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Wechsel in die Selbständigkeit
#1
Hallo,

kurz die Eckdaten meiner Geschichte: eine 2-jährige Ehe, ein Kind, vor kurzem zwei Jahre alt geworden. Seit einem Jahr getrennt, ich habe vor kurzem Scheidungsantrag eingereicht. Der Termin wahrscheinlich in Jan-Febr.

Der Umgang findet nicht statt. Die Ex läßt nur begleiteten zu, ich bin dagegen. Das JA und Justiz fragen nicht mal nach, warum ich mich begleiten lassen soll. eigentlich will die Ex gar keinen Umgang, das hat sie schon mehrfach deutlich zu verstehen gegeben. Durch diesen Wunsch nach Begleitung wird dieses Ziel relativ einfach erreicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
ich verdiene als Festangestellter nicht schlecht. Leider bin ich mit meiner Arbeit schon seit Jahren unzufrieden und spiele mindestens seit der Trennung mit dem Gedanken freiberufler zu werden. Jetzt habe ich das Gefühl die Wi-Krise ist vorbei und ich würde diesen Schritt wagen. Ich könnte ab 1. Januar frei sein. Ansonsten immer zum Quartalanfang.

Titel gibt es keine. Es läuft aber eine Stufenklage die wahrscheinlich noch in diesem Jahr ein Titel produzieren wird.

Habt ihr gute tipps für mich wie ich vorgehen soll?
Wann soll ich kündigen, möglichst bevor EU tituliert wird oder ist es egal? Mein AG will mich leider nicht rausschmeissen, ich habe schon mal mit ihm gesprochen.
Was ist noch zu beachten?
Falls ich EU nicht in der alten Höhe zahlen werde - kann mir fahrlässige Arbeitsplatzaufgabe unterstellt werden und welche Folgen hat es für mich? Außer dan die Schulden auflaufen - keine (strafrechtlichen) Konsequenzen?
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#2
wenn Du selbst kündigst - wird Dir bewusste Arbeitsplatzaufgabe unterstellt und Unterhalt auf der Grundlage des letzten Verdienstes, wie Du hättest mit dem Job verdienen können, verlangt werden.

Wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl er könnte, kann wg § 170 StGB belangt werden

zu allem anderen erst mal Trennungsfaq lesen
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#3
Hallo FreiHerr,

an Deiner Stelle würde ich mich weder auf das Familienrechtsverfahren noch Jugendamts- und sonstigen Behördenstadl einlassen. Denn da die Exe nur noch Dein Bestes will, wird sie es in den Grenzen Germanistans kraft Behördenstadl und Fledermäusen jederzeit bekommen. Machst Du Dich also innerhalb Germanistans selbständig, wirst Du abgemolken bis in den Vollruin, und zwar bedenkenlos. Kein Behördenstadl interessiert sich für Dein Weiterleben in Menschenwürde und freier Selbstbestimmung, es geht nur noch um max. Kohle von Dir für "Mutter- und Kindeswohl". Dies sollte Dir ganz schnell klar werden oder klar sein! Und wo Du meinst, daß Dein Einkommen die Unterhaltshöhe begrenzen könnte, kommt die Gegenseite mit Behördenstadl und Fledermaus und läßt "im Namen des Volkes" und "im Kindeswohl" verkünden, wieviel "fiktives Einkommen" Dir da mal eben ganz willkürlich unterstellt wird. Auch ein guter Anwalt nützt Dir da nichts... .

Rolleyes

Daher mein Vorschlag: Mach zu Geld, was Du zu Geld machen kannst. Laß Dir einen neuen Reisepaß ausstellen mit max. Gültigkeitsdauer. Und sage niemandem, daß Du Anfang 2010 irgendwo im Ausland ein Geschäft betreibst, damit Dich möglichst niemand von der Seite der Exe entdeckt.

Wink

Damit vermeidest Du sämtliche Kosten an Behördenstadl und Exe, denn die sollen bitte ihr Trallala selbst bezahlen, wenn sie es veranstalten möchten. Deine Kohle ist und bleibt dann Deine Kohle, die Du weder jenen Parasiten der Gesellschaft noch einer unkooperativen Mitzeugerin eines Kindes in den Rachen wirfst. Löse auch Deine Konten in Germanistan auf. Und sei super diskret und verschwiegen.

