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Düsseldorfer Tabelle
#51
So kommentieren die anderen:
Zitat: 08.10.2009 19:15:00 - Kommentar der Financial Times Deutschland zu Familien/Kindergeld-vorab 9.10.2009
Familienpolitik - Ein Herz für Kitas

Je weniger Geld da ist, desto peinlicher gilt es darauf zu achten, wofür man es ausgibt. Eine solche Binsenweisheit würde wohl jede schwäbische Hausfrau unterschreiben, die gerade etwas klamm ist. Die äußerst klamme neue Bundesregierung dagegen gießt nun lieber mit einer besonders breitsiebigen Kanne Geld über deutsche Familien statt sie gezielt zu fördern.

Eine gute Begründung dafür hat sie nicht. Jahr für Jahr kommen Untersuchungen wie die der OECD zu dem gleichen Ergebnis: Deutschland gibt so hohe Summen für Kinder aus wie kaum ein anderes Industrieland, trotzdem ist die Armutsquote hierzulande überdurchschnittlich hoch, und die Bildungschancen sind höchst ungleich verteilt. Man sollte meinen, dass es Familienpolitikern da irgendwann einmal dämmert, dass großzügigere direkte Zustupfe wenig bewirken.

Leider ist es für Politiker kurzfristig immer opportun, beim Thema Kinder die Spendierhosen anzuziehen, koste es, was es wolle. Wer nach einer Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ruft, demonstriert: Mag die Lage auch noch so schwer sein, an den Kindern sparen wir nicht! Nur helfen wird er ihnen damit kaum. Die möglichen Mehrausgaben sind mit 8 Mrd. E richtig teuer, für einzelne Familien dagegen kaum spürbar. Und der Bund hat keinerlei Einfluss darauf, wie die Empfänger das Geld verwenden.

Deutlich effektiver könnte der Staat die Chancen von Kindern fördern, wenn er mehr Mittel in die Betreuungsinfrastruktur stecken würde: den Ausbau der Kindertagesstätten vorantreiben, das Angebot an Ganztagesschulen ausweiten, kleinere Lerngruppen ermöglichen - die Liste lässt sich beliebig erweitern. Sozial benachteiligte Kinder würden davon besonders profitieren, ebenso alleinerziehende Mütter, die aufgrund mangelnder Betreuungsangebote das höchste Armutsrisiko tragen. Erwarten konnte man sich solche Impulse von Schwarz-Gelb aber kaum. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer fordert ja noch immer eine Herdprämie für Mütter, die ihre Kinder zu Hause betreuen.

Bis auf den letzten Absatz alles richtig gemacht, dann aber die Gebetsmühle und die Femi-Bibel herausgepackt:
Wo die Hohepriester des Kapitals eigentlich firm sein müßten, ist die Betriebswirtschaft. Warum nur denkt der Kommentator/die Kommentatorin, dieses müßte er/sie in Abrede stellen, wenn es um den Nachwuchs geht?

"Deutlich effktiver", "mehr Mittel", "ausweiten" und "vorantreiben" sind keine wirtschaftlichen Kenngrößen, das (selbstgesteckte) Ziel "besonders profitieren" ebenso nicht.

Der Korrelation Ganztagesschulen/Lerngruppengröße/soziale Benachteiligung ist frei erfunden und kann somit kein glaubhafter Gegenvorschlag sein. Der Griff in die Statistik alleinerziehende Mutter/Armutsrisiko mit mangelnden Betreuungsangeboten zu begründen ist genauso erkenntnisfrei wie offensichtlich falsch.

Erst wird der Politik vorgeworfen, die Zusammenhanglosigkeit zwischen Kindergeld und Armut nicht zu sehen, um selber danach lupenreinen Femisprech und vdL-Unsinn widerzukauen, der ebensowenig zusammenhängt.

Natürlich wird nach der 100%-Abdeckung 365/24/7 mit KiTas und Ganztagsschulen für 100 Trilliarden Euro eine Beschäftigungwelle aus UHNs, hartzenden Müttern und Powerfrauen auf Deutschland zurollen und alle Einelternhaushalte sind aus der Armutsstatistik verschwunden, oder Herr/Frau "JournalistIn"?
Das wäre doch in etwa die Suggestion Ihres Artikels?

