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Düsseldorfer Tabelle
#1
Die erste Massnahme der FDP, die nun mit an die Macht kommt:

"Eine der ersten Maßnahmen solle dabei eine Anhebung des Grundfreibetrages zugunsten von Familien mit Kindern sein" (Gesagt von Westerwelle, AFP-Pressemeldung)

Das das bedeutet für den Unterhalt gemäss §1612a Abs. 1 BGB:

"Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes (...)"

Das einkommensteuerliche Existenzminimum (Grundfreibetrag) beläuft sich für Alleinstehende auf 7.664 Euro. Der Grundfreibetrag für Ehepaare beträgt 15.328 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt 3.648 Euro. Der einzige Weg, den Grundfreibetrag für Familien mit Kindern anzuheben ist die Anhebung des Kinderfreibetrages. Damit steigt im selben Masse automatisch der Unterhalt.
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#2
(27-09-2009, 23:19)p schrieb: "Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.

Da geht also das Kind hin und verlangt "den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts". Ob es den Text in Anfuehrungszeichen schon sprechen, geschweige verstehen kann. Hauptsache es kann schon selbst verlangen, was ihm zusteht! Innerhalb der richtigen Prioritaeten natuerlich.

Was fuer ein Vertrauen des Gesetzgebers in die geistige Reife der Jugend!

Ray
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#3
Und die Erhöhung des Kindergeldes, die die FDP angeblich will auf 200 Euro, fällt natürlich aus, wegen der CDU bzw. der Haushaltskasse. Erhöhungen des Grundfreibetrags hört sich gut an - aber zahlen tut es der Vater. Also er wird belastet.
Aber denkt daran: Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.
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#4
Kann da mal jemand bitte ein Beispiel ausrechnen und hier reinsetzen, wie das aussehen könnte in der Zukunft?

Dieser Freibetrag sind für mich böhmische Dörfer.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
Erst muss uns die neue Regierung sagen, um wieviel sie den Freibetrag anhebt.

Aber ich kann dir die bisherige Rechnung verdeutlichen: Der doppelte steuerliche Kinderfreibetrag im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG beträgt derzeit jährlich 2 x 1.932 € = 3.864 €, somit monatlich 322€. Dieser Betrag ist die Bezugsgrösse beim Mindestunterhalt für die 2. Altersstufe. Der Zahlbetrag vermindert sich um das halbe Kindergeld.
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#6
Irgendeiner muss ja auch für die Hartzer in der Bedarfsgemeinschaft, z.B. den Stiefvater, aufkommen.
Da bietet sich der KU ja schließlich an.
Schließlich ist Familie ja da, wo alle aus dem selben Kühlschrank essen!
Der leibliche Vater füllt den Kühlschrank, der Stiefvater isst es auf.

Das ist die wahre Familienpolitik.
Kindeswohl ist, es wenn es dem Stiefvater gut geht!
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#7
Mal sehen, wie das ausgeht. Die FDP selber sagte, sie wollten denselben Freibetrag für Kinder wie für Erwachsene: 8000 EUR. Siehe http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/sh...1&wc_id=89

Das würde §1612a BGB umkippen lassen. Die perversen Spiele, die damit bisher gespielt werden, nämlich den Mindestunterhalt wie einen Waggon nach belieben immer an den schnellsten Zug umzuhängen (vorher Regelbetrag, dann Kindergeldverlust, dann einen Steuerfreibetrag), führt schliesslich zum Zugunglück. Es rächt sich dann tatsächlich einmal, dass Deutschland im Gegensatz zum Rest Europas abartig verdrehte und komplizierte Kindesunterhaltsregelungen gepflegt hat, anstatt einen festen Prozentsatz vom Gehalt. Das haben sogar die reiche Schweiz (Mindestsatz 250 SFr = 166 EUR) und Österreich, die sonst gerne deutschen Familienrechtsschwachsinn mitmachen. Feste Prozente können nicht so einfach an die jeweils gerade schnellsten Züge gehängt werden, eine Erhöhung wird sehr viel offensichtlicher und lässt sich kaum begründen.
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#8
Servus "p",

wie kommst du von den 3.864 Euro auf die 322 Euro KU? Wie berechnet sich das?