Wink

Bestelle auf der Homepage von Cocktail-Detlef für die paar Euronen seinen Leitfaden für Unterhaltsflüchtlinge. Ganz wichtig! Die Hinweise darin sind sehr viel Geld wert. Und lies mal nach, bei Cocktail-Detlef, bei Al Bundy ... nur so sicherst Du Dir Dein weiteres Leben in Menschenwürde und freier Selbstbestimmung. In Germanistan hast DU keine Chance mehr darauf, dies sei Dir von mir versichert. Die machen Dich fertig in Germanistan, das kannst Du wohl glauben. Darum hilft nur, denen den Hintern und den Stinkefinger aus der Ferne zu zeigen ... und es gibt schönere Gegenden und Landschaften als die November-Nebeltage in Germanistan!

Big Grin

Allerbeste Grüße in die Runde hier,
Goddiejens aus Belgipott
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#4
(25-08-2009, 18:18)Ralf G. schrieb: Wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl er könnte, kann wg § 170 StGB belangt werden

Ralf, heißt es im Umkehrschluss das solange ich irgendetwas zahle, kann ich nicht belangt werden?

TF habe ich schon mehrfach gelesen. Leider ist dieses Thema dort nicht besonders ausführlich behandelt.
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#5
(25-08-2009, 18:12)FreiHerr schrieb: Habt ihr gute tipps für mich wie ich vorgehen soll?
Wann soll ich kündigen, möglichst bevor EU tituliert wird oder ist es egal? Mein AG will mich leider nicht rausschmeissen, ich habe schon mal mit ihm gesprochen.

Selbst kündigen ist Gift. Ist genauso, wie es Ralf geschrieben hat.

Es ist Deinem Arbeitgeber gegenüber zwar etwas unfair, aber der fehlende Wille Dich zu kündigen kann durch ausgiebige Krankenstände etwas verstärkt werden.

Das hat den Vorteil, dass Du auch Zeit hast während Du noch beschäftigt bist an Deiner Selbständigkeit zu "basteln".

Wenn Du die Möglichkeit hast Deine Selbständigkeit klein anzufangen, und, das allerwichtigste, die Möglichkeit hast Deine Arbeit schwarz zu verrichten, dann würde ich auf Hartz4 warten. Du bekommst dann alle möglichen Unterstützungen vom Amt.
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#6
Langsam, langsam, Jungens. So schnell nicht schießen.

Ersmal willkommen @FreiHerr Angel

Du hast so geschildert, dass ich erst einmal zig Fragen an Dich hätte. Deine Sitation kommt mir sehr bekannt vor, obwohl ich schon einige Stufen weiter bin. Wink

Du hast also nicht nur EU, KU und Umgang zu klären, sonderns willst Dich auch selbstständig machen. Sad
- Sind zwei Anwältinnen eingeschaltet?
- Zwei Jahre Ehe: besteht Möglichkeit zur Annulierung der Ehe? Zumindest ab dem 1.09.2009 gibt es dazu neue Regelungen bzgl. Zugewinn und Versorgungsausgleich. Was sagt Deine Rechtsvertretung dazu?
- Welche Anträge wurden von der Gegenseite gestellt?
- Du schreibst: "Die Ex läßt nur begleiteten Umgang zu , ich bin dagegen. "
Wie ist der begründet? Warst Du schon auf dem JA diesbezüglich?

Weitere Fragen kommen dann bestimmt noch. Wink
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#7
(25-08-2009, 19:24)blue schrieb: Langsam, langsam, Jungens. So schnell nicht schießen.

