13-10-2009, 10:17
@italia
du hast dann sicherlich ein anderes problem als unterhalt. für unterhalt gibt und gab es keinen haftbefehl. das ist zwar der wunsch der exen, aber es sind immer noch strafbefehle.
du hast dann sicherlich ein anderes problem als unterhalt. für unterhalt gibt und gab es keinen haftbefehl. das ist zwar der wunsch der exen, aber es sind immer noch strafbefehle.