Im Gegensatz zur Schreiberin beruht Ramsauers reaktionäre (und genauso überflüssige) Herdprämie wenigstens auf einer, wenn auch (wieder einmal nicht im Zusammenhang stehenden) zutreffenden Erkenntnis des fehlerhaften Systems im Bereich Geburtenrate: Die Opportunitätskosten für Kinder sind in Deutschland zu hoch.

Aber wenn man als DJNW-"JournalistIn" schon sinnentleert daherkommentieren darf, dann immer schön systemkonform,
d.h.: Gehe nie davon aus, daß etwas grundsätzlich nicht stimmen könnte im System, schaue niemals in andere Länder, ziehe nie das deutsche Familienrecht als solches in Zweifel oder zur Verantwortung.
Und: alleinerziehende Mütter haben es besonders schwer. Immer.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#52
Zitat:Die Idee, die PKW-Maut so einzuführen, dass es den Autofahrer nichts kostet und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Einnahmen in den Straßenbau zu stecken ist schon genial.

Die PKW-Maut als zusätzliche Belastung für denjenigen, der den Umgang wahrnimmt.

Da ja angeblich die Umgangskosten in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind, hiesse das, die effektiven Zahlbeträge fürs Kind sind wesentlich höher, als mindestens 199,240 oder knapp 300 Euro.

Ein Fall so wie es sich der Staat maximal vorstellen will: 10,5 Monate Umgang für die Mutter im Jahr ; 1,5 Monate also 6 Wochen der Vater. Gehen wir mal von einem Kind von 7 Jahren aus, also 240 Euro Zahlbetrag, 322 Euro inklusive halben Kindergeld.

Der Kindesunterhalt für 6 Wochen beträgt circa inklusive halben Kindergeld
circa 483 Euro. Dieser Kindesunterhalt fließt an die Mutter, obwohl die Hauptausgaben klar beim Vater in dieser Zeit liegen. Daher muss man die 6 Wochen ausklammern und als Zubrot auf die anderen Monate verteilen. Wir verzichten sogar bewußt darauf, unsererseits z.B. einen Anspruch von 483 Euro zu konstruieren, was dann einen
finanziellen Unterschied für 6 Wochen von knapp 1000 Euro (!) entspricht (Papa zahlt 483 Euro, obwohl ihm eigentlich 483 fürs Kind zustehen würde. )

483 Euro / 12 Monate ergibt faktisch 40,25 Euro monatlich mehr Kindesunterhalt für das Kind, wenn Mutter dem Vater die 6 Wochen pro Jahr zugesteht, wozu sie und er theoretisch verpflichtet ist. Unter Berücksichtigung des Vaters, dem für 6 Wochen Betreunung auch Kindesunterhalt zustehen sollte, wären es sogar 80,50 Cent.
(Man sollte dies dann lieber nicht für ein Kind über 12 ausrechnen)

Somit ist es also falsch, von einem Zahlbetrag von 199, bzw 240 oder
290 Euro zu sprechen. Der effektive Monatliche Zahlbetrag beträgt daher durchschnittlich mindestens 40 Euro mehr.
Ein Mangelfall dürfte eigentlich nach der Logik der Helferindustrie erst dann entstehen, wenn der Vater bei Beireitschaft zur Wahrnehmung der 6 Wochen fürs Kind pro Jahr
den Betrag von 200 Euro (240 Euro - 40,25 Cent) unterschreitet. Denn ein Gericht hat kürzlich geurteilt, daß ja auch, wenn z.B. ein Vater ein Kind länger betreut, Kindergeld zusteht, auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Wirklich fairer wäre es hingegen, erst von einem Mangelfall zu sprechen, wenn der Vater jeden Monat mehr als 40 Euro weniger zahlt, als der Staat Unterhaltsvorschuss vorstreckt.

Von wirkürlichen fiktiven Höhergruppierungen und Kindergartenkosten und Fahrtkosten ganz zu schweigen.
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#53
(13-10-2009, 02:44)Vater schrieb: ...Da ja angeblich die Umgangskosten in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind, ...

Das ist natürlich schon deswegen gelogen, weil dieser Betrag ja dann vom EU verschont werden müsste.

So fließen diese angeblichen Umgangskosten aber gleich wieder über den EU zur Mutter.