Ersmal willkommen @FreiHerr Angel

Du hast so geschildert, dass ich erst einmal zig Fragen an Dich hätte. Deine Sitation kommt mir sehr bekannt vor, obwohl ich schon einige Stufen weiter bin. Wink

Du hast also nicht nur EU, KU und Umgang zu klären, sonderns willst Dich auch selbstständig machen. Sad
- Sind zwei Anwältinnen eingeschaltet?
- Zwei Jahre Ehe: besteht Möglichkeit zur Annulierung der Ehe? Zumindest ab dem 1.09.2009 gibt es dazu neue Regelungen bzgl. Zugewinn und Versorgungsausgleich. Was sagt Deine Rechtsvertretung dazu?
- Welche Anträge wurden von der Gegenseite gestellt?
- Du schreibst: "Die Ex läßt nur begleiteten Umgang zu , ich bin dagegen. "
Wie ist der begründet? Warst Du schon auf dem JA diesbezüglich?

Weitere Fragen kommen dann bestimmt noch. Wink

Hi blue,

zu Deinen Fragen:
- für die Scheidung ist meinerseits ein Anwalt eingeschaltet. In der UH-Sache ist sie mit einem Anwalt vertreten, ich nicht. Beim Thema Umgang mache ich erstmals nichts (hatte vorhin keinen Anwalt, leider). Was hat diese Frage mit dem Topic zu tun? Huh
- eine Ehe aus der ein Kind hervorgegangen ist zu annulieren??? Wäre mir neu, ich kann mich aber irren. Mein Anwalt hat dieses gar nicht angesprochen.
- KU und EU. Achja, ABR hat sie seit paar Monaten auch. Ich meine alleiniges.
- JA hat einfach ihre Position übernommen, ohne viel nachzufragen. Ist auch 'ne offtopic Frage, aber kannst Du trotzdem nachbohren :-)
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#8
Umgang: Sofort auf Umgangsregelung klagen. Bis zu einem Urteil in den sauren Apfel beissen und betreuten Umgang wahrnehmen. Aber sich niemals damit einverstanden erklären. Es darf keine Pause beim Umgang entstehen.

Kindesunterhalt: Solange du mehr wie das Sozialgeld bezahlst, kannst du nicht wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt werden. Allerdings wird der Unterhalt nach dem alten, hohen Einkommen festgelegt werden. Zahlst du das nicht -> Schulden, Pfändung.

Ehegattenunterhalt: Das wird dich noch separat kräftig reinreissen. Oder verdient die Ex so viel wie du?

Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für den Wechsel in die Selbständigkeit.
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#9
(25-08-2009, 19:34)FreiHerr schrieb: zu Deinen Fragen:
- für die Scheidung ist meinerseits ein Anwalt eingeschaltet. In der UH-Sache ist sie mit einem Anwalt vertreten, ich nicht.
Somit ist welche UH-Sache von der Scheidung abgetrennt worden? KU und/oder EU?
Zitat: Beim Thema Umgang mache ich erstmals nichts (hatte vorhin keinen Anwalt, leider). Was hat diese Frage mit dem Topic zu tun? Huh
Ist für mich in der Regel DAS Topic!

Zitat:- eine Ehe aus der ein Kind hervorgegangen ist zu annulieren??? Wäre mir neu, ich kann mich aber irren. Mein Anwalt hat dieses gar nicht angesprochen.
Bist Du Dir sicher, dass der KU mit einer "langen" Ehedauer in Verbindung steht?

Zitat:- KU und EU. Achja, ABR hat sie seit paar Monaten auch. Ich meine alleiniges.
ABR hat nix mit EU oder KU zu tun. Wie ist sie in der kurzen Zeit an das ABR gekommen?
Zitat:- JA hat einfach ihre Position übernommen, ohne viel nachzufragen. Ist auch 'ne offtopic Frage, aber kannst Du trotzdem nachbohren :-)
Somit gab es bereits eine Gerichtsverhandlung bzgl. ABR!?
Mit welcher Begründung wurde das ABR an Deine Ex übertragen?
Ein JA kann das nicht entscheiden.
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#10
(25-08-2009, 20:05)p schrieb: Umgang: Sofort auf Umgangsregelung klagen. Bis zu einem Urteil in den sauren Apfel beissen und betreuten Umgang wahrnehmen. Aber sich niemals damit einverstanden erklären. Es darf keine Pause beim Umgang entstehen.

Ist ein extra Thema, werde ich später mehr dazu schreiben.

