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Hälftige Betreuung in der Praxis
#1
Unter dem Titel: "Sorgerecht, ein Sorgenkind" bringt die Schweizer Zeitung "Tagesanzeiger" einen (schwachen) Blog-Artikel über die hälftige Betreuung nach einer Trennung. Dieses Thema scheint auch in der Schweiz ein heißes Eisen zu sein, es gibt bereits über 50 Kommentare.

http://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/in...orgenkind/
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#2
Auf subtile Weise macht der Artikel Stimmung gegen die "gemeinsame Sorge" - alles sooo kompliziert, auch der doppelte Aufwand, natürlich kosten zwei Mails vom Kindergarten doppelt soviel, wie eine Mail, ;-) .... und natürlich gibt der Mann auf, wenn die Frau wegzieht....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
(27-06-2009, 21:08)sorglos schrieb: und natürlich gibt der Mann auf, wenn die Frau wegzieht....

Im Sinne des Kindeswohls, selbstverständlich...
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#4
Warum sollte in der Schweiz auch etwas funktionieren, was im Rest von Europa funktioniert?

Die Schweizer sind da genauso fortschrittlich, wie die Deutschen. Big Grin
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#5
(28-06-2009, 17:29)Rumpel schrieb: Ich habe Dienstag Termin, beim Anwalt wegen Kind B
Da will ich mit der Anwaeltin auf Wechselmodell gehen
Schauen wir mal was passiert

Bei welcher Anwältin? Deiner oder die deiner Ex? Hast du das Wechselmodell deiner Ex schon vorgeschlagen? Wenn sie dagegen ist passiert Folgendes: NIX

Wenn du das Wechselmodell anstrebst, solltest du anders vorgehen.
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#6
(28-06-2009, 17:58)Rumpel schrieb: Bei meiner Anwaeltin habe ich Termin
vorgeschlagen habe ich Wechselmodell vor der Geburt des Kindes, hatte Sie, Ex auch bestaetigt bis zu Ihrem Sinneswandel,
der Anwalt meiner Ex reagiert jetzt nicht darauf

Wenn du das Wechselmodell anstrebst, solltest du anders vorgehen.

Wie denn? Hilfesuch

Jedenfalls wird keine Mutter in D gezwungen werden, einem Wechselmodell zuzustimmen. Im Gegenteil! Also mußt du die Mutter dazu bringen, es auch zu wollen. Wohnt sie in der Nähe? Du kannst ihr anbieten, ab und an das Kind zu betreuen. Oder, falls es in den Kindergarten geht (wie alt ist das Kind?), es dorthin zu bringen (dann kann sie sich nochmal hinlegen). Ihr einfach angeblich behilflich sein, indem du das Kind "übernimmst". Die Frequenz langsam steigern. Aber halt ohne Anwalt.
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#7
(29-06-2009, 04:31)Rumpel schrieb: Wechselmodell geht nicht weil Frau es nicht will und nicht noetig hat

Bei mir genauso. Trotzdem würde ich es schriftlich festhalten in irgendeiner Form (Vorschlag Deinerseits & Ablehnung seitens der Mutter), damit hinterher niemand Fakten verdrehen kann.
Kommt keine Antwort, zurückschreiben, daß Du nunmehr von einer Ablehnung des WM ausgehst und dies bedauerst, und daß Du trotzdem jederzeit offen für eine Regelung eines WM bist.

Reiner Selbstschutz, falls die Kinder weiter aufgehetzt werden.

Und wenn es irgendeines Tages hilft, ein Lügengebäude zum Einstürzen zu bringen, umso besser.

Denke daran so offen und flexibel wie möglich zu offerieren, um damit keine Angriffsfläche zu bieten. So in der Art: "...schlage ich vor, ein gleichberechtigtes und gleichverpflichtendes Wechselmodell zu etablieren, dessen Ausgestaltung von meiner Seite her größtmögliche Flexibilität garantiert."

Master Chief
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