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Wie gut stehen die Chancen?
#1
Wunderschönen guten Tag an alle Mitglieder,

Da ich in anderen Foren zum Thema Vaterschaft von einem Haufen überemanzipierter Frauen und Mütter inklusive deren Parapgraphenreiter überrollt wurde, scheint mir dieses Forum eine bessere Plattform für meine Anliegen und Bedenken bezüglich meiner bevorstehenden Rechte und Pflichten gegenüber meiner Ex-Freundin und unserer gemeinsamen Tochter zu sein.

Zu meiner Geschichte:

Ich war mit meiner Ex-Freundin von Juli 2007 bis Juli 2008 zusammen. Durch einen dummen Unfall (sie hat die Pille vergessen) ist sie im Dezember 2007 schwanger geworden und im Juni 2008 ist meine Tochter zur Welt gekommen.
Nun haben wir uns vor ca. 2 Wochen getrennt und jetzt ist sie natürlich wütend auf mich und zieht das volle Programm durch obwohl wir uns in der Beziehung noch darauf geeinigt hatten, dass im Falle einer Trennung alle Angelegenheit in Ruhe geklärt werden und das Wohl unserer Tochter im Vordergrund steht. Daraus wird nun leider nichts, da sie sich auf sturr stellt und alle meine Vorschläge in den Wind schiesst.

Ihre Vorstellungen sind nun folgende:

- Unterhalt für sie in Höhe von 342€ für die nächsten 3 Jahre von der GAL (die GAL holt sich das natürlich von mir).
- Unterhalt nach Düdo Tabelle in Höhe von 251€
- Ich bekomme das geteilte Sorgerecht nicht
- Mit dem JA werden Besuchszeiten vereinbart (alle 2 Wochen darf ich meine Tochter dann 1x sehen)
- Sie zieht wieder in ihre Heimatstadt in der ihre Eltern wohnen (100 km von meinem heimatort entfernt).

Nach 4 stündiger Diskussion mit ihr beharrte sie weiterhin auf diesen Forderungen und lässt sich auch nicht umstimmen.

Nun zu meiner vorerst wichtigsten Frage: Wie gut stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht für meine Tochter zu erhalten und welche Gründe müsste ich dafür vor einem Familiengericht vorbringen?

Meine Tochter ist nun 2 1/2 Monate alt und in dieser Zeit sind bereits diverse Probleme aufgetaucht.

Wäre es sinnvoll vorher einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen bzw. einen Betreuer vom Jugendamt?

Mit freundlichen Grüßen,

solidario
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#2
(25-08-2009, 13:20)solidario schrieb: Nun zu meiner vorerst wichtigsten Frage: Wie gut stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht für meine Tochter zu erhalten

Exakt Null, wenn man mal solche Fälle wie einen plötzlichen Todesfall der Mutter unbeachtet lässt.

(25-08-2009, 13:20)solidario schrieb: Wäre es sinnvoll vorher einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen bzw. einen Betreuer vom Jugendamt?

Es ändert nichts an den Tatsachen. Du kannst weder den Umzug verhindern noch bekommst du gemeinsames Sorgerecht, Alleiniges natürlich erst recht gar nicht. Ob der Unterhalt rechtlich korrekt ist, kann man nicht sagen, das hängt von deinem Einkommen ab. Dir bleibt das Umgangsrecht. Sorge für eine realistische Umgangsregelung, alles andere kannst du getrost vergessen. Anwalt erst, wenn es vor Gericht geht. Hast du die faq schon durchgelesen? Danach bekommst du ein Gefühl für das, was machbar ist und was nicht.

Aber mal eine ganz andere Frage: Hast du die Vaterschaft überhaupt schon anerkannt?
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#3
Hallo solidario,

sei herzlich im Forum willkommen.
Bei der Lektüre deiner Zeilen fällt auf, dass die Mutter eures Kindes bereits nach zwei Wochen ein komplettes Diktat vorlegen kann. Bedenklich!
Insoweit ist die These, mit der vergessenen Pille, fragwürdig und zunächst wenig glaubhaft.
Sie braucht nicht groß verhandeln, sie weiß das deutsche Familienrecht auf ihrer Seite und jede Minute mehr an Diskussion dient lediglich dem Zweck deine Emotionen in schwindelerregende Höhen zu treiben.
Solltest du ausrasten, könntest du gar die restlichen, dir als Vater verbliebenen und geringen Ansprüche an eurem Kind, erstmal gaaaaaaaanz weit nach hinten stellen.