Zitat:Kindesunterhalt: Solange du mehr wie das Sozialgeld bezahlst, kannst du nicht wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt werden. Allerdings wird der Unterhalt nach dem alten, hohen Einkommen festgelegt werden. Zahlst du das nicht -> Schulden, Pfändung.

KU werde ich in der Lage zu zahlen, auch wenn's ganz doof läuft und ich lange Zeit ohne Aufträge sitze.

Zitat:Ehegattenunterhalt: Das wird dich noch separat kräftig reinreissen. Oder verdient die Ex so viel wie du?

EU ist der eigentliche Punkt. Die Ex hat 0 Einkommen, bisher jedenfalls nichts. Je nach Ablauf der UH-Verhandlung wird EU 3- bis 4faches des KU betragen. Gelten für EU andere Grundsätze, pfändungstechnisch und strafrechtlich, wie für KU? In meinem Fall ist ja EU = Betreuungsunterhalt und deswegen fast mit KU gleichzusetzen (?)

Zitat:Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für den Wechsel in die Selbständigkeit.

Ja... Bringt es etwas die Scheidung abzuwarten? Lohnt es sich noch ein Jahr abzusitzen und dann kündigen? In einem Jahr wird meine Tochter 3 Jahre alt, wie hoch sind die chancen das ich vom EU befreit werde? Die Ehe war ja kurz, die Ex hat keine ehebedingte Nachteile (hat während der Ehe das Studium abgeschlossen). Wenn alles bleibt so wie es ist, dann hat die Ex leichtes spiel mit dem EU und deswegen keinen Anlaß arbeiten zu gehen.
@blue

Mit dem UH ist es so gelaufen: ich habe nach der Trennung freiwillig gezahlt. Dann, wegen der UG-Blockade und paar anderen Sachen kam es zum Streit, die Ex hat dann auf UH (KU und EU) Klage eingereicht. Die Klage läuft seit halben Jahr und wird noch mindestens 2 Monate Zeit brauchen. Die Scheidung ist erst vor kurzem eingereicht worden, vielleicht wird man die UH-Sache und Scheidung zusammenlegen.

Zitat:- eine Ehe aus der ein Kind hervorgegangen ist zu annulieren??? Wäre mir neu, ich kann mich aber irren. Mein Anwalt hat dieses gar nicht angesprochen.

Bist Du Dir sicher, dass der KU mit einer "langen" Ehedauer in Verbindung steht?

Verstehe Deinen Satz nicht. Klar, KU ist unabhängig von Ehe und Ehedauer zu zahlen. Meinst Du ernsthaft das ich die Annullierungsmöglichkeiten meiner Ehe eruieren soll?

ABR: ist auch eine extra Story. Ganz dumm gelaufen, für mich. Aber viel anders hätte es nicht laufen können. Klassischer Fall: die Ex will wegziehen, erfindet Fantasiegeschichte über die tollen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, bessere Berufsaussichten - voila, das ABR ist in der Tasche. Über die Beteiligung der Ex an den Umgangskosten wollte man gar nicht sprechen (sie hat z.Z. kein eigenes Geld). Ich war gegen den Umzug -> Kommunikationsprobleme -> alleiniges ABR.
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#11
(25-08-2009, 22:07)FreiHerr schrieb: EU ist der eigentliche Punkt. Die Ex hat 0 Einkommen, bisher jedenfalls nichts. Je nach Ablauf der UH-Verhandlung wird EU 3- bis 4faches des KU betragen. Gelten für EU andere Grundsätze, pfändungstechnisch und strafrechtlich, wie für KU? In meinem Fall ist ja EU = Betreuungsunterhalt und deswegen fast mit KU

Bei Ehegattenunterhalt gilt die normale Pfändungstabelle ebenfalls nicht - siehe §850a ZPO. Strafrechtlich theoretisch dasselbe wie bei Kindesunterhalt, aber in der Praxis nicht verfolgt.

(25-08-2009, 22:07)FreiHerr schrieb: Ja... Bringt es etwas die Scheidung abzuwarten? Lohnt es sich noch ein Jahr abzusitzen und dann kündigen? In einem Jahr wird meine Tochter 3 Jahre alt, wie hoch sind die chancen das ich vom EU befreit werde?

