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Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht
#2
(11-10-2009, 22:04)lordsofmidnight schrieb: Zu dem Zeitpunkt, als die Frau zu Hause war, die Familie gestützt hat, die Kinder erzogen hat, die Karriere des Mannes unterstützt hat, steht die eheliche Solidarität. Nachdem die Trennung stattgefunden hat, wird die eheliche Solidarität, die nacheheliche Solidarität aufgekündigt.

Seitdem das Schuldprinzip abgeschafft wurde hat eine Sch.lampe genau die gleichen Anrechte wie die oben beschriebene Frau, also der Mann ist auch dann schuld, wenn er unschuldig ist, oder betrogen wurde.

Sicherlich, ein Schlag ins Gesicht für die braven und anständigen Frauen, die immer alles für die Familie gegeben haben, aber die Gesetze und Regelungen werden halt nunmal nicht von Ex-Männern gemacht, die sind, weil eben jetzt immer schuld, auch nur Opfer.

Interessant auch, dem Mann erklärt man, dass er selber schuld ist, wenn er mit einer bildungsfernen Frau eine Ehe eingeht, und diese dann deswegen nicht arbeitet und er Unterhalt bezahlen muss, oder wenn er eine Sch.lampe geheiratet hat, dann wirft man ihm auch eine schlechte Auswahl vor, an der er selbst Schuld hat. Wenn aber eine Frau "falsch" heiratet ist sie natürlich das Opfer. Big Grin
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von Webworker - 11-10-2009, 22:25
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von p__ - 12-10-2009, 08:59
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von blue - 12-10-2009, 21:05

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