Ich hoffe, in meiner kommenden OLG Verhandlung kommt einer mit dem Argument.
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#54
(13-10-2009, 06:22)Ralf G. schrieb: es wird sich kein vernünftig denkender Mensch mehr darauf einlassen, Kinder in Deutschland zu zeugen ...
Irgendein Depp wird sich immer finden, einer armen AE Muddi noch eins zu machen. Seit heute lohnt es sich noch mehr. Mit 400 Euro Kindergeld für zwei Kinder + KU + EU oder BU kann Muddi schon ganz gut leben.

Seit heute scheint es dann doch zu kommen.

Das Kindergeld soll auf 200 Euro erhöht werden und der Freibetrag für Kinder auf 8001 Euro steigen, sagte der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, der die CSU in der Arbeitsgruppe Familien vertritt. "Das wurde einstimmig beschlossen", so Geis am Freitag im "Deutschlandfunk".
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#55
(23-10-2009, 09:49)blue schrieb:
(13-10-2009, 06:22)Ralf G. schrieb: es wird sich kein vernünftig denkender Mensch mehr darauf einlassen, Kinder in Deutschland zu zeugen ...
Irgendein Depp wird sich immer finden, einer armen AE Muddi noch eins zu machen. Seit heute lohnt es sich noch mehr. Mit 400 Euro Kindergeld für zwei Kinder + KU + EU oder BU kann Muddi schon ganz gut leben.

Seit heute scheint es dann doch zu kommen.

Das Kindergeld soll auf 200 Euro erhöht werden und der Freibetrag für Kinder auf 8001 Euro steigen, sagte der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, der die CSU in der Arbeitsgruppe Familien vertritt. "Das wurde einstimmig beschlossen", so Geis am Freitag im "Deutschlandfunk".

Na Super.......*schonmalbrückezumspringensuch*
Die haben doch den Schuss nicht mehr gehört!!!
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#56
Bei 200 EUR Kindergeld sind wir bald in der Nähe der ALG 2 - Regelleistung für Kinder - 215 EUR für Kinder bis 6. Eigentlich kann dann niemand mehr über Unterhaltspflichtverletzung verknackt werden, wenn er mindestens 15 EUR Unterhalt zahlt. Damit ist die Regelleistungshöhe erreicht, das Kind ist nicht mehr so bedürftig dass der Staat etwas dazuzahlt.
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#57
Die Kinderarmut steigt und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich bereits mit dem Thema. Es könnte die Folge sein, dass die Hartz 4 Regelsätze für Kinder angehoben werden müssen. Das stinkt den Gemeinden und Städten, daher sollen jetzt erst einmal die Väter verstärkt rangenommen werden.

Wieso die nicht endlich das Geld lieber in Erziehung und Bildung stecken, anstatt teilweise asozialen Müttern immer mehr Geld in den Rachen zuschmeißen? Dieses Geld geht dann freudigst für weiteres Konsumgut der Mütter drauf. Folge: Kinder verblöden immer mehr und eine größtenteils unproduktive Generation wächst nach.
Außerdem lohnt sich das Kinderkriegen für Versagerfrauen immer mehr. Die sind dann ersteinmal über Jahrzehnte abgesichert und können eine ruhige Kugel auf Kosten des Stechers schieben.
Gruss
Heinrich
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#58
mann, das ist doch abartig, kann jemand mal ne rechnung reinstelln? denn das mit dem kinderfreibetrag check ich net... da steig ich wirklich nicht durch was das nun mit der tabelle zu tun hat.. also ich hoffe mal das die tabelle 2010 nicht erhöht bzw. angepasst wird.... im moment weiss ich nicht was meine psycho ex mit dem jugendamt aushandelt... hab seit drei wochen nach abgabe meines gehaltszettels noch nix gehört...

inwiefern muss man handeln wenn die tabelle 2010 noch nicht überarbeitet wird jedoch das kindergeld steigt? also sollten es 10 euro mehr sein so will ich die haben bzw. lieber geb ich diese jedes mal meinem sohn selbst ! bevor ichs aufs verhasste konto überweise...

mitte 2011 wird mein sohn 18 dann siehts eh wieder anders aus...

also vielleicht hat jemand ne rechnung parat wie das denn nun funktioniert...
kürzt ihr einfach den unterhalt wenns wirklich mehr kindergeld gibt (als zahlender vater erfährt man ja sowieso nix von offizieller seite - allein das ist schon unverschämt) ? wenn ja ist doch davon auszugehen dass man wieder in den "krieg" ziehen muss mit seiner ex...

ich will vorbereitet sein auf jedwede art von änderungen....

danke! Smile
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#59
Eine Rechnung mit den über 8000 Euro Freibetrag hat ja p bereits präsentiert, hierfür dankeschön. Das ist gut zum Wachrütteln! Bei rund 7000 Freibetrag gehe ich also ca von der Hälfte der Steigerung aus, die es bei 8000 Euro Freibetrag wären.