Du wirst so weiterzahlen müssen, wie wenn sie eine Halbtagstätigkeit hat oder haben würde. Welcher Weg der Beste für dich ist, kann man ohne alle Zahlen zu kennen nicht sagen. Überlegenswert wäre in deinem Fall auch eine Abfindung.
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#12
(25-08-2009, 22:28)p schrieb: Du wirst so weiterzahlen müssen, wie wenn sie eine Halbtagstätigkeit hat oder haben würde. Welcher Weg der Beste für dich ist, kann man ohne alle Zahlen zu kennen nicht sagen. Überlegenswert wäre in deinem Fall auch eine Abfindung.

Hmmm... Die Abfindung war vor kurzem im Gespräch. Es sah insgesamt, von den Zahlen her, nicht schlecht für mich aus, aber ich bin darauf nicht eingegangen. Hab' Schiss, das ich in kurzer Zeit noch einmal zahlen darf Blush Sicher ist so 'ne Abfindung leider nicht...
(25-08-2009, 22:28)p schrieb: Bei Ehegattenunterhalt gilt die normale Pfändungstabelle ebenfalls nicht - siehe §850a ZPO. Strafrechtlich theoretisch dasselbe wie bei Kindesunterhalt, aber in der Praxis nicht verfolgt.

Gute Nachricht Tongue Heißt es das die Ex nicht pfänden kann oder sind die Pfändungsgrenzen anders? Wie lange gilt der EU-Titel, 30 Jahre?
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#13
(25-08-2009, 22:37)FreiHerr schrieb: Gute Nachricht Tongue Heißt es das die Ex nicht pfänden kann oder sind die Pfändungsgrenzen anders? Wie lange gilt der EU-Titel, 30 Jahre?

Titel gelten 30 Jahre. Die Pfändungtabelle gilt nicht, d.h. du kannst bis auf das sozialrechtliche Minimum heruntergepfändet werden. Wie du unter solchen Umständen eine Selbständigkeit erfolgreich machen willst, ist mir nicht klar. Gepfändete Konten, Gerichtsvollzieher....
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#14
Hallo FreiHerr

Willkommen

ich habe/hatte ein ähnliches Problem...
Nun ist meine Sache gerade im laufen. Deswegen einige Erfahrungen.

Zunächst diese Info. Ich verdiene ziemlich gut.
Bin und war (noch) voll Leistungsfähig. Nicht verheiratet gewesen. Kind jetzt -> 4 Jahre.
In den Posts haben Dir die anderen Leidensgenossen schon alles wichtige erzählt.
Der Rest steht in der FAQ. Lese, Glaube und Handle nach dieser. Diese Lektion musste ich auch erst lernen.

Ich habe es mit der Selbstständigkeit wie folgt gelöst.

Den Job musste ich aus privaten Gründen ändern.
Es wurde mir durch meinen damaligen AG bestätigt das es für mich keine weitere Verwendung in der Firma gibt und ich durch den AG aus konjunkturellen Gründen freigestellt wurde.
Ohne diese Bescheinigung bist Du am Allerwertesten.
Die berechnen dann Dein fiktives Einkommen.
Mit dieser Bescheinigung sind Deine Chancen auf Neuberechnung des BU/EU/KU aber eben auch nicht viel besser.
Letztlich hast Du so gut wie keine Chance ohne ein Gerichtsurteil.
Das kann übrigens durchaus negativ für Dich ausgehen.
Das JA und die KM werden alles daran setzten Deine Argumentation zu entkräften.
JA deswegen weil ja auch der KU davon betroffen wäre.


Ich arbeite jetzt als Berater für ein Unternehmen. Es handelt sich um ein Unternehmen mit Sitz woanders (Schau mal in der FAQ nach LTD)Smile

Du solltest eine Worst Case Strategie bereit haben.
Damit meine ich z.b Genug Geld und genügend Aufträge um Deinen Verpflichtungen die nächsten Jahre nachkommen zu können.
Eventuell würde Dich Dein Arbeitgeber extern und wenn es gar nicht klappt wieder intern einstellen (War und wäre bei mir der Fall).

