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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#15
Bin ich begriffsstutzig oder reden wir aneinander vorbei?

Heute hat sie einen Mindestanspruch von 770,-.
Er einen SB von 1.000,-.

Das empfindet der Familiengerichtstag als furchtbar ungerecht.
Sie muss auch mindestens 1.000,- vom Kuchen abbekommen!
Und wenn der Familiengerichtstag das ungerecht findet, findet Frau Hahne das Erfahrungsgemäß auch.

Natürlich gibt es nicht mehr viele Väter, für die das einen Unterschied macht, und ich gehöre auch bald nicht mehr dazu, aber das war denen ja schon immer wurscht.

Ab da sind alle, die mit 2 Kindern weniger als 3.000,- Netto verdienen, ein Mangelfall.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von beppo - 15-12-2009, 10:07

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