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Missbrauchsbeschuldigung aufgeflogen
#1
Eine Geschichte, die es einem kalt über den Rücken laufen lässt:
http://anonym.to/?http://www.badische-ze...95880.html

"Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: "Hallo, können wir heute abend Sex machen?" Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen."

Wie viele Männer sitzen wohl im Knast und sind als Vergewaltiger gebrandmarkt, weil ihnen der Zufall in so einer Situation nicht geholfen hat?

Das hier obendrauf: "Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe. Die Angeklagte behauptete auch, durch ihren Freund mehrfach Opfer von Bedrohungen geworden zu sein."

Die Folgen: Eine kleine Geldstrafe und das Sorgerecht behält sie natürlich auch, das Kind bleibt bei ihr. Es dürfte klar sein, wie die Geschichte weitergeht, sie wird es mit Sicherheit noch schaffen, den Vater beim Kind auszuknipsen.
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#2
Immerhin ist sie wenigstens nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt worden.

Die Badische Zeitung schrieb:Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen.

Ich weise meinen Sohn (11) jetzt schon darauf hin, daß er auf solche Dinge wird achten müssen. Die Erziehung unserer Kinder muß eben auch die Fallstricke der Gynokratie im Auge behalten.

Wir sollten auch den Begriff der häuslichen Gewalt nicht zu eng fassen. Was die o.g. Täterin verbrochen hat, das ist einfach häusliche Gewalt ingestalt von List und Tücke. Ebenso, was die Raketen-Moni verbrochen, die Präsidentin der Hamburger Universität. In diesem großen Hause hat sie zwar nicht geprügelt, aber massive psychische Gewalt ausgeübt und fast das Bildungswesen lahmgelegt. Frauen kommunikativer, integrationsfähiger etc.? Nix da!

Nochmals, Männer müssen im Umgang mit Frauen zunehmend klüger werden. Nicht weil die Frauen böser werden, sondern weil die Gynokratie zuviele Mittel in die Hand gibt, um ihre - an sich vielleicht nicht übermäßige - Bosheit voll zur Blüte zu bringen.

Denn Frauen sind wie Kinder: Was sie dürfen, das tun sie auch.

Gruß
StudentIdea
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#3
(27-06-2009, 11:37)p schrieb: Die Folgen: Eine kleine Geldstrafe und das Sorgerecht behält sie natürlich auch, das Kind bleibt bei ihr. Es dürfte klar sein, wie die Geschichte weitergeht, sie wird es mit Sicherheit noch schaffen, den Vater beim Kind auszuknipsen.

Ekelhaft. Die Message für Frauen ist eindeutig und besagt, dass sie alles dransetzen können einen Mann zu ruinieren, Lügen, Betrügen... Alles erlaubt. - Wenn ihr euch erwischen lässt geht der Plan nicht auf, ihr habt aber zum Glück mit keinen Konsequenzen zu rechnen.

Mal ehrlich, vielleicht bin ich da ein wenig komisch, aber wenn ich am Arbeitsplatz wegen Vergewaltigung verhaftet werde gehe ich dort definitiv nie wieder hin. Es bleibt bei solchen Vorwürfen immer irgendwas hängen, ich würde sofort aufwandern, und wenn es nur ein anderes Bundesland wäre, in dem mich keiner kennt.

Und ja, ich möchte auch nicht wissen, wieviele Männer unschuldig im Gefängnis sitzen, weil ihnen eine Frau "eins auswischen" wollte, oder der Mann vielleicht lästig war, weil er sein Kind sehen wollte,......
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#4
(27-06-2009, 12:35)Webworker schrieb: aber wenn ich am Arbeitsplatz wegen Vergewaltigung verhaftet werde gehe ich dort definitiv nie wieder hin. Es bleibt bei solchen Vorwürfen immer irgendwas hängen, ich würde sofort aufwandern, und wenn es nur ein anderes Bundesland wäre, in dem mich keiner kennt.
Das wäre aber genau das, was Männer nicht machen sollten! Entschuldige für die "Belehrung", aber ich antworte aus Überzeugung.

Man muß ja nicht gleich so weit gehen, wie ich gegangen bin, als ich nach einer Falschbeschuldigung eine eigene Webseite mit Fotos etc. veröffentlichte (die übrigens anderen Betroffenen hilft). Aber ich denke schon, daß offensives Vorgehen das einzig Richtige ist. Warum immer nur re-agieren, schweigen, weggehen, auswandern? Sollen wir das Land (oder den Betrieb, das Haus) den Weibern, diesen Kind-Menschen überlassen?