Alleiniges Sorgerecht, auf der Basis ein bisher rechtloser Erzeuger zu sein, zu erhalten dürfte - gelinde ausgedrückt - ein wenig schwierig werden.

Da müsste man ihr schon grobe Schnitzer im Umgang mit dem Kind nachweisen können (die sog., wie auch immer gemeinte Kindeswohlgefährdung).

Jugendamt: Finger weg, da hat kein Vater freiwillig einen Fuß hinein zu setzen.

Die konkreten Unterhaltsfragen kannst du zwischenzeitlich ruhig mit ihr weiter diskutieren.

Vor dem Besuch bei einem Anwalt (muss derzeit nicht sein), erst www.trennungsfaq.com aufsuchen und studieren, dann hier im Forum vorbereiten und dann mal sehen was geht.
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#4
Was ist das eigentlich für ein komischer Kindesunterhaltsbetrag? 251 EUR, es gibt weder einen Zahl- noch einen Unterhaltsbetrag in dieser Höhe. Als Zahlbetrag liegt es zwischen Stufe 4 und 5 (bsi 3100 EUR Nettoeinkommen - bist du wirklich so gutverdienend?), die Unterhaltsbeträge ohne Kindergeldanrechnung fangen bei 281 EUR an.

Was heisst GAL? Wieviel Elterngeld bekommt sie?
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#5
Zitat:Aber mal eine ganz andere Frage: Hast du die Vaterschaft überhaupt schon anerkannt?
Vaterschaft wurde von mir gleich nach der Geburt anerkannt. Das geteilte Sorgerecht wollten wir dann letzte Woche zusammen beantragen gehen wozu es allerdings nicht kam. Leider mein Fehler, denn ich habe mir damit jetzt 2 Monate Zeit gelassen, da ich mich auf ihr Wort verlassen habe.

Zitat:Was heisst GAL? Wieviel Elterngeld bekommt sie?
Die GAL ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die wollen jetzt von mir 342€ Unterhalt für die Mutter.
Sie bekommt 584€ Elterngeld bis Juni 2010.

Heute war ich dann bei der GAL und habe folgendes erfahren:

Da ich noch bis August 2010 in einem Lehrverhältnis stehe, muss ich weder die 342€ Unterhalt für die Mutter zahlen noch den Unterhalt für das Kind da beides bis zu meinem Lehrabschluss vom Staat bezahlt wird und diese Kosten auch nicht rückwirkend für diese Zeit von mir gefordert werden können. Das verschafft mir nun erstmal ein wenig Luft.

Nach dem Besuch bei der GAL bin ich dann noch zu meiner Ex-Freundin gefahren, um mit ihr alles weitere zu klären. Sie war zwar zu Hause, hat allerdings weder auf die Türklingel noch auf ihre beiden Handys reagiert.

Nun zum Thema alleiniges Sorgerecht:

In den 2 1/2 Monaten sind wie in meinem ersten Posting schon geschrieben diverse Dinge passiert, die mich um Leib und Leben meines Kindes fürchten lassen.

Beispielsweise hat sie meine Tochter bereits zu 4-5 verschiedenen Freundinnen gegeben (und das bereits 2 Wochen nach der Geburt) um ausgehen zu können. Die Freundinnen von ihr haben selber natürlich noch keine Kinder gehabt.

Eine dieser Freundinnen hat meiner Tochter Lorbeerblätter abgekocht und ihr diese Mixtur verabreicht worauf meine Tochter extremen Durchfall bekam. Meine Ex-Freundin hat das natürlich zu Hause nachgemacht ohne auch nur einen blassen Schimmer davon zu haben welche Auswirkungen ein derartiges Getränk auf ein 1 Monat altes Kleinkind hat.

Vor 2 Wochen musste die Kleine dann ins Krankenhaus wegen einer akuten Dehydrierung aufgrund von Diarrhoe und Erbrechen verursacht durch e.coli Bakterien. Entweder kamen diese durch mangelnde Hygiene meiner Freundin (sie wusch sich nie die Hände nach dem Wickeln) oder durch mangelnde Hygiene bei der Sauberhaltung der Trinkflschen (sie hat sie in 2 Monaten nur 1x vorm Erstgebrauch abgekocht und seitdem nur mit Wasser ausgewaschen).