@mir gehts genauso comparso. Man muss zum Jahresende hin aufpassen, was so in der Medienlandschaft kommt. 10 Euro sind nicht viel, aber da ich noch ein eigenes Kind bei mir zu Hause betreue, wären es 30 Euro, die mir bleiben. Damit könnte ich dann zumindest die Umgangskosten zu meinen Kind grade so finanzieren, ohne noch weiter ins Minus zu rutschen. Meist gilt ja die DT für 2 Jahre, da sie 2009 angepasst wurde, wird sie 2011 wohl kräftig fiktiv erhöht werden.

Mein Plan: bei mir liegt noch keine Betitelung vor. Deshalb nehme ich die Senkung falls sie kommt, erstmal mit. 2010 möchte ich dann, wenn es 2011 wirklich zu dem Blödsinn einer Erhöhung des Unterhalts kommt, vorher den Unterhalt per Notar auf Zeit betiteln lassen, ohne dynamische Anpassung. Kommt dann für die Düsseldorfer Tabelle dann 2011 die Anpassung nach oben, obwohl die Realeinkommen sinken, habe ich einen Titel, der keine dynamische Steigerung hat, da ich mich zum Titel "selbst verurteilt" habe.

In Übrigen ist die Annahme natürlich falsch, es wäre dann 10 Euro in jedem Fall billiger, selbst wenn sie kommt. Der Trick ist nicht nur der, daß die Erhöhung auch 2011 kommt, sondern daß eben auch nun Kindergartenkosten, Zahnbehandlungen etc. hauptsächlich seit diesem Jahr nicht in der DT enthalten sind.
Was bringt mir 10 Euro Ersparnis, wenn immer mehr Anwälte Kindergartenkosten in Höhe von z.B. 150 Euro einklagen, und davon dann mindestens 75 Euro von mir wieder mehr verlangen ? Den wird nach sowas geklagt, sind i.d.R. die Kosten zu teilen .Ich kann nur hoffen, das da nichts kommt. Unruhig schlafen tue ich dennoch.
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#60
Wenn der Kinderfreibetrag wie angekündigt erhöht wird, muss eine Angleichung der Düsseldorfer Tabelle stattfinden, da eine Erhöhung um mehr als 10% vorliegt.

Der Unterhalt würde in der 2.Altersstufe ca. 25€ mehr ausmachen ..... anstatt 10€ weniger wegen der erhöhten Kindergeldanrechnung....
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#61
Ich erklärs nochmal so einfach wie möglich, da es für Einige schwer ist, die Begriffe "Kinderfreibetrag", "Erziehungsfreibetrag", "Grundfreibetrag", "Ausbildungsfreibetrag" etc. zu unterscheiden. Auch die Medien blicken keinen Meter durch, aber das ist ja nicht Neues, sondern höchstens ein weiterer Beweis für den hochkomplexen Schwachsinn unseres Steuerrechts und seiner Begriffe.

Also: Der Unterhalt richtet sich gemäss §1612a BGB nach dem Kinderfreibetrag, dem sächlichen Existenzminimum. Und zwar dem doppelten Freibetrag. Da wir ja immer Unterhalt pro Monat betrachten, ist der Monatsunterhalt ein zwölftel davon. Soweit klar?

Aber was ist nun dieser Kinderfreibetrag, das sogenannte sächliche Existenzminimum? Sind das diese ominösen 6024 EUR, die nun laut Koalitionsvertrag auf 7008 und später nochmal auf über 8000 EUR erhöht werden sollen?

Nein! Sind sie nicht! Wie denn auch? Dann müsste der Unterhalt ja jetzt schon (6024*2)/12 EUR betragen, also 1020 EUR pro Monat. Passt nicht. Es ist viel komplizierter. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag!) beträgt in Wirklichkeit 1932 EUR. Das passt: Das doppelte davon dividiert durch 12 sind die 322 EUR (ohne Kindergeldanrechnung), die die Berechnungsbasis des Unterhalts bilden. Soweit klar? Wie kommen wir aber dann auf die 6024 EUR? Hinzu kommt nämlich noch ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Ebenfalls verdoppelt macht alles zusammen 6024 EUR.