Der Rest meines Ausfluges nach Absurdistan sieht wie folgt aus:

Die KM hatte mich auf alles mögliche verklagen wollen.
Ich musste einige Monate XXX Euro an die Arge zahlen und XXXX Euro an die KM + den KU. Hab ich gemacht. Thema rum.

Ich hatte 2 Anwälte. Unfähig. Faul. Teuer. Erfolglos. Ende Gelände. Die können sich andere Deppen suchen. Mit mir nimmer. Spar Dir dieses Pack bis zu dem Gerichtstermin.

Ich bezahle zwar noch den KU von 3XX Euro (aber den ohne Titel). Das ist eine Gewissensfrage. Für das Kind will ich bezahlen.
Die Exe will jetzt wieder teilzeit Malochen und den Rest Ihres alten Nettos von mir.
Ach ja + Kindergartengebühr seit gestern. Ist Ihr wohl Abends von einer Ihrer bescheuerten Freundinnen aus Ihrem ledigen ich zocke diese Deppen ab Club als neueste Erkenntnis verkauft worden.

Ich werde im Notfall den Titel statisch bei meinem Notar über den unstrittigen Betrag machen (begrenzt den Streitwert).
Zum Umgang wurde hier schon alles gesagt. Ab zum Gericht deswegen.

Seither habe ich wöchentlich Umgang mit meiner Kleinen (ist auch 3).

Der besser Weg wäre aber die Abfindung. Es ist eine guter Vorschlag. Eventuell ist Sie gierig. Teste es.


Bezahle, hau ab aus diesem Land, oder denke Dir eine gute Strategie aus.
Letztlich immer eine Gewissensfrage.

Und wie immer Danke an das Forum.
Mein detaillierter Erfahrungsbericht folgt demnächst.
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#15
Das hier hat zumindest meinen Morgen zu einem heiteren gemacht:
(26-08-2009, 04:04)MightyNighty schrieb: Eventuell ist Sie gierig.

Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin

MightyNighty, meinst Du wirklich, das könnte in Frage kommen? Wink

Nix für ungut, aber FreiHerr hat schon recht, wenn er erkannt hat, daß Abfindungen unsicher und risikobehaftet sind.

Allein die Tatsache, das Menschen (leider in den seltensten Fällen die Exen) einfach vorzeitig die Grätsche machen könnten, sollte einer Abfindungsregelung die Grundlage entziehen.

@FreiHerr,
ich bin auch mittendrin statt nur dabei.
Ich verstehe nur nicht, warum Du davon ausgehst, unbedingt EU zahlen zu müssen.
Nächstes Jahr ist Termin und nächstes Jahr ist das Kind drei Jahre alt. Dann wird neu gemischt.
Und auch wenn es Hahne & Co gerne so hätten, daß alles weiter so beschissen läuft und sogar noch "besser" wird für alle UHNs dieser Welt: manche Richter(innen) interpretieren die Gesetze halt anders.

Das ist zwar das Prinzip Hoffnung und entbindet nicht von Plan B oder C, aber zu Ende gehen würde ich ihn zumindest.

Du hast Dich also getrennt? Das entnehme ich dem Antrag der UHN auf ABR.
Wie alt bist Du und Deine bald-Ex?

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#16
Moin FreiHerr,

Du willst Dich also auf juristische Geplänkel und die Ohnmacht vor der Übermacht von Exe mit Helferindustrien und Behördenstadl einlassen... . Dann sage ich Dir jede Menge Frustrationen und den Vollruin voraus. Und, dazu muß ich gar nicht Moses heißen.

Big Grin

Du bist gewarnt worden. Und ich poste dazu nicht weiter.

Sleepy

Gut's Nächtle,
Goddiejens
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#17
Smile Hehe MasterChief,

Die Gier ist das Grundproblem dieser Gattung.
Aber es ist schon richtig. Ein Risiko besteht auf alle Fälle.

Lg

Mighty


(26-08-2009, 04:54)Master Chief schrieb: Das hier hat zumindest meinen Morgen zu einem heiteren gemacht:

Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin

MightyNighty, meinst Du wirklich, das könnte in Frage kommen? Wink

Nix für ungut, aber FreiHerr hat schon recht, wenn er erkannt hat, daß Abfindungen unsicher und risikobehaftet sind.