Einmal sollte ich auf die Kleine aufpassen (da war sie ca. 1 Monat alt) weil meine Ex-Freundin morgens irgendwohin musste. Ich legte mich bei ihr nochmal auf die Couch weil ich am Vortag Spätschicht hatte und total fertig war. Ich stand nachdem meine Ex-Freundin aus dem Haus ging allerdings nochmal kurz auf um nach der Kleinen zu sehen und da entdeckte ich sie in ihrem Bettchen, neben dem Kopf ein Kissen mit der Trinkflasche drauf und den Saugstutzen im Mund. Hätte sie sich in dieser Situation verschluckt hätte sie die Flasche von selbst niemals wegbekommen und wäre vermutlich erstickt.

Die Liste lässt sich noch um einiges Dinge erweitern, allerdings soll das nur einen kurzen Einblick in meine Situation geben und warum ich das alleinige Sorgerecht anstrebe.

Übrigens kennt sie sich mit gar nichts aus. Alle Anträge (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld) musste ich 2 Wochen vor der Geburt selbst besorgen und ausfüllen weil sie sich nicht darum gekümmert hat.

Desweiteren denkt sie nach wie vor dass unser geliebter Staat Geld zu verschenken hat und hat keinen blassen Schimmer von Familienrecht.

Jetzt werde ich mir erstmal noch die Hauptseite zu Gemüte führen.
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#6
Wegen der Versäumnisse der Mutter bekommst du noch kein Sorgerecht. Wenn hier überhaupt etwas zu verbessern ist, dann nur übers Jugendamt. Du bist nicht einmal antragsberechtigt für irgendetwas das mit dem Sorgerecht zu tun hat. Das muss alles übers Jugendamt laufen. Da gibts dann folgende Möglichkeiten:

- Das Jugendamt ignoriert, was du sagst. Das wären unbewältigte Paarkonflikte, du würdest übertreiben, sie würden trotzdem aufmerksam sein, danke für die Hinweise und tschüss.
- Das Jugendamt "unterstützt" die Mutter bei der Erziehung, das kann von einem Seminarangebot bis zur Familienhelferin oder Verpflichtungen gehen.
- Das Jugendamt holt sich das Kind und steckt es in eine Pflegefamilie.

Merkst du was? Du als Vater kommst nirgends in diesen Möglichkeiten vor. Eher landet das Kind bei Fremden als bei dir. Väter, noch dazu welche ohne Sorgerecht sind für das Jugendamt meistens bloss Störfaktoren und niemals dem Kindeswohl zuträglich. So ganz knusper kannst du ja nicht sein, wenn du mit so einer unfähigen und verantwortungslosen Null von Frau ein Kind machst, solche Gedanken schwirren jeder Sachbearbeiterin bewusst oder unbewusst im Kopf herum.
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#7
Ich habe mir jetzt mal die wichtigsten Punkte auf der Hauptseite durchgelesen und muss sagen viel Mut macht mir das alles leider nicht.

Ich kann nur hoffen, dass sie zur Vernunft kommt und mir wenigstens das geteile Sorgerecht zugesteht damit ich wenigstens einen kleinen Einfluss auf das Leben meiner Tochter nehmen darf.

Ich halte euch trotzdem auf dem Laufenden.
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#8
Geteiltes Sorgerecht gibts nicht - nur das Alleinige oder Gemeinsame. "Mut machen" wird bei Vätern leider oft mit "Unrealistischen Erwartungen Raum geben" verwechselt. Bleibe bei dem, was machbar ist, sonst verzweifelst du und pumpst endlos Energie in Unabänderliches.
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#9
(25-08-2009, 17:15)solidario schrieb: Ich kann nur hoffen, dass sie zur Vernunft kommt...
Deinem ersten Beitrag in diesem Thread mit den einzeln aufgeführten "Vorstellungen" der Ex ist zu erkennen, dass sie bereits von der Helferinnenindustrie eingeordet wurde. Man wird ihr eingebleut haben, dass sie als unzurechnungsfähig anzusehen ist, mit dem Vater des Kindes das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Somit sehe ich eher schlechte Karten für Dich, überhaupt an das gemeinsame Sorgerecht zu kommen.