Um wieviel erhöht nun ein neuer Freibetrag von 7008 den Unterhalt? Unbekannt! Denn wir wissen ja nicht, was eigentlich erhöht wird. Ist es das sächliche Existenzminimum? Ist es der Betreuungsbedarf? Ist es beides? Wenn ja, in welchem Verhältnis? Das wissen wir nicht.

Wir können nur das mögliche Maximum und das Minimum der Erhöhung bestimmen. Minimum ist Null. Wenn nur der Betreuungsfreibetrag erhöht werden würde. Maximum ist 984 EUR mehr. Macht 1932*2+984 = 4848 EUR, pro Monat also 404 EUR. Abzüglich das halbe Kindergeld. Das wären für ein sechsjähriges Kind in der allerniedrigsten Stufe unter Anrechnung des um 20 EUR erhöhten Kindergeldes 312 EUR statt wie bisher 245 EUR, also eine Erhöhung um gut 27%.

Für noch mehr Details bitte selbst recherchieren. Und bitte den Thread nicht mit inhaltslosen youtube-Links aufblasen. Das gucken sie Meisten ohnehin nicht an, keine Zeit für verwaschene Filmchen ohne Beitrag zur Sache.
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#62
@p
danke für deine ausführliche und halbwegs verständliche erklärung - es ist in der tat alles verdeutscht ähm verkompliziert bei uns in D - i hate it! das ging doch alles sicherlich auch wesentlich einfacher - kindergeld erhöhen -fertig... aber dann müsste der staat ja dafür aufkommen das is natürlich nix - schon klar...

na ja wenn die tabelle 2010 noch nicht angepasst wird ist es ok - wenn sie 2011 angepasst wird muss ich noch ein halbes jahr durchalten dann hab ich das gröbste überstanden... gott sei dank! dann darf psycho mitfinanzieren...

danke nochmal "p"!! :-)
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#63
Ungeachtet der Tatsache, daß der Unterhalt die letzten Jahre stets kräftig gestiegen ist, obwohl die Realeinkommen - wie dieses Jahr - auch sinken,
jammern nun die Alleinerziehenden vorsorglich schon mal rum:

http://alleinerziehend.net/artikel276.html

Zitat:Die zum 1.Januar 2010 angekündigte Kindergelderhöhung von 20 Euro pro Kind entpuppt sich für über 800.000 Alleinerziehende als Mogelpackung. Alle Alleinerziehenden, die Hartz IV oder Unterhaltsvorschuss beziehen gehen leer aus.

Denn beim Bezug von ALG II wird das Kindergeld mit den Leistungen verrechnet. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld abgezogen. Alle anderen Alleinerziehenden bekommen von den 20 Euro nur die Hälfte, weil das Kindergeld zur Hälfte beim Kindesunterhalt angerechnet wird. Von der Erhöhung des Kinderfreibetrags haben die meisten Alleinerziehenden auch nichts, weil sie aufgrund mangelnder Flexibilität und fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten die Einkommensgrenzen nicht erreichen.

Eine Mogelpackung ist sie vorallem für die Väter, die Unterhalt zahlen,
weil sie erhalten meist mit der Kindergelderhöhung eine kräftige Unterhaltserhöhung. Obwohl allein der Vater für den Unterhalt verpflichtet ist, darf er das Kindergeld nur zur Hälfte einsetzen. Das ist doch der grösste Betrug. Das wäre so, als wenn man der Mutter Betreuung fürs Kind auferlegt, sie aber trotzdem das Kind halb zum Vater geben muss - wobeis natürlich nicht schlecht wäre.
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#64
(09-11-2009, 20:48)p schrieb: Soweit waren wir hier schon vor Wochen. Der Stand von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid25399 hat sich nicht geändert.
Doch - durch den heutigen Kabinettsbeschluss ist die Berechnungsgrundlage bekannt geworden.

Entwurf Wachstumsbeschleunigungsgesetz - S. 26 schrieb:Somit werden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 der Kinderfreibetrag um 624 Euro auf 4 488 Euro und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 360 Euro auf 2 520 Euro erhöht.

