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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#9
Einen Mindestunterhalt gab immer schon, das sind 770 EUR wenn die Dame nicht erwerbstätig war und ist. Ich hab irgendwo mal eine ältere Zahl gelesen, dass Betreuungsunterhalt in 80% aller Fälle auf Mangelfall rausläuft. Entweder, der Anspruch läuft gegen den väterlichen Selbstbehalt (Dank an den BGH für dessen Senkung vor ein paar Jahren) oder gegen den Halbteilungsgrundsatz.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von p__ - 15-12-2009, 08:59

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