Lies Dir übrigens @p´s Beitrag nochmal genau durch! Auch wenn ich selbst einem Vater den Gang zum JA nur äußerst selten anrate, ist das in Deinem Fall wohl als erster Schritt unumgänglich.

Dabei solltest Du von Anfang an weniger auf die Versäumnisse der Mutter eingehen, sondern direkt dafür sorgen, dass ein regelmäßiger Umgang stattfindet. Das ist zumindest ein kleines Recht, was Dir (theoretisch) niemand nehmen kann.

Stelle Dich auch jetzt schon darauf ein, wenn die Mutter komplett mauert, dass dieser Umgang bei dem Alter des Kindes erst einmal begleitet sein wird.

Wenn die Unterstützung durch das JA unterbleibt, bleibt Dir nur der Weg, den Umgang gerichtlich einzufordern.

Führe ab sofort Tagebuch. Gehe niemals alleine zum JA, nimm Dir einen Beistand mit. Laß Dir "Dein" Gesprächsprotokoll vom JA bestätigen.
Im Grunde alles schriftlich festhalten und auch fordern!
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#10
Da du männlich bist und zudem auch noch in der Lehre bist sind die Chancen NULL.

Eine kleine Chance wäre es, wenn du der perfekte Vater wärst mit viel Zeit für das Kind.
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#11
(25-08-2009, 17:08)Ralf G. schrieb: "Ich werde mich niemals auf das Wort einer Frau verlassen!"

TRAUE NIEMALS DEN SCHÖNEN WORTEN EINER FRAU, SIE KÖNNTEN IN EINEM HOHLRAUM ENTSTANDEN SEIN!
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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#12
(25-08-2009, 13:20)solidario schrieb: Ich war mit meiner Ex-Freundin von Juli 2007 bis Juli 2008 zusammen. Durch einen dummen Unfall (sie hat die Pille vergessen) ist sie im Dezember 2007 schwanger geworden und im Juni 2008 ist meine Tochter zur Welt gekommen.

Zitat:Meine Tochter ist nun 2 1/2 Monate alt

Nur der Vollstaendigkeit halber, koenntest du das mal klarstellen?

Ray
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#13
kommt mir alles irgendwie bekannt vor .... schau dir mal meine Seite an und sammle ein paar Erfahrungen und vielleicht schon mal ein paar Tipps was auf die zukommen kann, dann tuts nicht mehr ganz so weh wenn es passiert ...

Chancen keine, selbst wenn die Mutter deiner Tochter tot umfällt, bekommt IHRE mutter sämtliche "Rechte" an der kleinen - klingt komisch, ist aber so ...

du kannst dich leider nur auf das übelste gefasst machen oder schon mal versuchen abstand von deiner Tochter zu nehmen, denn deiner Ex wird noch so einiges einfallen, dir das Leben zur Hölle zu machen, wenn du nicht so willst, wie sie will und das ist kein Teufel an die Wand malen, sondern leider die Realität die viele bereits durchlebt haben ...

ich hoffe du hast genug leute um dich die dich auffangen und unterstützen, die brauchst du nämlich jetzt am meisten!

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
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#14
(27-08-2009, 01:53)Ray schrieb:
(25-08-2009, 13:20)solidario schrieb: Ich war mit meiner Ex-Freundin von Juli 2007 bis Juli 2008 zusammen. Durch einen dummen Unfall (sie hat die Pille vergessen) ist sie im Dezember 2007 schwanger geworden und im Juni 2008 ist meine Tochter zur Welt gekommen.

Zitat:Meine Tochter ist nun 2 1/2 Monate alt

Nur der Vollstaendigkeit halber, koenntest du das mal klarstellen?

Ray

Hm, selbst wenn 2 Jahre und 6 Monate alt, sieht es sehr knapp aus.
Vielleicht gar nicht seine Tochter.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#15
DNA-Test machen, ist es überhaupt dein Kind ?
Wenn nein, gerichtlich Vaterschaft anzweifeln.