Allein die Tatsache, das Menschen (leider in den seltensten Fällen die Exen) einfach vorzeitig die Grätsche machen könnten, sollte einer Abfindungsregelung die Grundlage entziehen.

[quote='MightyNighty' pid='21016' dateline='1251252287']
Eventuell ist Sie gierig.
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#18
(26-08-2009, 04:54)Master Chief schrieb: Nix für ungut, aber FreiHerr hat schon recht, wenn er erkannt hat, daß Abfindungen unsicher und risikobehaftet sind.

In vorliegenden Fall könnten die Vorteile die Nachteile überwiegen. Die liegen nicht im vermeintlichen Abhaken des Ehegattenunterhalts mittels einer Einmalzahlung, denn das ist tatsächlich risikobehaftet. Der Trick liegt woanders: Kommt die Ex oder ARGE später doch noch wegen Unterhalt "im Falle der Not", dann gelten seine neuen Einkommensverhältnisse als Grundlage. Er hat schliesslich die Abfindung geleistet und durfte sich darauf verlassen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Die Gegenseite kann sich dann nicht mehr auf sein altes hohen Einkommen als Angestellter berufen.
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#19
@MightyNighty

Danke für die ausführliche Antwort Wink

Ja, so ähnlich stelle ich es mir vor, englische GmbH, hidden halt. Evtl. wohnsitz woanders. Ganz einfach: ich denke, schlechter als gläserner, optimal pfändbarer Festangestellter wird es mir als FB nicht gehen.

Ich habe deine Story paar mal durchgelesen, bin aber nicht schlau geworden warum Du selbständig wurdest. Du zahlst doch nicht weniger als vorhin, als Festangestellter, oder? Was war die Intention hinter diesem Schritt - bessere Abschreibungsmöglichkeiten, höhere Lebensqualität, die Ex nicht an mehr Geld profitieren zu lassen, was? Was hat Dir die Selbständigkeit gebracht?

Du und paar andere schreiben das Selbstkündigen = Tod ist. Gleichzeitig aber schreibst Du und einige andere: die Kündigung seitens des AG bringt auch nicht viel, ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit fiktiv berechnet. Solange ich KU bezahle, ist §170 nicht anwendbar. Wenn ich EU nicht oder nicht vollständig zahle, dann laufen die Schulden auf (wenn nicht gepfändet werden kann), egal wer wem gekündigt hat. Fiktiv werde ich so oder so berechnet.

So gesehen ist die Selbstkündigung nicht viel schlimmer als "unverschuldet" gekündigt zu werden. Wo ist mein Denkfehler?

Dauerhaft krank wäre auch eine Option. Bin leider oder zum Glück nach einer trennungsbedingten Schwächephase wieder ziemlich fit. Gibt es zu diesem Thema passende Foren? Confused
@Goddiejens

Jens, ich denke auch über das Auswandern nach Cool Harter Schritt, werde ich erst wagen, wenn ich sonst keinen billigeren Ausweg sehe.
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#20
(26-08-2009, 11:12)FreiHerr schrieb: u und paar andere schreiben das Selbstkündigen = Tod ist. Gleichzeitig aber schreibst Du und einige andere: die Kündigung seitens des AG bringt auch nicht viel, ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit fiktiv berechnet.

Juristen sind Leute, die in unstrukturiertem Dreck und geistigem Müll wühlen und gedanklich mal einen Aschenbecher, mal ein Loch, mal eine Burg draus kneten. Das einzige, was sicher ist, ist ihre dicke Rechnung. Ansonsten sind richterliche Entscheidungen nicht genau vorhersagbar, selbst bei einfachen Tatbeständen nicht.

