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"Es besteht Haftbefehl"
#30
(13-10-2009, 01:34)Cocktail-Detlef schrieb: @malko
es gibt keinen grund zum zittern, denn genau das wollen die. das wird eine vorladung oder ein strafbefehl sein, den die zustellen wollen oder es zumindestens versuchen. in abwesenheit kannst du verurteilt werden, dann das haben die mit mir auch schon gemacht. selbst bei einem minderschweren vergehen, z.b. 1000 euro ordnungsgeld steht alternativ dazu 30 tage knast.

vorsicht mit dem beauftragen von anwaelten. du hast sofort eine zustellfaehige anschrift! das wuerde ich nicht machen. gehe zum konsul deiner deutschen botschaft. dann wird es erst interessant. das setzt voraus, dass eben keine straftat vorliegt und eine unterhaltspflichtverletzung muss bewiesen sein, ansonsten ist alles heisse luft.

ich bin immer offen mit allem umgegangen und ich bin auch in die botschaft gegangen. dem deutschen gericht habe ich geschrieben, dass ich kommen wuerde, wenn die vorab die reisekosten bezahlen.

es ist aber schwierig einen richtigen rat zu geben, denn dazu wissen wir praktisch nichts.

das mit der zustellungsfähigen adresse ist mir natürlich, dank dir, bekannt gewesen und das versuche ich natürlich auch zu vermeiden - interessanter weise, sind ein paar ungereimtheiten dabei:

a) an meiner alten adresse gemeldet
- warum ging dann keine post an diese adresse? bzw muss ja zurück gegangen sein weil: unbekannt verzogen (zumindest für die post)

b) die beamten sprachen von haftbefehl - details, keine
- strafbefehl also was zu zahlen oder haftbefehl zur vorladung, könnte ich wohl verstehen

c) straftat?
- wo fängt die in diesem sinne an oder eben nicht, wenn man mich in abwesenheit bzgl §170 veruteilt hätte, wäre es im grunde doch eine straftat somit komm ich zum konsul? und befinde mich dann auf deutschem territorium und könnte somit "festgesetzt" werden ...

ich schaue grade ob ich nicht noch nen ass im ärmel habe, die akten einzusehen, "ohne" dass es auffällig wird - ist in klärung, denke mal in den nächsten 24h weiss ich schon ein wenig mehr ...

(13-10-2009, 01:40)Leben schrieb: Ich hoffe, es sind einige Polizisten unter uns, die sich denken -komm, lassen wir ihn laufen.. ist auch ein Scheiss System was "Deutschwürgland" hat..-.

nicht ganz, glaube ich zumindest nicht - die sind leider an bestimmungen gebunden, gibt ja auch polizisten die unter der trennung zu leiden haben/hatten - hab mal was über einen gelesen und gesehen ...

aber es gibt durchaus andere staatsorgane nah am gericht wenn nicht sogar ankläger die man kennen kann oder nicht - denen freundschaft in dieser beziehung mehr wert ist, als die verfolgung ...

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 


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