Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
aufenthaltsbestimmungsrecht
#8
(04-07-2009, 23:17)malina336 schrieb: 1.er hat sich bis jetzt überwiegend um seine frauen geschichten gekümmert und wenn er dazwischen zeit hatte,dann um seinen sohn.
2.zwischen den beiden männern gab es nur kurz und"nur" schriftlichen stress.
3. sind dann 584 km weiter weg.

Zu 1) Er wird das vermutlich anders sehen. Wenn er das ABR beantragt hat, ist er sich im klaren darüber dass das Kind bei ihm leben soll. Er traut sich das offenbar zu und hat die organisatorischen und zeitlichen Voraussetzungen dafür. Und ein positives Gutachten...unterschätze die Vater-Kind-Beziehung nicht. Du siehst ja an dir selbst, was es auslöst wenn eine Trennung zum Kind über mehreren hundert Kilometern droht.

Zu 2) Dein Neuer ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Er könnte ja auch herziehen, wenn er keinen Anhang hat wäre das für ihn leichter wie ein Umzug für dich mit Kind.

Zu 3) Über 2000km pro Umgangstermin, abholen und zurückbringen. Das ist hart, selbst wenn du einen Weg machst. Das würdest du nicht lange durchhalten und er auch nicht. So eine Entfernung killt jede Möglichkeit, in der Trennung gelebte Elternschaft zu erreichen. Wenn die Entfernung kein Problem wäre, würdest du doch auch nicht nach Österreich ziehen, sondern halt nur zu Besuch hinfahren?

Das Kind kann noch nicht überblicken, was es für Folgen hat. Bisher waren die Besuche für es mehr Urlaub. Und lügende Jugendamtmitarbeiter....das hat fast jeder hier im Forum schon selbst erlebt. Das ist zwar Mist, aber muss als Realität leider akzeptiert werden.

Am wenigsten belastend für das Kind wäre jetzt, alles erst einmal zu lassen. Des Ziel wäre, gemeinsames ABR beizubehalten. Wenn du auf dem Umzug bestehst und der Richter entsprechend dem Gutachten entscheidet, verlierst du es, das wäre weder aus deiner noch aus Sicht des Kindes wünschenswert. Besser wärs, den Vater stärker in die Betreuung einzubinden, von ihm mehr Präsenz beim Kind zu verlangen. Wenn er solche Anträge stellt, will er das ja offenbar. Verpflichte ihn dazu.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
aufenthaltsbestimmungsrecht - von malina336 - 04-07-2009, 22:37
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Wolfs-Leben - 04-07-2009, 22:58
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 04-07-2009, 23:08
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von malina336 - 04-07-2009, 23:17
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Gemsbock - 05-07-2009, 02:14
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 05-07-2009, 08:37
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Ralf G. - 05-07-2009, 08:40
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Gemsbock - 05-07-2009, 20:38
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Wolfs-Leben - 05-07-2009, 00:17
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von karlma - 05-07-2009, 08:12
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 05-07-2009, 09:20
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 05-07-2009, 09:33
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 05-07-2009, 09:48
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von blue - 05-07-2009, 10:53
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Jigsaw - 05-07-2009, 10:56
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Wolfs-Leben - 05-07-2009, 12:32
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von malina336 - 05-07-2009, 15:13
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 05-07-2009, 19:29
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Ray - 05-07-2009, 15:59
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von mein leben - 16-11-2009, 19:35
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Petrus - 18-11-2009, 01:26
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Wolfs-Leben - 16-11-2009, 20:23
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Exilierter - 17-11-2009, 01:08
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von Exilierter - 17-11-2009, 04:51
Auch 'ne Idee: Manchmal ... - von Gast1 - 17-11-2009, 07:57
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von mein leben - 17-11-2009, 20:41
RE: aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 17-11-2009, 21:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste