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Diskriminierung durch Kindergeld: Mehr Brutto von deinem Netto.
#1
Ich hatte bereits geschrieben, daß ich es massiv ungerecht finde, daß der Staat (Unterhaltsvorschuss) oder Zusammenlebende das Kindergeld komplett für den Kindesunterhalt einsetzen dürfen, der Getrennt lebende Vater, der von dem Staat als der zum Kinderunterhaltszuständige verpflichtete - jedoch nur zu 50%.

Das ist ebenfalls DISKRIMIERUNG. Der Zusammenlebende darf zu 100% einsetzen - er soll es sogar, denn das Kindergeld soll dem Kind nur zugutekommen - der Getrennlebende darf vom fiktiv zu hohem Unterhalt nur Bruchteile abziehen.

Die Zweite Schweinerei ist , wofür der Reichstag noch von mir den Preis "Gülle des Wahnsinns" verliehen bekommt, daß das Kindergeld gesetzlich nur dem zu 100% zusteht [sic!], wo das Kind gewöhnlich lebt (gemeldet ist).

Ein doppelt -widersprüchliches Gesetz: Beim Unterhalt wird doch Kindergeld zu 50% angerechnet auf den Unterhalt,( bei Unterhaltsvorschuss zu 100%. )Also laut deren eigenen Gesetzen hat der Vater Anspruch auf "50%" Kindergeld. Also erhält quasi der Vater "fiktiv" bei der Unterhaltsberechnung 50% Kindergeld, und daß, obwohl das Kind nicht bei ihm gemeldet ist, also
ihm eigentlich gar kein Kindergeld zustehen würde (nach deren Logik).

Doch geht es jetzt in den Alltag, sieht es mit dem 50%igen Anspruch ganz anders aus:

-> Der Vater kann das Kind so gut wie nirgendwo geltend machen und für das Kind etwas anlegen. Faktisch gehört das Geld der Mutter.
-> Kinder die nicht ständig im eigenen Haushalt leben, zählen so, als hätte man faktisch keine Kinder.
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#2
Na deswegen muss der Vater ja seine 50% wieder beim EU nochmal mit der Mutter teilen.
Damit bleibt ihm ja praktisch nichts davon.
Also stimmt es wieder!
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#3
das verstehe ich nicht ganz. Kann es mir nochmal jemand anders erklären? Danke

Zitat

Ich hatte bereits geschrieben, daß ich es massiv ungerecht finde, daß der Staat (Unterhaltsvorschuss) oder Zusammenlebende das Kindergeld komplett für den Kindesunterhalt einsetzen dürfen, der Getrennt lebende Vater, der von dem Staat als der zum Kinderunterhaltszuständige verpflichtete - jedoch nur zu 50%.
Live or Die...Make Your Choice
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#4
Mit Logik und/oder Gerechtigkeit darf man diesem System überhaupt nicht kommen.
Da ist man schon auf dem völlig falschen Dampfer.
Es wird extra alles schön kompliziert gemacht, damit
a) die Väter den Wahnsinn, der als System dahinter steht nicht oder zumindest nur teilweise verstehen und durchschauen und
b) die Juristen und Helferindustrie was zum Verdienen haben.

Ich empfehle, die Dinge an der Wurzel zu packen, siehe meine Beiträge im Gelben Forum:
* Die verrechtlichten Beziehungen
* Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner
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#5
(17-12-2009, 22:17)Fluechtling schrieb: das verstehe ich nicht ganz. Kann es mir nochmal jemand anders erklären? Danke

Er meinte die jüngste Rechtssprechung mit den Zahlbeträgen. Wenn der Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt ausgerechnet wird, wird erst der höherrangige Kindesunterhalt vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen. Und zwar der Zahlbetrag. Nicht der Tabellenbetrag. Somit fliesst der Kindergeldanteil (der eh nur die Hälfte beträgt wie du richtig sagst) de facto in den Ehegattenunterhalt.
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