13-10-2009, 01:34
@malko
es gibt keinen grund zum zittern, denn genau das wollen die. das wird eine vorladung oder ein strafbefehl sein, den die zustellen wollen oder es zumindestens versuchen. in abwesenheit kannst du verurteilt werden, dann das haben die mit mir auch schon gemacht. selbst bei einem minderschweren vergehen, z.b. 1000 euro ordnungsgeld steht alternativ dazu 30 tage knast.
vorsicht mit dem beauftragen von anwaelten. du hast sofort eine zustellfaehige anschrift! das wuerde ich nicht machen. gehe zum konsul deiner deutschen botschaft. dann wird es erst interessant. das setzt voraus, dass eben keine straftat vorliegt und eine unterhaltspflichtverletzung muss bewiesen sein, ansonsten ist alles heisse luft.
ich bin immer offen mit allem umgegangen und ich bin auch in die botschaft gegangen. dem deutschen gericht habe ich geschrieben, dass ich kommen wuerde, wenn die vorab die reisekosten bezahlen.
es ist aber schwierig einen richtigen rat zu geben, denn dazu wissen wir praktisch nichts.
es gibt keinen grund zum zittern, denn genau das wollen die. das wird eine vorladung oder ein strafbefehl sein, den die zustellen wollen oder es zumindestens versuchen. in abwesenheit kannst du verurteilt werden, dann das haben die mit mir auch schon gemacht. selbst bei einem minderschweren vergehen, z.b. 1000 euro ordnungsgeld steht alternativ dazu 30 tage knast.
vorsicht mit dem beauftragen von anwaelten. du hast sofort eine zustellfaehige anschrift! das wuerde ich nicht machen. gehe zum konsul deiner deutschen botschaft. dann wird es erst interessant. das setzt voraus, dass eben keine straftat vorliegt und eine unterhaltspflichtverletzung muss bewiesen sein, ansonsten ist alles heisse luft.
ich bin immer offen mit allem umgegangen und ich bin auch in die botschaft gegangen. dem deutschen gericht habe ich geschrieben, dass ich kommen wuerde, wenn die vorab die reisekosten bezahlen.
es ist aber schwierig einen richtigen rat zu geben, denn dazu wissen wir praktisch nichts.