Wir reden hier also niemals über etwas, das "sicher" ist, sondern immer nur in Wahrscheinlichkeiten. Ungekündigt freiwillig in eine Einkommensminderung zu gehen zieht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zurechnung fiktiven Einkommens nach sich. Kündigung durch den Arbeitgeber senkt diese Wahrscheinlichkeit. B ist also besser wie A. Viel mehr kannst du nicht erreichen. Eine 100% - Lösung gibt es nicht, immer nur Schrittchen die deine Position verbessern.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bringt z.B. nichts, wenn dir die Gegenseite erfolgreich unterstellt, du könntest den bisher verdienten Betrag auch weiterhin verdienen. Sie behauptet sozusagen, du würdest dich jetzt "unter Wert" verkaufen. Und da du keine Nachweise für Bewerbungen auf gutbezahlte Stellungen vorlegst, folgt der Richter diesen Behauptungen. Zack, aus, Ende.
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#21
@Master Chief

Du postet hier kurz vor 5 morgens... wohnst Du nicht mehr in Absurdistan?

Zu Deinen Fragen: das Trennungjahr bei uns ist schon rum. Ich bin bald 40, die Ex ist 28.

Ich gehe schon davon aus das ich zum EU verurteilt werde. Ich werde versuchen den zu drücken, die Ex hat einige gute Gründe für die Verwirkung geliefert. Da sie kleines Kind zu betreuen hat, sind meine Erfolgsaussichten ziemlich schlecht. Deswegen rechne ich fest mit einem fetten EU, inklusive nachzahlung für mehrere Monate.
Du meinst ich soll trotzdem kündigen?
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#22
Kündigen LASSEN. Ein langer Krankenstand kann hier zum Erfolg führen. Um den "durchzusetzen" wird es Dir ja hoffentlich nicht an Fantasie mangeln.

Wenn die angestrebte Selbständigkeit warten kann ist das mit Sicherheit kein Nachteil.
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#23
(26-08-2009, 11:24)p schrieb: [quote='FreiHerr' pid='21026' dateline='1251277949']
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bringt z.B. nichts, wenn dir die Gegenseite erfolgreich unterstellt, du könntest den bisher verdienten Betrag auch weiterhin verdienen. Sie behauptet sozusagen, du würdest dich jetzt "unter Wert" verkaufen. Und da du keine Nachweise für Bewerbungen auf gutbezahlte Stellungen vorlegst, folgt der Richter diesen Behauptungen. Zack, aus, Ende.

Danke für die Erklärung, Du hast es drauf, kurz und pregnant das Wesentliche rüberzubringen Exclamation

Vermutlich wird es in meinem Fall so laufen, die Ex hat meine letzte Bewerbungsphase live erlebt und weiß das ich mehr als einen vergleichbar bezahlten Job zur auswahl hatte. War allerdings zu Boomzeiten. Jetzt könnte man vielleicht 10%-20% von meinem damaligen Wunschgehalt abschlagen...

Eine Aussage wie "ich will neue Existenz aufbauen, um irgendwann noch mehr KU zahlen zu können" wird nicht durchgehen? Zufriedenheit mit dem Job, Aufstiegschancen, Atmosphäre am Arbeitsplatz - alles sind keine Argumente?
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#24
(26-08-2009, 12:02)FreiHerr schrieb: Eine Aussage wie "ich will neue Existenz aufbauen, um irgendwann noch mehr KU zahlen zu können" wird nicht durchgehen? Zufriedenheit mit dem Job, Aufstiegschancen, Atmosphäre am Arbeitsplatz - alles sind keine Argumente?
Eine ungewisse Selbstständigkeit wird nicht so gerne gesehen wie eine relativ sichere Festanstellung.
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#25
"Zufriedenheit und Chancen" sind Begriffe, die vielleicht für Menschen Gültigkeit haben. Das deutsche Rechtswesen hat aber soeben deinen Status von "Mensch" auf "Pflichtiger" geändert und das ist allen Ernstes in einigen Punkten schlimmer wie Sklaverei und Zwangsarbeit. So bekommen Zwangsarbeiter ihre Arbeit vorgelegt, während Pflichtige sie auch noch selbst beschaffen müssen. Sie müssen den Strick selber kaufen, mit dem sie gehängt werden. "Zufriedenheit und Chancen" darfst du nicht einmal mehr aussprechen, denn das wird die Gegenseite als Beweis für Drückebergerei betrachten.

Vielleicht kommt dir das so wie vielen frischgetrennten Vätern als übertrieben formuliert vor. Dann lass es erstmal sacken. Du wirst im Verlauf der Trennung lernen, dass nichts übertrieben war.
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