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frage zur neuberechnung
#1
nur mal so...
wenn die ex schon das recht hat, dass die finanziellen verhältnisse des vaters offengelegt werden (neuberechnung), wie sieht es andersherum aus?
darf der vater das selbe auch von der ex verlangen? wie sieht es aus wenn sie behauptet hartz4 empfängerin zu sein? müsste sie darüber eine bescheinigung vorlegen?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#2
Bei Kindesunterhalt nicht.
Bei Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt schon.
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#3
frechheit!!! dann könnte sie doch theoretisch mehr verdienen als der mann und er müsste immernoch kindesunterhalt zahlen???
ja, es geht nur um kindesunterhalt.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#4
stafford, mach mal nicht alles verrückt.
Bei Kindesunterhalt geht es - wie das Wort schon sagt um die Kinder.
Was die Mutter oder der Vater haben spielt im ersten Schritt keine Rolle. Haben Kinder selber ein enormes Vermögen, dann brauchen sie keinen Unterhalt - zumindest nicht in Form von Geld.
Und darum trennt man den UnterhaltsANSPRUCH auf in BARunterhalt und BETREUUNGSunterhalt.
Beides wird als gleichwertig betrachtet.
So hat man irgendwie mal festgelegt, ein Kind braucht einen Betrag X wenn es in einem Heim wäre oder bei Pflegeeltern oder sonst wo. Nun ist es aber meistens bei der Mutter untergebracht. Die stellt Essen, Wohnen, Heizung, Klamotten, etc... Und dafür, dass sie es versorgt, putzt, bügelt und erzieht gesteht man ihr zu kein Geld aufbringen zu müssen - sondern eben Betreuung.
Der Mann sieht die Kids dann alle 14 Tage - oder nicht - und darf dafür, dass die Mama seine Kinder behütet eine Barunterhalt zahlen. Was die Frau Mama verdient spielt keine Rolle dabei - weil mehr als liebhaben geht nicht. Und eine Einkommensmillionärin könnte auch nicht sauberer machen als sauber oder mehr als bügeln, etc...

Sei nicht so pauschal - auch wenn ich selber jetzt hier pauschal mal schnell dargestellt hab, was die Idee dahinter ist.
Die Idee des KU ist nicht verkehrt. Vor 200 Jahren hat Mann sich verdrückt und die Frau mit Kindern konnte vergammeln. Auch nicht richtig.
Aber es ist auch klar, dass DAS, was die letzten Jahre oder Jahrzehnte aus dem Unterhaltsrecht gemacht haben eine gewisse Perversion darstellt.

Warum sage ich das alles.. ?
Hm - mach Dich frei von Zorn, Hass oder sonstigen Gedanken um seine Exfrau. Es bringt nix ausser grauen Haaren und Falten. Und dann wirst auch Du hässlich und Dein Mann, Partner schaut sich wohlmöglich nach was frischerem um Wink
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#5
@stafford
Die Roben und "die übliche Rechtsprechung" unterscheiden zwischen Naturalunterhalt und Barunterhalt.
Das BGB allerdings spricht ganz andere Worte!
Wenn allerdings unsere Roben nicht akzeptieren wollen, dass auch Väter Naturalunterhalt "zahlen" dürfen, bleibt es bei der "üblichen Rechtsprechung".

So einfach wie auch traurig ist das!
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#6
(24-06-2009, 19:44)vorsichtiger schrieb: Haben Kinder selber ein enormes Vermögen, dann brauchen sie keinen Unterhalt - zumindest nicht in Form von Geld.
wann spricht man denn von vermögen? ab welchem betrag?

(24-06-2009, 19:44)vorsichtiger schrieb: So hat man irgendwie mal festgelegt, ein Kind braucht einen Betrag X wenn es in einem Heim wäre oder bei Pflegeeltern oder sonst wo.
jap, dem könnte ich dann zustimmen wenn es bei jedem kind der selbe betrag wäre. der betrag ist jedoch abhängig vom verdienst des mannes, was eine unverschämtheit ist. das kind eines wohlhabenden mannes braucht auch nicht mehr nahrung usw., als das eines hartz 4 empfängers.