Sind also nur knapp 17 % Erhöhung dank CDU/FDP
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#65
Der neue 100% - Zahlbetrag ist dann 282 EUR statt bisher 240 EUR incl. Kindergeldabzug (erstes Kind, niedrigste Stufe). Davon leiten sich alle andere Zahlberträge ab.
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#66
(09-11-2009, 20:42)ali mente schrieb: 1. Altersstufe 87 % = 326 € - 92 € KG = 234 € (vorher 199 €)
2. Altersstufe 100 % = 374 € - 92 € KG = 282 € (vorher 240 €)
3. Altersstufe 117 % = 438 € - 92 € KG = 346 € (vorher 295 €)

Dann ist diese Berechnung wohl doch nicht ganz aus der Luft gegriffen.

Wie Paradox wäre diese Erhöhung, wenn man von 2. Kindern in der dritten Altersstufe bei einer Bemessung nach DT EUR 1500,-- geht.

Das wären EUR 1500,-- abzüglich EUR 692 = EUR 808,--.

Naja, dann wird wohl mal wieder die Bemessung angehoben - war in der Vergangenheit ja auch schon so (EUR 1300 auf EUR 1500).

Erstaunlich, wie der Unterhaltsbluter trotz sinkendem Realeinkommen immer noch in der Lage ist, mehr zu verdienen als jeder andere.

Wie sicher ist es, dass das so kommt?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#67
Die neue Koalition hatte ja versprochen mehr "Alleinerziehende" aus der Sozialhilfe zu holen. Kindergeld und Unterhalt werden voll auf die H4 Sätze angerechnet. Also werden rein rechnerisch weniger "Alleinerziehende" Anspruch auf Sozialleistungen haben. Macht sich doch toll in der Statistik. Jetzt muss nur noch die Unterhaltserhöhung als toller Fortschritt verkauft werden.
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#68
(10-11-2009, 10:09)MitGlied schrieb: Die neue Koalition hatte ja versprochen mehr "Alleinerziehende" aus der Sozialhilfe zu holen.

Richtig. Was ja nichts anderes heißt, als das ein anderer bezahlen soll, denn arbeiten kann ja nicht verlangt werden.

Ist ähnlich wie bei der Riesterrente.
Die wurde ja auch offiziell damit begründet, dass die Rentner aus der Sozialhilfe geholt werden sollten.
Also nicht mehr Geld für die Rentner, sondern weniger Ausgaben für die Sozialkassen.
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#69
Ich selbstverständlich nicht, das ist schon mal klar.

Aber was mich noch mehr ärgert, die Selbstbehaltsgrenzen werden natürlich nicht erhöht, war ja klar.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#70
Das war jetzt erst einmal die Roh-Rechnung. Die Frage ist weiterhin, ob §1612a BGB in der jetzigen Form Bestand hat. Generell würde ich es aber begrüssen, wenn das so wäre und der Unterhalt kräftig steigt. Die letzte Erhöhung hatten wir dieses Jahr Dank Hahne und ihrem Bundesgerichtshof. In Städten wie Flensburg führt das schlagartig zu über 125 EUR Mehrbedarf pro Monat, wenn die Mutter sonst nichts oder wenig macht.

Nun kommen wenige Monate später nochmal 17% mehr drauf und wenn die angekündigte Erhöhung der Freibeträge für 2011 genauso ausfällt, wird es ein Jahr später nochmal dasselbe geben. Oder mehr, weil das Kindergeld vermutlich nicht mehr steigt. Wir sind dann bei rund 440 EUR für 100%. 2001 waren es bis zum 1.7. 431 DM (minus halbes Kindergeld von 270 DM = 296 DM Zahlbetrag). Alles in allem hat der Unterhalt in genau zehn Jahren (2001 mit dem unseligen §1612b BGB war auch eine Zäsur) für die meisten Fälle auf deutlich mehr als das Doppelte (neue Mehrbedarfstatbestände nicht vergessen!) zugelegt.

Die Schmerzgrenze ist aber noch nicht erreicht. Für eine kritische Masse von Pflichtigen, die einen Bruch herbeiführen könnte reicht es nicht. Meiner Ansicht nach sollte das "System Unterhalt" möglichst kräftig beschleunigen, anders fliegt es nicht aus der Kurve.

Nichtzahler freut das natürlich auch. Noch mehr nichts zu zahlen ist schön :-)
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#71
Was ist eigentlich mit der Herdprämie ?

Kriegen das die Alleinerziehenden dann oben drauf ? Dürfen wir 50% abziehen ? Oder fairerweise alles ?