Nochmals, ich will nicht belehren. Aber ich bin froh über jeden Mann, der gegen Unrecht in die Offensive geht, mit lauteren Mitteln!

Gruß
Student
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#5
behauptung - haftbefehl - der mann muss seine unschuld selbst beweisen - ausreichende beweise fuer einen haftbefehl lagen nicht vor, alleine eine behauptung einer exfrau reicht schon aus. was mich erschreckt ist die tatsache, dass nicht ermittelt worden ist. ruck zuck wird man verhaftet. die falschaussage vor einer deutschen behoerde (das ist eine straftat) kostet der frau lediglich 800 euro - der mann waere haarscharf fuer 3 oder 4 jahre in gefaengnis gewandert.

dieser mann wird nun ueber das deutsche rechtssystem schlagartig anders denken. da bin ich mir ganz sicher. dieser mann wird vieles ueberdenken!
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#6
Zitat:Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen.

Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende....

Die Qualitäten unserer zukünftigen Ein-Eltern-Familien sind nicht hoch genug zu würdigen! Undecided
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#7
Nach dem Hauptschulabschluss, einem sozialen Jahr im Kindergarten und einer abgebrochenen Ausbildung macht die Angeklagte momentan eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.

Na, da wird sie sicher eine wichtige Stütze für die anderen Mütters im Kindergarten sein, die ebenfalls ihren Mann entsorgen wollen.....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Täglich kommen neue Fälle zu Falschbeschuldigungen den Medien, was sicher auch dem Fall Kachelmann zu verdanken ist - seither bleibt nicht mehr ganz so viel unter dem Teppich, einige Fälle mit Nichtprominenten schaffen es in die Presse.

Ein Fall kam heute in Österreich im KURIER: "16-Jährige erfand Vergewaltigung"

Das kluge und emanzipierte Töchterchen zeigt den eigenen Vater an, der kam gleich in Haft. Weiter laut Artikel: "Jetzt weiß man, die Vorwürfe waren erstunken und erlogen. Die 16-Jährige hatte geplant, ihren viel zu fürsorglichen Vater hinter Gitter zu bringen – und zwar aus reinem Eigennutz: Sie wollte länger in die Disco gehen als bisher; treffen, wen sie wollte; in die Schule gehen, wann sie wollte ... Einer Polizistin sagte Amina in einer Einvernahme: "Ich schätze, dass er (Anm. der Vater) für zwei bis sechs Jahre ins Gefängnis muss. Ich hoffe das auch." So naiv das Motiv auch sein mag, die Ausführung ihres Plans wäre ihr beinahe gelungen. Unterstützung fand sie in Behörden, die sich außerordentlich mit dem Opfer identifizierten, und die Rechte des Vaters negierten."

Jaja, die Unterstützung der Behörden. Zum Glück hatte der Vater einen guten und engagierten Anwalt und "zum Glück" hatte er einen Bandscheibenvorfall, an dem er immer noch schwer leidet.

Nachdem die Unschuld des Vaters K. bewiesen war: "K. ist zwar frei, darf aber wegen eines Betretungsverbots nicht nach Hause. Treibende Kraft dahinter war das Jugendamt, das noch vor K.s Enthaftung um eine Verlängerung angesucht hatte. Damals verhielt sich die Jugendwohlfahrt korrekt. Jetzt sei das nicht mehr der Fall, sagt Nirk. Denn elf Tage, nachdem K. enthaftet worden war, gestand Amina einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre Lüge. Wie verhielt sich die Mitarbeiterin? Sie blieb sehr still. Eine Meldung an das Gericht, das befugt wäre, das Betretungsverbot aufzuheben, blieb aus. Die Verfügung ist bis heute aufrecht."

Unglaublich, aber wahr.
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#9
Zitat:[size=10pt]16-Jährige erfand Vergewaltigung[/size]

Eine Tochter wollte ihren Vater mit einer Lüge hinter Gitter bringen. Er schmorte wochenlang in Untersuchungshaft.

