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Familienrichter: Umgangsstreitigkeiten werden immer hässlicher
#1
Ein Bericht aus dem Alltag eines Berliner Familienrichters.
Genau dieser hatte mich übrigens letztes Jahr geschieden. Obwohl er mir zunächst eine Einstweilige Anordnung zum Unterhalt verpasst hatte, habe ich mich eigentlich fair behandelt gefühlt. So hatte er die Fahrtkosten zum Kind beim Unterhalt berücksichtigt und daher ging alles "glatt", wie bei den anderen 80% der Scheidungsfälle. Sicherlich auch, weil meine Ex nicht auf ihre sonstigen Rechte bestanden hat.
http://www.morgenpost.de/familie/article..._Takt.html

"Häufigster Fall von Familientrennung: Frau und Kind verlassen den Ehemann

Richter Gregor Profitlich (40) ist seit 2003 Familienrichter und gerade nicht so glücklich - weil es, wie er schätzt, noch Jahre dauern wird, bis die Änderungen im Verfahrensrecht für die Juristen Routine sind. Bei den Jugendämtern, die stärker eingebunden werden müssen, gibt es Personalengpässe.
80 Prozent der Scheidungen, so seine Erfahrungen, laufen "relativ glatt". Beide Ex-Liebenden sind so froh, einander loszuwerden, dass sie keine Probleme machen. Das sind die Fälle, bei denen die Richter morgens ab neun im Viertelstundentakt terminieren. "Manchmal", erzählt er, "fallen sie sich nach dem Scheidungsurteil um den Hals, küssen sich und ziehen Arm in Arm ab. Man glaubt fast, die Frage zu hören: Zu dir oder zu mir?

Schlimmer ist es, wenn Kinder dabei sind: "Auch die Kollegen haben den Eindruck, dass die Umgangsstreitigkeiten immer hässlicher werden." Dann muss er Vierjährige befragen, wie sie zu ihren Eltern stehen. Sie versuchen es sanft, am Halleschen Ufer, haben ein eigenes Kinderhaus, in dem zwei ausgebildete Erzieher, ein Mann, eine Frau, die Kleinen betreuen, während die Eltern die letzte Schlacht ihres Ehekrieges führen. Manchmal lässt Profitlich die Kinder auch im Richterbüro an seinem Schreibtisch malen. Leicht ist es trotzdem nicht - nicht für die Kinder, nicht für den Richter. "Man sucht eine schnelle Lösung, damit nicht Jahre ins Land gehen und die Kinder noch mehr leiden."

Er selbst hat drei Kinder, zehn, zwölf und 18 Jahre alt. Ihre Bilder mit gelben Sonnen und lachenden Menschen hängen am Schrank. Der Mann, der mehr als 1000 Ehen endgültig beendet hat, ist seit 1996 verheiratet. Manchmal schaut er auf den Scheidungsantrag und die Jahreszahlen der kaputten Ehe und denkt sich: "Länger als das haben wir es schon geschafft."

Seiner 18-jährigen Tochter würde er nicht zur Ehe raten."
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
80 % der Scheidungen gehen glatt?

Das glaub ich nicht.

Nero
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#3
(13-09-2009, 16:55)Nero schrieb: 80 % der Scheidungen gehen glatt?
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch EU auf freiwilliger Basis gezahlt. Somit war EU beim Scheidungstermin kein Thema. Als ich den einstellte, kam das Thema Mißbrauch mit dem Mißbrauch. Wink
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#4
(13-09-2009, 16:45)borni schrieb: "glatt", wie bei den anderen 80% der Scheidungsfälle.

Das wuerde mich - von der genannten Zahl unabhaengig - wirklich einmal interessieren. Bei allen Unwaegbarkeiten des Begriffs - gibt es da belastbare Zahlen?
Zumindest zarte Ansaetze mit Zahlen ueber Verfahrensdauern (mit und ohne Kinder, mit und ohne Vermoegensausgleich). Von der Scheidung abgesehen, auch die Zahl der spaeteren abgeloesten Umgangs- und Unterhaltsverfahren etc..

Ray
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#5
Die 80% sind seine persönliche Schätzung und die ist höchst irreführend.

- im Bundesland seines Gerichts sind mehr als die Hälfte der Trennungskinder nichteheliche Kinder, da gibts überhaupt kein Scheidungsverfahren. Die fallen aus seiner persönlichen Statistik raus. Ebenso Eheleute, die sich getrennt haben, aber nicht juristisch.

- Ebenfalls fallen alle Fälle raus, die erst nach der Scheidung strittig werden. Das sind gar nicht so wenig, weil es erst mit der Zeit zu Ärger kommt - das Umgangsrecht als Zünder.

