10-10-2009, 09:46
In Vorfreude auf die Geburt kommt Mutter in Kaufrausch und verlangt später vom Vater 5.491,90 € für die Säuglingserstausstattung als Sonderbedarf.
Vom Hochstuhl bis zum Babyöl ist alles Erdenkliche angeschafft worden.
Mutter hat an alles gedacht!
Das AG Worms verurteilt den Vater zu 2.268,-- € nebst Zinsen.
Das OLG geht allerdings nur von einem Betrag von 1.000,00 € aus und läßt die Revision zu, da die Frage einer Pauschalsumme für eine Säuglingserstausstattung grundsätzliche Bedeutung hat.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...3985327002}
Vom Hochstuhl bis zum Babyöl ist alles Erdenkliche angeschafft worden.
Mutter hat an alles gedacht!
Das AG Worms verurteilt den Vater zu 2.268,-- € nebst Zinsen.
Das OLG geht allerdings nur von einem Betrag von 1.000,00 € aus und läßt die Revision zu, da die Frage einer Pauschalsumme für eine Säuglingserstausstattung grundsätzliche Bedeutung hat.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...3985327002}