(24-06-2009, 19:44)vorsichtiger schrieb: Nun ist es aber meistens bei der Mutter untergebracht. Die stellt Essen, Wohnen, Heizung, Klamotten, etc... Und dafür, dass sie es versorgt, putzt, bügelt und erzieht gesteht man ihr zu kein Geld aufbringen zu müssen - sondern eben Betreuung.
nunja, im prinzip ist das ja nicht falsch... ABER wenn die mutter hartz 4 empfängerin ist, dann hat sie diese kosten nicht. für die nahrung bekommt sie schliesslich schon kindergeld (das wären 164 euro). bin der meinung es würde dann genügen wenn der mann noch 100 euro unterhalt bezahlt. damit wären alle kosten gedeckt.
heizen muss sie auch wenn sie alleine ist und die waschmaschine läuft sowieso (oder glaubst du sie würde 3 wochen warten bis das ding mal voll ist...?!).

(24-06-2009, 19:44)vorsichtiger schrieb: Der Mann sieht die Kids dann alle 14 Tage - oder nicht - und darf dafür, dass die Mama seine Kinder behütet eine Barunterhalt zahlen.
ja eben... die männer wollen doch gar nicht, dass mama ihre kinder "behütet" und den umgang verbietet.


(24-06-2009, 19:44)vorsichtiger schrieb: Die Idee des KU ist nicht verkehrt. Vor 200 Jahren hat Mann sich verdrückt und die Frau mit Kindern konnte vergammeln. Auch nicht richtig.
Aber es ist auch klar, dass DAS, was die letzten Jahre oder Jahrzehnte aus dem Unterhaltsrecht gemacht haben eine gewisse Perversion darstellt.
sagen wir mal so, dafür waren die scheidungsraten extrem niedrig. damals haben sich die frauen nicht einfach so mal "anpoppen" lassen, und schon gar nicht unverheiratete. wie gesagt, ganz schlecht ist die idee mit dem kindesunterhalt ja nicht, aber man darf nicht vergessen, dass es heutzutage kindergeld gibt und es dadurch genügen würde wenn der mann pro kind noch 100 euro absteckt. das wäre eine faire lösung für alle beteiligten.


(24-06-2009, 19:44)vorsichtiger schrieb: Warum sage ich das alles.. ?
Hm - mach Dich frei von Zorn, Hass oder sonstigen Gedanken um seine Exfrau. Es bringt nix ausser grauen Haaren und Falten. Und dann wirst auch Du hässlich und Dein Mann, Partner schaut sich wohlmöglich nach was frischerem um Wink
es war nur eine theoretische frage. seine ex ist angeblich hartz 4 empfängerin. wie gesagt... angeblich! so genau wissen wir das nicht. aber tut auch nichts zur sache, denn ich glaube nicht wirklich, dass sie mehr verdient als mein freund, selbst wenn sie arbeiten würde.
was mich angeht... danke... kann mich bis jetzt noch nicht über falten usw. beklagen. ausserdem bezweifle ich, dass mein partner etwas noch frischeres abbekommt, unser altersunterschied beträgt schon 14 jahre! TongueBig Grin
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#7
stafford,

meine Aussagen waren auch nur ein ganz grobes, schnelles "darüberhuschen" über diese Materie.
So wie die Frage nach der Farbe von Gras entweder wissenschaftlich erörtert werden könnte - oder mit "GRÜN" beantwortet werden kann. Und dann kommt der Nächste und fragt "welche Grassorte und zu welcher Jahreszeit, bei welchem Boden und welcher Feuchtigkeit, etc..." - Du verstehst?

Über die bestehenden Fakten im Unterhaltsrecht, der Frage ob es richtig oder zu hoch oder zu niedrig ist was die D-Tab ausweist, habe ich persönlich längst aufgehört nachzudenken. Kann ich sowieso nichts dran ändern.

Es ist einfach "GRÜN"

Wink
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