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Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN.
#51
(27-12-2009, 15:52)florenz schrieb: Ich wünsche mir einen geregelten Umgang mit meinem Sohn. Angemessene Besuche während der Schulferien, Feiertage und einige fest geregelte Termine außerhalb dieser Zeiten.

Seit Februar diesen Jahres bin ich wieder berufstätig. Allerdings nicht Vollzeit.

Ich bin generell nicht gegen eine Zahlung. Es ist ja schließlich mein Sohn. Für das Verhalten des Vaters kann er ja nichts. Momentan zahle ich einen geringen Betrag freiwillig. Nach der DT müsste ich eigentlich gar nichts zahlen.

Kein Umgang, Kein Geld? Wie oft wurde das schon von einem Gericht akzeptiert? Darf man denn die Zahlung verweigern, weil der Umgang blockiert wird?

So,

jetzt ich Big Grin:

1. Im italienischen Familienrecht gibt es KEIN "fiktives" Einkommen, was festgesetzt wird. Immer nur der "Reallohn" der zum zeitpunkt der Anklageschrift bestanden hat.

2. Der Umgang kann mit einem "Zusatzantrag" sofort mit geregelt werden. (Antrag stellen!)

3. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Land , in dem der "Schuldner" (Pflichtige) wohnt.

4. Umgangverweigerung ist ein Straftatbestand in Italien und kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

5.Gesetze zur Vollstreckung richten sich immer nach dem Land, in dem der "Schuldner" wohnt.

6. Wenn man zum Beispiel in Italien zu 150 Euro KU verurteilt wurde, hier in Deutschland aber nur 900,- Euro verdient, kann wegen des Selbstbehalts nicht vollstreckt werden.

Tipp: Einfach Einkommensnachweise in Kopie nach Italien zum Gericht schicken.
Übersetzungen werden von denen vorgenommen.
Umgangsrecht beantragen mit Antrag zur Stellungnahme der klagenden Partei. Zusätzlich hinweisen, das Umgang vom Vater verweigert/ behindert wird.
Umgangsrecht wird in Italien genauso hoch gewertet wie KU Fragen.

gleichgesinnter
(27-12-2009, 19:01)Vater schrieb:
Zitat:Nach der DT müsste ich eigentlich gar nichts zahlen.

Ja, wie bei mir. Doch dann werden einfach fiktive Einkommen zugrunde gelegt. Sprich: Du wirst verdonnert, Vollzeit zu arbeiten und einen 400-Euro Job anzunehmen. Ob es einen solchen überhaupt gibt, spielt keine Rolle. Auch nicht, daß du dann in eine 15qm Meter WOhnung ziehen musst, um zu überleben. Es interessiert auch niemanden, ob die später dann noch Geld hast, um dein Kind zu unterstützen, oder ob dein Kind später deine Schulden zahlen muss, weil du so viel Unterhalt zahlen musst, daß du ins Schuldenloch gerätst. BIst du eine Frau, ist es jedoch nur halb so schlimm in Deutschland.

Das beste ist immer eine gerichtsfreie Lösung. Gerichte und Anwälte schlucken nur Geld.

Vater, kannst du vergessen, das gibt es nicht in Italien. Bitte hör auf so "deutsch" zu denken! Es gilt hier das italienische Recht!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#52
was sollte man bei freiwilliger Angabe von Ausgaben nicht angeben?

Wie hoch darf z.Bsp die Miete sein um in Deutschland als realistisch zu gelten?
#53
Nur Einkommensnachweise (Kopie) zuschicken mit Angabe, das keine weiteren Einkommmen vorhanden sind, alles andere vergessen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#54
bei freiwilliger(!) angabe von ausgaben,würde ich alle monatlichen fixkosten auflisten.
also so sachen wie miete,kredite,versicherungen,usw.

mit der miete ist das so eine sache.
ich denke mal die miete in freiburg für eine 40qm wohnung ist um einiges höher als im emsland.

da du aber in dland lebst,ist in deinem selbstbehalt ein gewisser betrag für die warmmiete festgelegt.

es spielt also überhaupt keine rolle,was du als miete angibst,weil für dich in dland ein selbstbehalt für berufstätige von 900€ festgeschrieben ist.da es in italien,wie jetzt auch von kollege gleichgesinnter nochmals bestätigt wurde,keinerlei fiktive berechnungen gibt,wirst du also alles abgeben können,was über 900€ liegt.
selbst wenn das italienische gericht dich zu 4000€ unterhalt verdonnern sollte(was sie ja nicht machen) wird dir erstmal 900€ bleiben.bei der jetzigen situation,wie von dir geschildert.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#55
@nein, mir gings nur um die Aussage: Nach Düsseldorfer Tabelle müsst ich nix zahlen...In Deutschland gibts keine Fairness für unterhaltsverpflichtete


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