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Koalitionsvertrag
#11
(26-11-2009, 23:15)lordsofmidnight schrieb: Ist es da nicht schon längst so? Während man früher noch richtig aus dem Vollen abgreifen konnte, weil Papa quasi automatisch Karriere machte, und die Löhne stiegen, wird doch heute schon praktisch nur noch der Mangel verwaltet.

Da divergieren zwei Niveaus. Das "Recht" hebt das "gesetzliche" Niveau unverdrossen an. Gerade beim Kindesunterhalt geht es ohne Grenze rauf und raufer. Momentan wurde innerhalb eines guten halben Jahres sowohl Mehrbedarf (Betreuungskosten) als auch Basiswerte (über die Freibetragserhöhung) kräftig hochgejagt. Das wird nach wie vor einfach hingenommen. Keiner der vielen hunderttausend Juristen, Politiker und keines der Medien stellt sich die leise Frage, ob das überhaupt finanzierbar ist. Nicht einmal eine Diskussion findet statt. Auch nicht im Gefolge des Koalitionsvertrages unter "Folgen". Die Pflichtigenseite hat nach wie vor einfach zu funktionieren.

Das andere Niveau ist das tatsächliche Geld, das in Form von Unterhalt fliesst. Zahlen existieren (wahrscheinlich aus gutem Grund) nicht, aber es kann nicht mehr fliessen wie sich die Real-Nettolöhne entwickeln. Und da hat sich nichts nach oben entwickelt. Also wird die Diskrepanz zwischen den Niveaus immer grösser. Mangelfall als Normalfall. Da aber nun auch der Unterhaltsvorschuss erhöht wird und das die klammen Gemeinden sehr viel Geld kosten wird, könnte über den Umweg Unterhaltsvorschuss eine Diskussion beginnen.

In der Rechtssprechung der AGs und OLGs erkenne ich zwar keine Entwicklungen, aber auch dort hat man sich an den Mangelfall als Normalfall schon lange gewöhnt. Das BVerfG hat auch nichts verbessert, aber den weiteren Vormarsch Richtung Zuweisung von fiktivem Einkommen vorerst gestoppt. Die Entscheidungen wirken m. E. nach genervt. Die Lustlosigkeit dringt durch, hin- und herzurechnen, Urteile mit Begründungen zu verfassen auf der Basis von "eh kein Geld da, nichts zu verteilen" und "uneinbringlich".

Der Tag ist nicht mehr fern, dass man selbst mit Unterhalt für ein Einzelkind ohne Betreuungsunterhalt zum Mangelfall wird. Wenn das bei den unteren 50% der Erwerbstätigen passiert, kommen wir in eine Zone, in der Diskussionen unvermeidlich werden.
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