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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#13
(15-12-2009, 09:29)p schrieb: Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 900 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 770 EUR

Ja, gegenüber KU!
Gegenüber EU aber 1.000,-.
Warum sollte der armen Mutter weniger zustehen, als dem verantwortungslosen Haderlump?
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von beppo - 15-12-2009, 09:33

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