Je länger du in Ausbildung bist, ums so länger zahlst du keinen Unterhalt.
Mal drüber nachdenken. Big Grin
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#16
(25-08-2009, 13:50)Bluter schrieb: Da müsste man ihr schon grobe Schnitzer im Umgang mit dem Kind nachweisen können (die sog., wie auch immer gemeinte Kindeswohlgefährdung).

Grobe Schnitzer? Bei der Situation würde es nur als Haltlose Vorwürfe gesehen werden!Da müßte das Kind schon ins Krankenhaus mit Lebensbedrohlichenverletzungen kommen oder Schlimmer!
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#17
Ja, unbedingt auschecken ob das überhaubt von Dir ist!!
Ich finde das auch ziemlich verdächtig. Sobald das Kind da ist, haut sie ab, weil dann das Geld fliesst!

Vergiss das einfach mit dem alleinigen Sorgerecht. Du bist Zahlknecht! Und denn freue Dich schonmal auf den Erstkntakt mit dem Jugendamt, das wird toll!

Als Vater wirst Du in Deutschland abgeschtraft!
Live or Die...Make Your Choice
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#18
(25-08-2009, 17:15)solidario schrieb: Ich habe mir jetzt mal die wichtigsten Punkte auf der Hauptseite durchgelesen und muss sagen viel Mut macht mir das alles leider nicht.

mir hat der trennungsfaq echten mut gegeben. deswegen bin ich ausgewandert und ich habe es nicht bereut. es kommt also immer auf die sichtweise drauf an.
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#19
kann mich poles apart nur anschliessen. grobe schnitzer bzw. vernachlässigung des kindes ist aus sicht des jugendamtes hier nicht gegeben.
unser sohn war auch mal dehydriert weil er einen virus oder bakterien hatte. war auch mit ihm im krankenhaus. er wurde zum glück schnell wieder gesund aber die ärzte wussten auch nicht was das war. jedenfalls hatte er auch diarrhoe.
an mangelnder hygiene kann das bei mir nicht gelegen haben. ich wasche mir immer die hände, nach dem wickeln, nach toilette, vor dem essen etc., die flaschen hatte ich damals auch immer abgekocht.
sowas kann immer passieren, die kleinen haben anfangs ja auch viele untersuchungen beim kinderarzt, da können sie sich auch etwas einfangen. ausserdem streichelt jeder das baby oder nimmt es auf den arm.
bei dem tee wird wohl keiner glauben dass sie ihr kind vergiften wollte. das sind dinge, die man ausprobiert. klar kann da auch mal was schief laufen.

was das gemeinsame sorgerecht angeht: was bringt dir das??? mein freund und ich sind seit knapp 3 jahren zusammen, unser sohn wird jetzt 2 jahre alt. er hat bis jetzt kein sorgerecht und möchte es auch nicht. er hat bei seiner tochter (aus einer anderen beziehung) das gemeinsame sorgerecht und es bringt GAR NICHTS. die frau kann machen was sie will. das jugendamt interessiert das nicht. die frau kann drogen nehmen, nichtmal das interessiert das jugendamt.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#20
(03-09-2009, 17:29)stafford schrieb: was das gemeinsame sorgerecht angeht: was bringt dir das??? mein freund und ich sind seit knapp 3 jahren zusammen, unser sohn wird jetzt 2 jahre alt. er hat bis jetzt kein sorgerecht und möchte es auch nicht. er hat bei seiner tochter (aus einer anderen beziehung) das gemeinsame sorgerecht und es bringt GAR NICHTS. die frau kann machen was sie will. das jugendamt interessiert das nicht. die frau kann drogen nehmen, nichtmal das interessiert das jugendamt.
Nunja, sehe ich nicht so. Ohne gemeinsames Sorgerecht bekommt Mann (theoretisch) keine Auskünfte von Kinderäzten oder Schulen.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#21
(03-09-2009, 23:41)Gemsbock schrieb: Nunja, sehe ich nicht so. Ohne gemeinsames Sorgerecht bekommt Mann (theoretisch) keine Auskünfte von Kinderäzten oder Schulen.

Nunja, aber ohne diesen Informationen zahlt er, wenn er keine Lusche ist, keinen Unterhalt....

Auf solche Rechte gesetzlich zu bestehen ist ein Fake, es bringt nichts. Entweder man bekommt diese Rechte automatisch zugestanden, oder man zahlt halt einfach nicht.

