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unterhalt wird "überprüft"
#16
weiss nicht obs stimmt oder nicht ich habs auf jeden fall aus dem folgenden zitiert:

"Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg,
Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2008"

dort steht der satz so drin und betriff mindestens jedoch den ehegattenunterhalt - hatte ich selbst erlebt - als sie auch für sich unterhalt forderte vor der scheidung war das thema sehr schnell durch - da sie mietfrei wohnt und ihr der "mietspiegel" in etwa für ihren kostenlosen wohnraum als einkommen angerechnet wurde! im grunde will ich damit sagen, dass wenn jemandem sein gegenüber mietfrei wohnt und unterhalt für sich fordert, sollte man diesen wohnvorteil als einkommen anrechnen lassen - das übersehen viele!! ist aber rechtens, dies mindert zumindest immer den ehegattenunterhalt... auf kindesunterhalt findets keine anwendung...

aber ich werde eben versuchen, wenn unser kind 18 ist, ihr einkommen dadurch in die höhe zu treiben! damit sie dann den größeren teil übernehmen darf :-) auch wenn ich dann nicht viel weniger bezahlen sollte als heute das ist mir egal.... das nehme ich dann in kauf....
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unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 22-09-2009, 10:09
RE: unterhalt wird "überprüft" - von beppo - 22-09-2009, 10:27
RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 22-09-2009, 10:45
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RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 02-10-2009, 10:40
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RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 08-10-2009, 09:13
RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 30-10-2009, 22:33

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