- der Herr Richter ignoriert natürlich auch all die Fälle, in denen ein extrem unbefriedigender Zustand entstanden ist, aber einer einfach aufgibt. Das sind im wesentlichen Fälle, in denen der Vater aufgegeben hat, laut Amendt enden so 30% der Väter (und 50% ohne Umgang). Das ist der Zustand, den das sogenannte Recht absichtlich oder indirekt favorisiert: So lange auf den "Störer der Mutter-Kind-Harmonie" draufschlagen oder wegschicken, bis Ruhe ist. Oder ihn von vornherein davon abzuschrecken, vor Gericht zu gehen. Egal welche Art Ruhe, Hauptsache Ruhe. Das ist natürlich kein strittiger Fall in Richterleins Sicht, denn Richterlein sieht gar nix. Diese Grabesstille ist für das Kind jedoch dieselbe Katastrophe.

- Gerade mal die Hälfte der geschiedenen Ehen hat überhaupt noch minderjährige Kinder. Die ohne Kinder dürften sehr viel weniger strittig sein, weil in der Regel die zwei wichtigsten Gründe wegfallen, nach der Ehe noch Kontakt zueinander zu haben oder sich zu streiten: Kinder und Unterhalt. Nicht nur Kindes, sondern auch auch Ehegattenunterhalt, ohne Kinder wird der sehr viel seltener gezahlt werden müssen. Wenn Richterlein schon Zahlen nennt, hätte er die Zahl der Streitigkeiten in Ehen mit Kindern nennen sollen. Aber merke, lieber Richter: Die "Strittigkeit" ist blödes Juristengeschwätz und bestenfalls ein Faktor für den Profit, der sich aus einem Fall schlagen lässt. Wirklich relevant ist etwas ganz anderes: Was für das Kind rauskommt, egal wie laut gestritten oder nicht gestritten wird. Der kalte, leise Kontakt-Tod eines Elternteils ist schlimmer für das Kind wie ein Umgangsverfahren, das kontrovers geführt wird, aber im Endeffekt tatsächlich irgendeine eingehaltene Umgangsregelung herauskommt.

Belastbare Zahlen gibt es nicht. Nicht in Deutschland. Die wirklich interessanten Zahlen wären politisch nicht opportun, der Staat wird sich hüten eine repräsentative Studie darüber in Auftrag zu geben und zu publizieren. Das eigene Versagen wäre zu offensichtlich, Handlungszwänge würde entstehen, die Staat und Feminat überhaupt nicht in den Kram passen. Amendts Väterstudie, die sich u.a. sehr auf strittige Trennungen konzentriert hat, wurde privat finanziert, anders ging es nicht.
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#6
Zitat:Leicht ist es trotzdem nicht - nicht für die Kinder, nicht für den Richter. "Man sucht eine schnelle Lösung, damit nicht Jahre ins Land gehen und die Kinder noch mehr leiden."
Offenbar kann ein deutscher Familienrichter nur mit einer solch simplifizierdenden Sicht auf die Dinge, seinen Alltag überstehen -
versprüht ein wenig vom Duft von JA-Sachbearbeiterinnen.
"Schnelle Lösung", wie putzig.

Sie leiden - und das auf Sicher und lange, egal was die Elternteile vor dem ehrenwerten Richter für eine Darbietung abliefern.
Wir hier wissen - ausnahmslos - um die Folgesachen, bezüglich Unterhalte und/oder Umgang.

Richter Profitlich gesteht letztlich vorsichtig selbst:
Zitat:Aber glückliche Beziehungen gebe es wirklich: "Nur hier in diesem Haus kann man das manchmal vergessen..."

Zitat:Für minderjährig - es sind die Unterhalts- und Umgangsstreitigkeiten, 2277 waren es im Jahr 2007 am Halleschen Ufer, für 2008 hat noch kein Statistiker nachgezählt.
destatis sagt, zu Berlin (alle AG):

Umgang, in Berlin 2007: 1952
mit Scheidung: 134
abgetrennt: 8
allein: 1810

Umgang, in Berlin 2008: 2363
mit Scheidung: 116
abgetrennt: 5
allein: 2242

Unterhalt, für das Kind, in Berlin 2007:2547
mit Scheidung: 107
abgetrennt: 5
allein: 2435

Unterhalt, für das Kind, in Berlin 2008: 2263
mit Scheidung: 65
abgetrennt: 5
allein: 2193

Zitat:80 Prozent der Scheidungen, so seine Erfahrungen, laufen "relativ glatt".
Kann man also so stehen lassen ... Big Grin

Quelle, wie immer wieder: DESTATIS, Fachserie 10, Reihe 2.2
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#7
(13-09-2009, 20:06)Bluter schrieb: Umgang, in Berlin 2008: 2363
mit Scheidung: 116
abgetrennt: 5
allein: 2242

Aha. Also finden gerade einmal 5% aller Umgangsstreitigkeiten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens statt. Bei Unterhalt noch weniger! 95% kommen bei Nichtehelichen ganz ohne Scheidung oder erst dann, wenn die Scheidung längst durch ist.

