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Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht
#6
Wenn Anke Brüggemann keine Ahnung hat, dann ist das entschuldbar.
Bei ihr gehe ich davon aus, dass sie noch einige Zeit BU kassieren wird, weil sie zwei noch relativ kleine Kinder betreut.
Ein abrupter Übergang von 0 auf 100% wird regelmäßig nicht verlangt und ich habe von einem derartigen Beschluss keine Kenntnis.
Da bei ihr das Verfahren noch läuft, kann man ihren Fall überhaupt nicht zur Argumentation herbeiziehen.

Bei Angela K. mag die Sache auf dem ersten Blick anders aussehen, aber die Schwere ihrer Erkrankungen und die Prognose bleiben dem geneigten Leser verborgen.
Ich habe auch Wirbelsäulenschäden und an meiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ändert dies nullkommanichts.
Wer sagt denn, dass sie nicht auch z.B. in der Verwaltung tätig sein kann?
Jeder normale Arbeitgeber - und Angela war ja fast immer erwerbstätig - findet hier, gemeinsam mit der Mitbestimmung, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung.
Ich sag dazu nur: Halbgares Femi-Gequatsche!

Angelika Nake lügt bereits im ersten Satz.
Wie bereits zu Anke angemerkt, spielt die Anzahl der zu betreuenden Kinder eine nicht zu verachtende Rolle.
Zur Kindesbetreuung derselbe Stuss, weil sehr wohl die Möglichkeit der Fremdbetreuung gegeben sein muss, um die Erwerbstätigkeit einfordern zu können.
Anke und Angelika überspitzen wie selbstverständlich maßlos, aber bloß nicht zu detailiert, bei der Darstellung der kindlichen Bedürfnisse, die es zu befriedigen gilt.

Angelika Nake macht aus zwei Wochen sogar 16 Tage!!! Meine Hochachtung!
Dass von den 365 Jahrestagen, der Papi - regelmäßiger Rechtsprechung, zum Umgang - entsprechend 85-90 Tage für die Kids verfügbar ist und zwei Wochen nur 14 Tage haben lässt diese Dumpfbacke mal ganz lässig unter den Tisch fallen.

Dass nach langer Ehezeit (>20 Jahre) Unterhalt regelmäßig befristet würde ist eine weitere rhetorische Glanzleistung dieser Dame.
Sie hat Recht, wenn nämlich keine ehebedingten Nachteile entstanden sind und es eben keine Kinder zu betreuen gab, dann ist das regelmäßig so.
In diesem ihrem Beispiel kommen nämlich keine Kinder mehr vor.

Auf jeden Fall betreffen abschließend alle Benachteiligungen nur die Frauen, denn selbstverständlich sind Kinder deren Eigentum und dieser bestechend simplen Logik folgend haben auch nur sie das große Kreuz der "Doppel- und Dreifachbelastung" und das Monopol auf den Blues, handmade in Germany.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von p__ - 12-10-2009, 08:59
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von Bluter - 12-10-2009, 18:14
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von blue - 12-10-2009, 21:05

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