Wenn das wirklich wahr werden sollte, die 8000 geforderten Euro Freibetrag der FDP, wie hoch wäre dann der KU?

Schock uns mal...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#9
Das hatte er im Beitrag #5 ja schon getan.
8.000,-/12 = 666,- Wo habe ich diese Zahl bloss schon mal gesehen?

Da in den entsprechenden Gremien der neuen Koalition die entsprechenden Leute beisammen sitzen, werden sie, im Namen der Kinder, und im Interesse der Staatskaase und der Mütter schon einen Weg finden, das ganze kostenneutral (für den Staat) durch zu winken.
Daher tippe ich auf eine "moderate" Erhöhung des Freibetrages auf die erwähnten 6.000,- und somit eine Höhe, die den bewährten §1612a gerade noch zulässig erscheinen lassen.
Zumindest für diese Legislaturperiode.

Ziel erreicht: Gute Schlagzeilen zugunsten der Armen allein verziehenden bei voller Kostenneutralität für Mutter Staat.
Andere Ziele und Interesen gibt es nicht. Das Geld wird quasi herbei gehext.
So wie es schon bei der Anrechnung des Tabellenbetrages vor EU gelungen ist.

Stößchen!
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#10
(28-09-2009, 12:11)beppo schrieb: Das hatte er im Beitrag #5 ja schon getan.
8.000,-/12 = 666,- Wo habe ich diese Zahl bloss schon mal gesehen?

Nene - Du musst bei deiner Berechnung den doppelten Kinderfreibetrag, also EUR 16.000 zu Grunde legen. Das wären dann EUR 1.333,34 minus Kindergeld Big Grin. D.h., dass durchschnittliche netto kann sofort vom Arbeitgeber an die Schmarotzer überwiesen werden.

Man könnte vermuten, dass dann die größte Auswanderungswelle aller Zeiten auf Deutschland zu kommt.Cool
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#11
Boah, ich muss mich sputen, mein Buch wird der Renner, wenn das wahr wird.

1333,34 minus Kindergeld (halbes)...der neue Mindesunterhalt für Kinder. LOL, der Selbstbehalt kommt dann zum Dauereinsatz.

Wenn die nicht wollen, das die erste Million unterhaltzahlender Väter nicht in den ersten Tagen schon die Arbeit hinschmeissen werden, werden die daran wohl nicht denken, aber ich befürchte, die 5000,- Euro Marke wird geknackt werden.

Der KU wird somit, wenn ich richtig rechne, 100 Euro mehr werden.

Ich liebe die Kanaren, ehrlich.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#12
(28-09-2009, 13:53)gleichgesinnter schrieb: Ich liebe die Kanaren, ehrlich.

gleichgesinnter

Ich bald auch...

habe am Wochenende meinen Dachboden entrümpelt und bin dabei alles, was noch zu Geld zu machen ist, zu verkaufen. So langsam gehts in Richtung 20 Kilo + Handgepäck.Shy

Über eine Unterhaltserhöhung von meiner Meinung nach durchaus realistischen EUR 100,-- (man erinnere sich an den Wegfall der Abzugsfähigkeit des halben Kindergeldes...) würde ich mich sogar freuen.

Das würde dann die letzten Zweifel über die Auswanderung beseitigen.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#13
Sorry, ihr habt recht!

Habe eine Verdoppelung ausgelassen!
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#14
Ja, Ralf!

