Einkommen höher als der Selbstbehalt ausfällt.
Die Frau kommt jetzt auch prima ohne Selbstbehalt aus. Ihr wird also nichts weggenommen. Sie soll nur Kindesunterhalt ranschaffen - mehr verlangt das Gesetz nicht von ihr. Von zusätzlichem Einkommen steht da nix drin.
Wieder ein eklatanter Wiederspruch zum Hausmann-Urteil.
Mein persönliches Highlight:
In Ihrem Einlass hat die Mutter ausdrücklich ihren persönlichen "Rollenwechsel" von der Arbeiterin zur Mutterrolle negiert:
Es lege überdies kein Rollenwechsel vor. Sie habe auch schon
in der früheren Ehe sich überwiegend dem Haushalt und der Kindererziehung gewidmet.
Weil das OLG aber zur "Begründung" seines Urteils diesen Rollenwechsel braucht (Stichwort: Beibehaltung der Leistungsfähigkeit), wird der Mutter das Gegenteil ihrer Aussage unterstellt:
Da der Ehemann der Klägerin jedoch in der Lage war, ein doppelt so hohes Einkommen zu erwirtschaften wie die Klägerin bei alleiniger Berufstätigkeit, muss der Beklagte die Rollenwahl seiner Mutter hier hinnehmen.
So kann man als OLG natürlich auch klarstellen, daß man auf Aussagen der Prozessbeteiligten einen grossen juristischen Haufen macht und sich die Wahrheit einfach so macht, wie man sie gerne hätte.
Tolles OLG. Gehört zu meinen Favoriten.
Im Namen des "Volkes"
Diese Frau ist also offiziell von der Kindesunterhaltspflicht durch das OLG Brandenburg entbunden worden.
So kann man den Anteil der zahlungsverweigernden Mütter doch trefflich absenken, oder?
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]