Dass sich die Stärke der Position, in der man sich befindet, an dem eigenen Aufenthaltsort orientiert, muss ich, glaube ich, nicht näher erläutern....
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#22
@gemsbock
mein freund bekommt NIE eine auskunft über krankheiten seiner tochter oder über ihre schulischen leistungen. da muss er seine tochter schon selbst fragen, vorausgesetzt er darf sie nach wochen mal wieder sehen.
klar, könnte man alles evtl. gerichtlich einklagen. aber dann würde exe wahrscheinlich auch den kompletten unterhalt einklagen. deshalb halten wir mal still und freuen uns, dass wir im vergleich zu vielen anderen finanziell über die runden kommen.

@webworker
das hat mit "lusche" nichts zu tun, bei uns ist das nur eine einfache rechnung:
möglichkeit 1
bezahle für 2 kinder ca. 600 euro und bekomme alle infos
möglichkeit 2
bezahle für 2 kinder knappe 300 euro und bekomme keine infos

wir haben uns für letztere entschieden.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#23
@ stafford: Ich meinte Auskünfte direkt von Lehrern oder Kinderärzten. Ich bin dabei zwar nur einmal lediglich nach dem Sorgerecht gefragt worden, glaube aber irgendwo gelesen zu haben, daß die ohne SR keine Infos rausrücken dürfen (bin mir da aber nicht sicher).
Bei mir klappts ganz gut, und die Infos sind bei weitem zuverlässiger, als wenn sie von der Ex kommen würden.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#24
(25-08-2009, 16:43)solidario schrieb: Da ich noch bis August 2010 in einem Lehrverhältnis stehe, muss ich weder die 342€ Unterhalt für die Mutter zahlen noch den Unterhalt für das Kind da beides bis zu meinem Lehrabschluss vom Staat bezahlt wird und diese Kosten auch nicht rückwirkend für diese Zeit von mir gefordert werden können. Das verschafft mir nun erstmal ein wenig Luft.

(30-08-2009, 12:35)Backfire schrieb: Je länger du in Ausbildung bist, ums so länger zahlst du keinen Unterhalt.
Mal drüber nachdenken. Big Grin

Was ist das? Ich hab mich kurz nach der Geburt meines 1. Kindes von meiner Ex getrennt, bzw. hat die mich raus geworfen. 1 Jahr später hab ich die Ausbildung angefangen. Das JA hat Vorschuss geleistet und den musste ich auf den Pfennig zurück bezahlen. Vor ca. 1 Jahr hab ich die letzte Rate überwiesen!

Des Weiteren sind die Chancen dass du das Kind bekommst zwar verschwindend gering, aber nicht Null, so wie es manche hier schreiben. Mein Arbeitskollege war nicht verheiratet, hat ein Kind mit seiner Exfreundin, die bekommt Witwenrente und ist den ganzen Tag daheim, mein Kollege geht natürlich vollzeitarbeiten und hat noch ein Nebengewerbe. Das 7-jährige Kind wohnt bei ihm! Der ist für mich ein Held und hat dem Kind somit das Leben gerettet! Bzw. bei der Mutter wäre das Kind in Dummheit untergegangen und selber zum Trottel herangewachsen. Es ist möglich wenn du dingfeste Beweise in der Hand hast, die darauf schließen, dass die Mutter eine schlechte Mutter ist. Jedoch muss ein Baby rund um die Uhr betreut werden, das würde bei dir nicht so gut klappen, da du arbeiten gehst.
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#25
@Donkey,

was soll solidario aus diesen beiden Aussagen schließen können?

Dies:
(09-09-2009, 00:22)Donkey schrieb: (...), mein Kollege geht natürlich vollzeitarbeiten und hat noch ein Nebengewerbe. Das 7-jährige Kind wohnt bei ihm!
und das hier:
(09-09-2009, 00:22)Donkey schrieb: Jedoch muss ein Baby rund um die Uhr betreut werden, das würde bei dir nicht so gut klappen, da du arbeiten gehst.

kann ich für mich persönlich jedenfalls nicht gedanklich auflösen.

Vielleicht warten wir einfach mal wieder auf ein neues Posting vom solidario. Da er sich seit knapp 3 Wochen hier nicht mehr gemeldet hat, scheint das Thema eh auf Sparflamme zu köcheln.

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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