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Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht
#1
DJB-Frau Nake fährt im Interview von "Mona Lisa" gleich das große Geschütz auf: "Verfassungswidrig" soll es sein. Offenbar sprechen die Gerichte Exen-Unterhalt nur noch für 1/3 der Ehedauer zu. Nake greift ganz tief in die Klischee-Kiste:

Zu dem Zeitpunkt, als die Frau zu Hause war, die Familie gestützt hat, die Kinder erzogen hat, die Karriere des Mannes unterstützt hat, steht die eheliche Solidarität. Nachdem die Trennung stattgefunden hat, wird die eheliche Solidarität, die nacheheliche Solidarität aufgekündigt.

und natürlich hat der Oberarzt sich eine Jüngere gesucht, während Ex krank wurde:

Nach 17 Jahren Ehe trennte sich ihr Mann, ein Oberarzt, von ihr für eine Jüngere. Angela K. ist OP-Schwester, hat fast immer Voll- oder Teilzeit gearbeitet und gut verdient. Doch noch während der Ehe wurde sie krank, Arthrosen und Wirbelsäulenschäden machen ein Arbeiten im OP unmöglich. Seit einem Jahr ist sie krankgeschrieben, das bedeute das Aus für ihren Beruf, sagt sie.


Weiterführende Links: Sad
- tusch (Trennung und Scheidung, Frauen für Frauen)
- pro familia
- forte e.V. (beschrieben damals von Matussek)
- isuv
- vamv

http://monalisa.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0....html?dr=1
http://monalisa.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,...58,00.html
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#2
(11-10-2009, 22:04)lordsofmidnight schrieb: Zu dem Zeitpunkt, als die Frau zu Hause war, die Familie gestützt hat, die Kinder erzogen hat, die Karriere des Mannes unterstützt hat, steht die eheliche Solidarität. Nachdem die Trennung stattgefunden hat, wird die eheliche Solidarität, die nacheheliche Solidarität aufgekündigt.

Seitdem das Schuldprinzip abgeschafft wurde hat eine Sch.lampe genau die gleichen Anrechte wie die oben beschriebene Frau, also der Mann ist auch dann schuld, wenn er unschuldig ist, oder betrogen wurde.

Sicherlich, ein Schlag ins Gesicht für die braven und anständigen Frauen, die immer alles für die Familie gegeben haben, aber die Gesetze und Regelungen werden halt nunmal nicht von Ex-Männern gemacht, die sind, weil eben jetzt immer schuld, auch nur Opfer.

Interessant auch, dem Mann erklärt man, dass er selber schuld ist, wenn er mit einer bildungsfernen Frau eine Ehe eingeht, und diese dann deswegen nicht arbeitet und er Unterhalt bezahlen muss, oder wenn er eine Sch.lampe geheiratet hat, dann wirft man ihm auch eine schlechte Auswahl vor, an der er selbst Schuld hat. Wenn aber eine Frau "falsch" heiratet ist sie natürlich das Opfer. Big Grin
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#3
Interessant auch der letzte Absatz des Interviews: "Die Frauen sollten mit ihrem Ehemann die rechtliche Situation ganz klar besprechen und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschließen, wie lange Unterhalt bezahlt wird. Wenn der Ehemann möchte, dass seine Frau zuhause bleibt, ihn in seiner Karriere unterstützt und die Kinder erzieht und die Frau das auch möchte, dann müssen sie einen Ehevertrag machen, in dem lebenslanger Unterhalt geregelt wird."

