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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#26
Ich denke es muss heißen:
"Diesen Mindestbedarf kann die Klägerin ab Februar 2007 in voller Höhe durch zumutbare eigene Erwerbstätigkeit decken."
Außerdem war sie dumm, dass ihr keine kind- und elternbezogenen Gründe ab dem 3. Lebensjahr eingefallen sind. Daher wurde die Revision in Gänze zurückgewiesen.
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von borni - 17-12-2009, 14:47

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