(...) K. ist zwar frei, darf aber wegen eines Betretungsverbots nicht nach Hause. Treibende Kraft dahinter war das Jugendamt, das noch vor K.s Enthaftung um eine Verlängerung angesucht hatte. Damals verhielt sich die Jugendwohlfahrt korrekt. Jetzt sei das nicht mehr der Fall, sagt Nirk. Denn elf Tage, nachdem K. enthaftet worden war, gestand Amina einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre Lüge. Wie verhielt sich die Mitarbeiterin? Sie blieb sehr still. Eine Meldung an das Gericht, das befugt wäre, das Betretungsverbot aufzuheben, blieb aus. Die Verfügung ist bis heute aufrecht. (...)


http://kurier.at/nachrichten/wien/451155...tigung.php
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#10
Schrecklich. Mal davon abgesehen, dass es in dieser Familie so bald kein Vertrauen mehr geben wird zwischen den beiden, ist es auch ein grosser Schaden für wirkliche Opfer, die den Mut haben, Hilfe zu suchen und jetzt sicherlich weniger unvoreingenommenes vertrauen finden werden.
Wer solche Freunde (Kinder) hat braucht keine Feinde.
Wenn seine Tochter eine Strafe bekommt, hat der Vater übrigens dennoch einen Schaden dadurch. Zusätzlich zu dem ohnehin schon erlittenen.
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#11
Früher war die pauschale Ungerechtigkeit gegenüber den Frauen, heute ist teilweise das Gegenteil eingetroffen. Verbrecher und Lügner gibt es eben bei beiden Geschlechtern zu finden, und die werden eine voreingenommenheit der Justiz immer zu ihren Gunsten nutzen. Der Kampf muss nun eben sein, daß in Fragen der Justiz gar nicht mehr auf das Geschlecht geschaut wird, sondern unvoreingenommen agiert wird.
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#12
Die Fälle sind wirklich nicht selten, was von gestern:

http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm...39348.html

"HAMM - Mehr als fünf Jahre seines Lebens wurden Thomas E. bereits geraubt. Der heute 44-jährige Hammer saß bis März 2010 wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Zu Unrecht, wie auch die Staatsanwaltschaft Dortmund mindestens seit dem Herbst 2011 einräumt. Doch der Prozess, mit dem der Hammer rehabilitiert werden könnte, lässt auf sich warten."

Kachelmann hatte die Medien, die anderen Fälle nicht, da bleibts bei einem Artikelchen in einem Lokalblatt. Auch Thomas E. "beteuerte er auch im Knast seine Unschuld und musste deshalb bis zum letzten Tag seine Strafe verbüßen. E. galt als nicht kooperationsbereit und uneinsichtig. „Ich kann doch nicht etwas zugeben, was ich nicht getan habe“, lautete stets sein Standpunkt, sagt er auch heute noch."

Und wie es aufgeflogen? Durch einen neuen guten Anwalt? Zweifel von irgendjemand, einem Juristen gar? Erkenntnisse, Ermittlungen? Nein, nichts dergleichen: "Für die Wende in seinem Fall sorgte seine Ex-Lebensgefährtin. Wenige Monate nach der Haftentlassung im März 2010 gestand sie in einem Brief, dass die Vergewaltigungsvorwürfe von ihr frei erfunden worden waren. Aus Angst vor E. habe sie damals gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten die falschen Vorwürfe in die Welt gesetzt."

Ihre Falschaussage ist mittlerweile verjährt. Vergewaltigung hat übrigens eine Verjährungszeit von bis zu 20 Jahren, manchmal auch länger (bei Minderjährigen). Das Verfahren wegen Freiheitsberaubung läuft ebenfalls nicht. Es gibt ein unwürdiges Spiel um Zuständigkeiten und man findet keine Zeit, das Verfahren zu betreiben.


Wenn Prominenzschub und Geld eines Kachelmann fehlen, sieht es düster aus, sehr düster. Ich wage nicht zu schätzen, wie viele Männer unschuldig im Gefängnis verrotten. Rechtskräftig verurteilt wegen Vergewaltigung. Und ohne den Zufall, dass die Beschuldigerin später freiwillig gesteht.
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#13
Warum wendet sich Thomas E. nicht an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen?

Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizministerium unterstellt und weisungsgebunden.

Wenn die Staatsanwaltshaft von dort mal Feuer unterm Hintern bekommt, dann wird man sehen, ob es dann noch ein "keine Zeit" gibt.

In Regensburg sind alleine 4 Staatsanwälte dafür zuständig, einen Antrag auf Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath gerichtsfest zu begründen.

Bei den Anzeigen, die gegen einen Richter und einen Gutachter im Fall Mollath erstattet wurden, hat das bayerische Justizministerium ganz schnell entschieden, dass diese Anzeigen von der Staatsanwaltschaft Augsburg verfolgt werden. Ein Zuständigkeitgerangel entfällt also.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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