Ich kann mir zwar viele Schweinereien vorstellen und Kinder als Moralkeulen an die Front zu schicken hat bereits eine gute Tradition, die wir Väter in der Vergangenheit gerne mit gepflegt haben ("für unsere Kinder zahlen wir ja gerne!"), aber irgendwann ist irgendwo Schluss und das wissen selbst die kinderlosen PolitikerInnen und die von ihnen einberufenen ScharfrichterInnen.
Der letzte Akt der Fünferbande war - meiner Meinung nach - so ziemlich das Ende der Fahnenstange, denn noch mehr ist den Vätern nicht aus dem Kreuz zu leiern.

Eine meiner ernst gemeinten Fragen hatte mir von euch noch keiner beantwortet: An welcher Stelle wird regelmäßiger Mehrbedarf (wegen Fremdbetreuung, im Kiga) angesetzt, vor BU oder erst danach und welche SB-Grenze gilt dann?
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#15
Kiga ist Bedarf des Kindes und deswegen, meiner Meinung nach, vor BU!
Müsste dann auch für den SB gelten.
Ist aber nicht gewußt, sondern geraten.

Ich glaube nicht, dass schon Schluss ist. Sie geben sich nur mit der Verpackung mehr Mühe

Wie schon bei der Unterhaltsreform von 2008.
Die versteckte Erhöhung hat da ja auch sehr gut funktioniert.
Und gerade der Freibetrag eignet sich ganz hervorragend als Danaergeschenk.
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#16
(28-09-2009, 17:11)Bluter schrieb: aber irgendwann ist irgendwo Schluss und das wissen selbst die kinderlosen PolitikerInnen und die von ihnen einberufenen ScharfrichterInnen.
Der letzte Akt der Fünferbande war - meiner Meinung nach - so ziemlich das Ende der Fahnenstange, denn noch mehr ist den Vätern nicht aus dem Kreuz zu leiern.

Sicher nicht. Es wurde drei Jahrzehnte lang immer weiter gedreht und getrickst, um noch mehr rauszuholen. Richtig gekippt ist das System bereits 2001, als der unselige und verrückte Verlust des Kindesgeldes Erhöhungen für viele Pflichtige um bis zu 50% brachte. Das war der Punkt, bei dem die Mehrheit der Pflichtigen zu Mangelfällen wurden.

Trotzdem ging es weiter, die Regelbeträge stiegen immer regelmässig und kräftig an. Um 2005 ist der Machtclique klargeworden, dass die unteren Einkommensgruppen rettungslos ausgesaugt sind und Zypries kam auf den Trick mit der Koppelung an Steuerfreibeträge, kombiniert mit einem ganz neuen Zuschnitt der Tabelle - das war der eigentliche Hammer, ganz beiläufig eingeschmuggelt in Kooperation zwischen Ministerin und OLG Düsseldorf. Die neue Tabelle sah in den unteren Stufen wenig anders aus, aber ab den mittleren Stufen ging es sehr viel steiler aufwärts wie bisher. Nun sind auch mittlere Einkommen regelmässig Mangelfälle, wenn auch noch für die Ex selber zu bezahlen ist.

Das hat den BGH nicht angefochten, nochmal was draufzupacken. Weil es über die Grundbeträge nicht ging, hat man halt einen neuen Mehrbedarfstatbestand erfunden. Und wieder haben einige Leute plötzlich 50% mehr zu zahlen. Hortbetreuung ist vielerorts halt nicht billig. Politisch erwünscht ist durchaus, dass Mutti arbeitet, denn sie soll ja Steuern und Sozialabgaben zahlen. Damit sie das tut, muss der Vater zahlen. Am Ende der Kette stehen immer die Väter.

Es wird weitergehen. Die nächsten Tricks werden Mangelfälle im Visier haben, die grösste Gruppe der Unterhaltszahler. Ich tippe mal auf Veränderungen und neue Tricks beim Selbstbehalt, der sowieso schon völlig durchlöchert ist sowie um Ausweitung der Sippenhaft, um noch besser an das Geld der neuen Partnerinnen des Verpflichteten zu kommen. Es wird nicht nur der Verpflichtete, sondern auch seine Umgebung abgeräumt.