PRO Kind:
Herdprämie: 150 Euro
Kindergeld: 184 Euro
Unterhalt mind. 199 Euro
Betreuungsunterhalt:??
--------------------------
Wahnsinn...

Ab 4 Kindern dann Millionär oder was?
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#72
Die Herdprämie würden erziehende Elternteile bekommen, wenn ich das richtig verstehe. Mit Kindesunterhalt hätte das nichts zu tun. Aber ob sowas überhaupt noch kommt und finanzierbar ist...
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#73
Das mit der Herdprämie klingt witzig, aber das ist nur für eine spezielle Mutti-Fraktion attraktiv:
- Die null Bock-Tusse, die keine Lust auf eine Berufstätigkeit hat
- Einwanderin aus einem anderen Kulturkreis, die damit die ganze Sippe finanziert.
- Die paar illegalen Einwanderinnen, die n deutsches Kind zum unbegrenzten Aufenthalt brauchen.

Die Kinder lernen dann auch gleich, wie man weiter auf Staatskosten lebt.
Für alle anderen Bevölkerungsschichten ist die Herdprämie kein Grund die Vermehrungsrate zu steigern.
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#74
Tolle Aktion der neuen Koalition: Frauen kriegen mehr Netto von Deinem Brutto
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#75
In einem Nachbarforum hat sich jemand zu diesem Thema an den Deutschen Familiengerichtstag gewandt und sogar eine Antwort erhalten

von Jutta Puls
Vorsitzende der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages

"Sehr geehrter .....,

Ihre Besorgnis, mehr Unterhalt bei gleich gebliebenem Einkommen ab1.1.2010 zahlen zu sollen, ist gut nachvollziehbar. Ob allerdings der Bundesrat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz , das eine Anhebung der Mindestunterhaltssätze für Minderjährige per 1.1.2010 zur Folge haben würde, am 18. 12. 2009 verabschieden wird, ist noch offen.

Sollte es dazu kommen, muss die Düsseldorfer Tabelle entsprechend angepasst werden. Dazu müssen sich die Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. überlegen, ob auch der Mindestselbstbehalt der Unterhaltsschuldner von derzeit 900,00 € erhöht wird. Eine der Erhöhung des Mindestunterhalts entsprechende Erhöhung des Mindestselbstbehalts um 13 % kommt nicht in Betracht, denn der Kindesunterhalt war in der Vergangenheit nicht ausreichend, das Existenzminimum von Kindern zu sichern, wie u.a. aus dem Bericht 2009 der Bundesregierung über das Existenzminimum hervorgeht. Hingegen deckt der in der derzeitigen Rechtsprechung übliche Mindestselbstbehalt von 900 € das Existenzminimum von Erwerbstätigen ab, und zwar nach der im erwähnten Bericht angestellten Prognose auch im Jahr 2010. Immerhin ist ein gegenüber Minderjährigen und privilegierten Volljährigen Unterhaltspflichtiger kraft Gesetzes (§ 1603 Abs. 2 BGB) gehalten, sich besonders hart anzustrengen, damit er den Mindestunterhalt für die Kinder aufbringen kann. Die Unterhaltslast wird durch die im erwähnten Gesetz vorgesehene Kindergelderhöhung erleichtert.


Wie auch immer eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle ausfallen mag, kann die Anpassung an eine neue Gesetzeslage nur vorläufig sein, denn im Frühjahr 2010 ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung des Existenzminimums zu erwarten, die voraussichtlich eine grundlegende Änderung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich machen wird. Bei etwaigen Anträgen von Kindern auf Erhöhung ihres bisherigen Unterhalts wird daher der Bemessung des Selbstbehalts für den Unterhaltsverpflichteten im Einzelfall besondere Bedeutung zukommen.

Sollten also Ihre berufsbedingten Aufwendungen oder die Belastungen für warme Unterkunft seit der letzten Unterhaltsfestsetzung gestiegen sein, können Sie diese einem Unterhaltserhöhungsverlangen Ihrer Kinder entgegenhalten. Die Kosten des Umgangsrechts sind nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer beiderseitigen Einkünfte aufzubringen. Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden........

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Puls
Vorsitzende der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
c/o Fachhochschule des Bundes
Willy Brandt Straße 1
50321 Brühl"
http://anonym.to/?http://www.treffpunkte...&start=225


Da ist also noch längst nichts endgültig entschieden.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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