Die 80%-Aussage des Richters bezieht sich nur auf Scheidungsverfahren. Obwohl ausserhalb der Scheidung zwanzigmal mehr vor Gericht gestritten wird....
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#8
Aehnliche Zahlen - Umgangsverfahren zu ueber 90% abgetrennt (oder genauer "allein anhaengig") - hier:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...6-2535.pdf
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#9
Und wenn man den Selbstschutzaussagen dieses Richters Glauben schenken darf, wickelte er bisher ausschließlich Scheidungen ab, nicht die lächerliche Anzahl von allein anhängigen Sachen.
Neuer Richter, neues Glück - für Vater, Mutter und Kind/er?
Wie krank ist denn bitte das?

Danke, Ray, für diese Offenbarung, dieses Armutszeugnisses, dieser grandiosen Steuergeldverschwendung.
Da erhebt DESTATIS nun seit etlichen Jahren die Zahlen, für den Bund und jedes Bundesland und die anfragenden SPD-Abgeordneten sind nicht in der Lage dies auf einem anderen Weg zu ermitteln und kennen auch sonst niemanden, der jemanden kennt ...?

Der Brüller schlechthin:
"Ist bekannt, in wievielen Fällen häusliche Gewalt vorlag?"
Fragen 6., 7. und 8. :
"Hierzu lassen sich aus den vorliegenden Statistiken keine Angaben entnehmen." - plus ein wenig blubb.

Was würde ich mich erst ärgern, würde ich in SH leben müssen, dem Bundesland, mit der geringsten Quote am Sorgerecht, nach § 1626a BGB. Dodgy
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#10
(13-09-2009, 20:06)Bluter schrieb:
Zitat:Leicht ist es trotzdem nicht - nicht für die Kinder, nicht für den Richter. "Man sucht eine schnelle Lösung, damit nicht Jahre ins Land gehen und die Kinder noch mehr leiden."
Offenbar kann ein deutscher Familienrichter nur mit einer solch simplifizierdenden Sicht auf die Dinge, seinen Alltag überstehen -
versprüht ein wenig vom Duft von JA-Sachbearbeiterinnen.
"Schnelle Lösung", wie putzig.

Wenn der Richter nicht schnell entscheidet, läuft er Gefahr, in Straßburg wegen zu langer Verfahrensdauer verurteilt zu werden, wie zuletzt geschehen.
Wie er es macht, er macht es falsch.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#11
(14-09-2009, 20:01)borni schrieb: Wie er es macht, er macht es falsch.

Wenn er einen Job machen muss, der ihn zu falschem, unethischen, leidverursachenden Handeln zwingt, dann muss er diesen Job aufgeben, andernfalls verliert er den wichtigsten Teil seines Menschseins - sein Gewissen.

Ich halte überhaupt nichts von den "das Recht ist eben so", "ich musste so urteilen" - Juristen. Nach zwei langwierig errungenen Staatsexamen, Praktika, Referendariat ist jedem sehr wohl klar, auf was er sich da freiwillig einlässt, da kann man sich später auch nicht mehr mit der in Deutschland so beliebten Befehlsempfänger-Nummer von seinen Untaten losquatschen.

Absolution nur gegen tätige Reue. Nicht für "Sorry Jungs, ist zwar Mist, aber ich kriege dafür R1 plus Pension, also mach ichs". Profitlich, verheiratet, Kinder, seit 6-7 Jahren Richter am AG, laut Tabelle hat der Mann brutto 4689,85, netto 3896,84 EUR. Als einfacher Amtsrichter, niedrigste Stufe! Das sind die Keksperten, die genau wissen, dass Väter problemlos gerade das verdienen können, was den Kindesunterhalt für drei Kinder voll deckt.
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#12
Jürgen Rudolph ist hier einen anderen Weg gegangen, indem er auf die Elternteile wirkte, einen kindzentrierten Konsens zu finden.
Das fortan geltende Recht hat hiervon nicht das essentielle übernommen, nur die frühzeitige erste mündliche Verhandlung.
Ja, dem Gericht wird es hier nicht leicht gemacht und im Rechtsausschuss hat man den Ausführungen der PraktikerInnen Ohr, Häußermann und Borth kaum etwas abgewinnen wollen.
Ist halt so und eine so herbeigeführte schnelle Lösung kann nur selten im Sinne der Kinder sein.