(28-09-2009, 17:11)Bluter schrieb: Eine meiner ernst gemeinten Fragen hatte mir von euch noch keiner beantwortet: An welcher Stelle wird regelmäßiger Mehrbedarf (wegen Fremdbetreuung, im Kiga) angesetzt, vor BU oder erst danach und welche SB-Grenze gilt dann?

Mehrbedarf ist Teil des Kindesunterhalts, so wird er auch behandelt, wie Kindesunterhalt eben. §1610 Abs 2 BGB zum Mass des Kindesunterhalts: "Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung."
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#17
Nicht zu vergessen, die Anrechnung des Zahl-, statt Tabellenbetrages beim EU.
Mein Lieblingsthema.

Kindergeld wir 2-mal mit der Mutter geteilt, auch das von Kindern, die nicht nicht von der Mutter sind.

Von der Zypresse euphemistisch "Vergrößerung der Verteilungsmasse" genannt!
So als wenn plötzlich mehr da wäre.
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#18
(28-09-2009, 20:03)beppo schrieb: Nicht zu vergessen, die Anrechnung des Zahl-, statt Tabellenbetrages beim EU.

Stimmt. Hier wiederholt sich der Gestank, der schon 2001 abgelassen wurde: Das Kindergeld wird dem Pflichtigen über typische Juristentrickserei weggemogelt. Diesmal fliesst es über zwei Drehungen in die Betreuungs- oder Ehegattenunterhaltstasche der "Berechtigten".

So etwas wird uns von Juristen mit zwei Staatsexamen hingetrickst. Eine ganze Industrie mit grossen Wachstumsraten existiert, die Verkommenheit und derart dreckige Tricks zum Beruf gemacht hat.

Die FDP mit ihrem hohen Juristenanteil ist gut geeignet, dieser Tradition zu neuen Höhen zu verhelfen. Die als Justizministerin gehandelte Frau Schnarrenwürger ist übrigens Mitglied im vamv, wie schon Amtsvorgängerinnen vor ihr. Die perfekte Kombination. Ich hoffe, sie schlägt richtig zu, anders als über Schmerzen sind die meisten Väter nicht zu aktivieren.
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#19
Danke, für die Erläuterungen.

Offensichtlich ist der Druck doch nicht groß genug, denn auch wenn der Durchschnitts-Vaddi nun auf SB-Niveau vegetiert und seine Kinder nur noch mit der Zeitung von gestern irgendwie kreativ bespaßen kann, tut sich noch immer nicht viel.
Da könnte sich ja Meinereiner ebenso zurücklehnen und sich einen Feixen, wenn´s den Nächsten erwischt.

Warum nur mach´ ich´s dann nicht?

Vielleicht fehlt es mir einfach an der hierfür kriminellen Energie, gepaart mit der dafür notwendigen Kreativität, wenn ich ein Ende der Ausbeutung ausmache.
An den SB geht´s doch nur in Bedarfsgemeinschaften und wer aus seinen Fehlern nichts lernen mag, muss halt damit rechnen, dass er abgerüscht wird oder er lässt sich alternativ durch den Staat dazu nötigen weitere Kosten-Kinder zu produzieren und sich dann nakig zu präsentieren.
Beide Gedanken behagen mir nicht.

Da erzählt mir heute einer meiner jungen Kollegen, auf Nachfrage, dass er mit seiner Xten Ex-Flamme von Beginn an ohne Gummi gepoppt hatte, obwohl er selbst mir gegenüber mehrfach betonte, wie wichtig der Gummipuffer doch wäre.
Dieser abgrundtief dämliche, sich selbst und andere bescheißende Schwachkopp ist einer der Nächsten, nur werde ich dem dann nicht mehr helfen können, ihm einmal mehr - dann aber genüsslich - aufzählen, wie weit seine Verpflichtungen fortan reichen werden.
Mindestens zwölf Jahre am Selbstbehalt, weil bis dahin immer ein Teil Betreuungsunterhalt anfallen oder im Gegenzug der Bedarf des Kindes steigen wird.

