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Ü18 und Steuer ?
#1
Hallo,
kann mir jemand sagen ob man Unterhalt für einen Ü18 von der Steuer absetzen kann ?
Wo muß man das eintragen bei den Formularen ?
Geht um meinen Ältesten der aufs Abi zusteuert.
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#2
Ja, ich kann dir das sagen!
Dass es nicht geht!
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#3
Kindesunterhalt nach §1603 BGB nie, egal welche Rangstufe und Alter. Ausnahmen siehe http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#steuern
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#4
(30-09-2009, 09:10)p schrieb: Kindesunterhalt nach §1603 BGB nie, egal welche Rangstufe und Alter. Ausnahmen siehe http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#steuern

Tja, nach Frankreich hätten wir umziehen sollen...... dazu ist es aber jetzt zumindest wegen dem Kindesunterhalt zu spät.
Dann hätten wir aber weitere Wege zur Arbeit gehabt und die Mieten sind dort auch im Grenzgebiet wesentlich höher als bei uns.

Danke p für den Link, da steht folgendes:
Zitat:Andere Angehörige und erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch sind seit kurzem ebenfalls gemäss Bundesfinanzhofurteil Az III R26/05 vom 18.5.2006 mit 7869 Euro ohne weitere Prüfung abzusetzen. Voraussetzung ist wieder, dass die unterstützte Person auf Grund unzureichender eigener Einkünfte und Bezüge und eines nur geringen Vermögens bedürftig ist.

Widerspricht sich das nicht irgendwie ?
Ein Kind das keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat ist doch sicherlich nicht bedürftig oder ?

Ich frage deshalb, weil ich will meinen jüngsten ja helfen dass er bei Exe ausziehen kann und eine eigene Wohnung nimmt.
Er will unbedingt raus, weil sie schon wieder einen neuen Lebensabschnittsteilzeitlover hat einziehen lassen.
Das hält er einfach nicht mehr aus, alle zwei Jahre ein Neuer.
Er bekommt im ersten Lehrjahr 450 Euro nach Sozialabgaben raus.
Wenn ich ihm da was zuschieße als Ausbildungsbeihilfe oder so, kann ich das dann steuerlich absetzen ?
Er hat aber weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
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