Zitat:Dann muss er Vierjährige befragen, wie sie zu ihren Eltern stehen.
Supi, nicht?
Meine Kurze sagt immer, dass sie uns beide lieb hat und wünscht sich nichts mehr, als dass wir wieder alle zusammen leben.
Dann kommt ein Richter Profitlich und spricht: "...dann kann ich Mama und Papa aber nicht scheiden, also musst du, vierjähriges Kind, jetzt mal Tacheles reden und dich entscheiden, ich gebe dir exakt 2 Minuten."

Für mich ist deutsches Familienrecht in etwa, wie mit einer Plattschaufel die Mandeln entfernen zu wollen.
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#13
es gibt leider zu viele Beispiele in Deutschland, wo "Tätern" erst die Erleuchtung nach der Pensionierung kommt.

Da sind die "Täterinnen" konsequenter - die bleiben auch dann ihren Prinzipien treu
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#14
(14-09-2009, 20:21)p schrieb: andernfalls verliert er den wichtigsten Teil seines Menschseins - sein Gewissen.

Früher ging ja mal das Gerücht, das Richter, neben dem Gesetz ja nur genau diesem verpflichtet sind und sie sich dabei von nichts beeinflussen lassen müssen.

Heute wurde das Gewissen allerdings ersatzlos durch politischen Willen in Form von OLG-Leitlinien und BGH Exkrementen ersetzt.

Von denen, die das ablehnen ist allerdings auch noch keiner zum OLG befördert worden.

Gewissenlosigkeit ist spätestens bei denen absolute Einstellungsvoraussetzung.
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#15
(14-09-2009, 21:04)beppo schrieb: Gewissenlosigkeit ist spätestens bei denen absolute Einstellungsvoraussetzung.

Ein verkommener, unehrenhafter Beruf. So sollten sie auch behandelt werden.
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#16
Hehe....Diese Frau Brauckmann-Becker vom AG Jülich, die vor nicht allzu langer Zeit zum OLG Köln "befördert" wurde, pass genau zum Thema. Big Grin

Wer als Vater mit der zu tun hat, sollte sich warm anziehen! Sad
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#17
Ich bin ja normalerweise ein Anhänger der Frage:
"Sind sie Quotenfrau oder haben sie sich hoch geschlafen?"
Bei meinen persönlichen Favoriten, z.B. Frau Andreß vom HansOlg oder Frau Hahne von der Bundesinquisistion, sowie den meisten anderen Protagonisten dieses Spiels, erübrigt sich diese Frage, da Option 2 einfach ausgeschlossen ist.
Zumindest wenn man davon ausgeht, dass in diesem Fall noch jemand im Bett liegen müsste Smile
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#18
(14-09-2009, 21:04)beppo schrieb: Früher ging ja mal das Gerücht, das Richter, neben dem Gesetz ja nur genau diesem verpflichtet sind und sie sich dabei von nichts beeinflussen lassen müssen.

Die Richter in Tempelhof-Kreuzberg haben jedenfalls Courage und verklagen auch schon mal ihren eigenen Dienstherrn wegen der schlechten Arbeitsbedingungen im Gericht und stecken dafür einen Rüffel der Kammergerichtspräsidentin wegen dieses "Dienstvergehens" ein.

"Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass die lange Dauer von Sorgerechtsverfahren nicht mehr den rechtsstaatlichen Regeln und dem Kindeswohl entsprechen", sagt Reddemann. "Durch die derzeitigen Zustände am Gericht kann ich diesen Regeln aber nicht nachkommen."
http://www.berlinonline.de/berliner-zeit...index.html

Auch kritisieren sie öffentlich die Arbeit der zuständigen Jugendämter:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,2567526
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#19
Ich mache auch durchaus einen Unterschied zwischen Amtsrichter und Obergesocks.

Unter den Amtsrichtern gibt es gute und schlechte. In welchem Mengenverhältnis auch immer.

Je weiter man nach oben kommt, desto schwieriger wird es aber, einen zu finden, der nicht sein Gewissen für 20 Silberlinge verkauft hat.
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#20
(13-09-2009, 17:08)blue schrieb:
(13-09-2009, 16:55)Nero schrieb: 80 % der Scheidungen gehen glatt?
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch EU auf freiwilliger Basis gezahlt. Somit war EU beim Scheidungstermin kein Thema. Als ich den einstellte, kam das Thema Mißbrauch mit dem Mißbrauch. Wink

bei mir ging es auch glatt ab - ich habe nur die einstweilige anordnung erlebt und im hauptsacheverfahren war ich schon weg.
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#21
ich streite mich seit fat 10 Jahren wg Umgang vor Gericht.
Bisher hatte ich noch nie das Gefühl, als ob irgendeine der Richterinnen wirklich wollte, dass mein Mädchen Kontakt zum Vater bekommt.
In der Regel kam in den Beschlüsen genau das, was "Mutti" als maximales Entgegenkommen zeigte.
Am 24. werde ich auch wissen, wie ein Richter entscheidet...
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