Schnarre klappert für den vam(v), als Mitohnegliedin?
Chef, hast du da bitte mal Belege darüber?
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#20
Dass noch nicht viel angekommen ist, kann man auch daran erkennen, dass der Männeranteil bei den SPD-Wählern immer noch bei 50% liegt.

Insofern scheint die Politik der Zypresse und der Slogan mir der menschlichen Gesellschaft doch weniger Wähler abgeschreckt zu haben, als wir erwartet haben.
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#21
Die FDP bekräftigt jetzt: "Kinder durch einen einheitlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8004 Euro mit Erwachsenen gleichstellen". Macht also 666 EUR Mindesunterhalt pro Monat :-)
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#22
Bei Gleichzeitiger Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro wären es allerdings -nur- 566. Find ich nur gerecht. Endlich kommen die Kinder von Ein-Eltern-Familien aus der Armut! Angel
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#23
waren wir nicht schon bei 1.333,34€ unterhalt abzüglich hälftiges kindergeld?
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#24
Ja, sehe ich auch so.

Wobei dieser rechnerische Ansatz ja zumindest etwas mehr Realitätsbezug hätte:

Es macht ja Sinn, den steuerlichen Freibetrag, genauso wie den Mindest-KU an den tatsächlichen Mindestbedarf anzupassen. Und dann vielleicht sogar unabhängig davon, ob der Vater oder der Staat dafür aufkommt.

Ob die Vernunft dann noch reicht zu erkennen, dass man das nicht nochmal mal 2 nehmen kann oder sogar einsieht, dass das KG in Gänze für den Bedarf des Kindes da ist, sei mal dahin gestellt.

In dem Falle lägen wir zwar immer noch bei 466,- € KU aber die Formel wäre weniger verlogen.
Und vernünftige Leute würden beide Eltern die Erwirtschaftung auferlegen.
Damit will ich aber selbstverständlich nicht die Hoffnung ausdrücken, dass das so kommt.
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#25
Wie die genauen Zahlen dann im Eneffekt ausgewürfelt werden, sei mal dahingestellt.
Meiner Bescheidenen Meinung nach geht es hauptsächlich darum, Deutschland aus dem Blickfeld -Kinderarmut- zu ziehen. Das tut nämlich international verdammt weh, wenn das Land da ganz oben in den Statistiken steht. Kennen wir doch genauso mit den Arbeitslosenquoten. Wink

Ob die Kinder dann im Endeffekt hier psychisch verkrüppeln, ist erstmal egal.
Hauptsache die Zahlen stimmen. Was bedeutet Kinderarmut denn eigentlich?
Wikipedia ist da schon sehr ausführlich.

Wie die Realität dann wirklich aussieht beschreibt jemand hier sehr kurz und praxisnah:

Der Theologe, Sozialarbeiter und Schuldnerberater Martin Staiger sieht die jüngsten Gesetzreformen im Familienbereich folgerichtig als Teile einer umfassenden Strategie, um eine energische Bekämpfung der Kinderarmut mehr vorzutäuschen als tatsächlich in Angriff zu nehmen. Denn die finanziellen Umschichtungen, die damit verbunden sind und beispielsweise dazu führen, dass Geringverdiener, die ihren Lohn bislang mit Hartz-IV aufstocken konnten nun stattdessen einen höheren Kinderzuschlag erhalten, bringen für die Betroffenen keine Vorteile mit sich.

So werden aus Hartz-IV-Aufstockern Kinderzuschlag- bzw. Kinderzuschlagpluswohngeldaufstocker, von denen man dann behaupten kann, dass sie nicht mehr arm sind.


Der ganze Artikel ist lesenswert. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29499/1.html

Wie immer wird unsere (auch neue) Regierung nur an den Symptomen rumwerkeln, anstatt die Ursachen zu bekämpfen. Sad
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