Für wie blöd halten uns solche [Unterschreitung des Mindestniveaus] eigentlich?
Der KM schon von Anfang an nen Persilschein unterschreiben das sie tun und lassen kann was sie will indem sie sich auf den gemeinsamen Kindern ausruht und der entsorgte Vater lebenslänglich für sie zahlt? Wie schon oben angegeben ist dann der Mann (wie gehabt) dran schuld wenn Frau in ihrer Karriere gehindert wird. Nee nee ihr [Unterschreitung des Mindestniveaus] wen bitteschön wollt ihr denn hier verarschen?
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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#4
Wenn es verfassungswidrig ist, soll sie einfach klagen, ist ja kein Problem, dann kippt es das BVerfG. Ansonsten ist es das übliche möglichst laute Opfer-Glockengeläute, wie wir es seit Jahrzehnten aus dieser Ecke kennen und das immer weniger Menschen ernst nehmen.
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#5
Na klar kann man der armen Hausfrau lebenslangen Unterhalt per Ehevertrag einräumen und das ganze mit dem Schuldprinzip von früher koppeln.
Aber wehe, wenn dann so ein Vertag auf die Probe gestellt wird. Dann sagt Frau Richterin: Lebenslanger Unterhalt ist natürlich statthaft, aber der Teil mit der Schuldfrage ist sittenwidrig.
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#6
Wenn Anke Brüggemann keine Ahnung hat, dann ist das entschuldbar.
Bei ihr gehe ich davon aus, dass sie noch einige Zeit BU kassieren wird, weil sie zwei noch relativ kleine Kinder betreut.
Ein abrupter Übergang von 0 auf 100% wird regelmäßig nicht verlangt und ich habe von einem derartigen Beschluss keine Kenntnis.
Da bei ihr das Verfahren noch läuft, kann man ihren Fall überhaupt nicht zur Argumentation herbeiziehen.

Bei Angela K. mag die Sache auf dem ersten Blick anders aussehen, aber die Schwere ihrer Erkrankungen und die Prognose bleiben dem geneigten Leser verborgen.
Ich habe auch Wirbelsäulenschäden und an meiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ändert dies nullkommanichts.
Wer sagt denn, dass sie nicht auch z.B. in der Verwaltung tätig sein kann?
Jeder normale Arbeitgeber - und Angela war ja fast immer erwerbstätig - findet hier, gemeinsam mit der Mitbestimmung, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung.
Ich sag dazu nur: Halbgares Femi-Gequatsche!

Angelika Nake lügt bereits im ersten Satz.
Wie bereits zu Anke angemerkt, spielt die Anzahl der zu betreuenden Kinder eine nicht zu verachtende Rolle.
Zur Kindesbetreuung derselbe Stuss, weil sehr wohl die Möglichkeit der Fremdbetreuung gegeben sein muss, um die Erwerbstätigkeit einfordern zu können.
Anke und Angelika überspitzen wie selbstverständlich maßlos, aber bloß nicht zu detailiert, bei der Darstellung der kindlichen Bedürfnisse, die es zu befriedigen gilt.

Angelika Nake macht aus zwei Wochen sogar 16 Tage!!! Meine Hochachtung!
Dass von den 365 Jahrestagen, der Papi - regelmäßiger Rechtsprechung, zum Umgang - entsprechend 85-90 Tage für die Kids verfügbar ist und zwei Wochen nur 14 Tage haben lässt diese Dumpfbacke mal ganz lässig unter den Tisch fallen.

Dass nach langer Ehezeit (>20 Jahre) Unterhalt regelmäßig befristet würde ist eine weitere rhetorische Glanzleistung dieser Dame.
Sie hat Recht, wenn nämlich keine ehebedingten Nachteile entstanden sind und es eben keine Kinder zu betreuen gab, dann ist das regelmäßig so.
In diesem ihrem Beispiel kommen nämlich keine Kinder mehr vor.

Auf jeden Fall betreffen abschließend alle Benachteiligungen nur die Frauen, denn selbstverständlich sind Kinder deren Eigentum und dieser bestechend simplen Logik folgend haben auch nur sie das große Kreuz der "Doppel- und Dreifachbelastung" und das Monopol auf den Blues, handmade in Germany.
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#7
Wenn die Anzahl der Eheschließungen und dadurch vielleicht auch die Geburtenrate sinkt, müssen sich unsere armen AnwältInnen eben einen Nebenverdienst suchen.
Deutsches Familienrecht ist ein riesig wachsender Wirtschaftszweig!
Aus einer aktuellen "Zeitschrift für die Anwaltspraxis":

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Frauen.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht Sieglinde Linderer, Burghausen
Mit dem Werk „Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Frauen“ ist für den angesprochenen Interessentenkreis ein für die Praxis sehr nützliches Werk erschienen.
Der Autorin - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht - ist es gelungen, die Themenkomplexe, die aus Sicht der Frau im Falle von Trennung und Scheidung relevant sind und die damit einhergehenden Themen transparent für den betroffenen und interessierten Leser aufzubereiten.


Und wieder mein Aufruf an alle jungen Männer in Deutschland:

In diesem Land keine Kinder zeugen!

Die Lümmeltüte niemals vergessen. Und die benutzte immer mit nach Hause nehmen!
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