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Düsseldorfer Tabelle minus 10 % ??
#1
Werte Freunde,

auf Trennungsfaq steht, man kann von geforderten Unterhalt ca noch 10% abziehen. Bei mir liegt weder ein Titel, noch ein dynamischer Titel vor.
Zahle 240 Euro - exakt nach DTB. Fiktives Einkommen max ca 1300-1400 Euro netto, ein Kind bei mir, eins bei der (Dr)Exe. Das Geld läuft über JA. Als ich mal verspätet zahlte, liefen angeblich Schulden auf. Ich kann angeblich nicht selbstständig einfach
weniger zahlen.

Dazu habe ich folgenden Link - Erklärung gefunden:

http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/0...ungsklage/

Zitat:1. Es liegt kein Unterhaltstitel vor
wenn es bislang noch keinen Unterhaltstitel gegeben hat, ist eine Abänderung der Zahlungsverpflichtungen durch Veränderung der Tabellenwerte der Düsseldorfer Tabelle, sei es nach oben, oder sei es nach unten, noch am einfachsten. Wer mehr haben will, fordert einfach auf, das Mehr zu zahlen. Weigert sich die Gegenseite, kann auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle ein Titel verlangt werden. Hinsichtlich des Kindesunterhaltes gibt es ein Recht des Unterhaltsberechtigten auf Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Wer weniger zahlen will, reduziert einfach seine monatliche Zahlung. Ein Risiko geht er damit nicht ein.

Zitat:Es liegt kein dynamischer Titel vor

In diesem Falle gilt die Wesentlichkeitsgrenze. Abänderungen sind damit nur möglich, wenn diese Wesentlichkeitsgrenze von 10% erreicht wird, also erst wenn sich der Unterhalt um mehr als 10% verändern würde, kann Abänderung verlangt werden. Das wird bei den Werten der Düsseldorfer Tabelle nur ganz selten der Fall sein.

Also 10% von 240 Euro sind immerhin 24 Euro.
Ich habe vor, falls nächstes Jahr der Unterhalt kaum wesentlich auf 230 Euro wg. Kindergeld sinken sollte, um dann 2011 kräftig erhöht zu werden, z.b. dann eine Titulierung statistisch zu machen und das z.B. auf 207 Euro festzusetzen. Damit hätte ich wenigstens gegenüber heute 33 Euro gespart pro Monat. Hätte ich dann schon die Verpflichtung fiktiv Geld zu verdienen ? Oder würde das als Mindestunterhalt - Titulierung so wegen der Wesentlichkeitsgrenze akzeptiert werden?
Wenn ich richtig verstanden habe, laut Staat wären es z.B. eigentlich 230, aber böser Mann hat nur 207 tituliert, wir können nichts machen, da Wesentlichkeitsgrenze ?
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#2
Du willst statisch titulieren, um einer erwarteten Erhöhung eine Höherzahlung zu erschweren? Kannst du, schadet nicht.
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#3
Und wenn die DüTab 1011 um 20-30% erhöht wird, gehts von vorne los.
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#4
(28-10-2009, 13:10)blue schrieb: Und wenn die DüTab 1011 um 20-30% erhöht wird, gehts von vorne los.

Solche Gehaltssteigerungsraten möchte ich auch mal bekommen!
20-30% bei sinkenden Einkommen (lt. Statistik sinken die Arbeitnehmer Einkommen nächstes Jahr).
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