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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#45
Naja ich zwar gemeinsames sorge recht aber nur weil sie sonst abgeschoben wäre. Aber diese sogante geimansame sorgerecht ist ehrlich auch für nichts zu gebrauchen sie kann eh machen was sie will.
Und zur zeit weiß das soozialamt auch nciht das ich seit 2 Jahren arbeite glaube die denken das ich studiere weil ich damals abitur gemacht habe.
Naja find das eh alles sehr seltsam da meine ex ja anschaffen geht im Bordel ich sie angezeigt habe wegen sozialbetrug.
Da kam dann nach paar monaten antwort vom staatsanwalt der meinete sie wurde vom sozialamt befragt und habe dies verneint, und das das ja eher eine persönliche sache wäre.
Naja staat die mal in dem Bordel nachfragen aber naja die macht sich ein schönes leben mein sohn fast nie bei ihr aber naja deutschland.
Leider habe Frauen hier mehr rechte als Männer gleichtberechtigung ist anders.
Gerechtigkeit gibt es in diesem Land schon lange nicht mehr.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von Stabacky - 19-12-2009, 02:01

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