Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Düsseldorfer Tabelle
#76
(15-12-2009, 21:25)borni schrieb: Die Kosten des Umgangsrechts sind nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer beiderseitigen Einkünfte aufzubringen. Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden........
Was´n das? Hab ich was verpasst?
Zitieren
#77
Puls liefert eine Melange aus Tatsachen, Lügen und Wunschvorstellungen.

- Das Existenzminimum von Erwachsenen beträgt 635 EUR und hat mit dem Selbstbehalt nichts zu tun. Der Selbstbehalt ist eine intransparente Ziffer, die ohne jede Berechnung in den Raum gestellt wird. Puls verheddert sich da in den Begriffen. Absichtlich?
- Das Existenzminimum von Kindern ist eine steuerliche Kategorie und hat mit dem Kindesunterhalt inhaltlich nichts zu tun, die letzte Regierung ist nur auf die glorreiche Idee gekommen, völlig unbegründet rechnerisch (nicht inhaltlich) das doppelte steuerliche Existenzminimum an den Unterhalt zu koppelt.
- die gesteigerte Erwerbsobliegenheit bringt keinen Arbeitgeber dazu, mehr zu zahlen. Die bringt nur Richter dazu, fiktives Einkommen zu verhängen, das dann real gepfändet wird und der Pflichtige dann finanziell real zusammenbricht.
- selbst wenn das BVerfG alles umwirft, muss die Düsseldorfer Tabelle noch lange nicht geändert werden, bloss die idiotische Kopplung von steuerlichem Existenzminmimum und Unterhalt muss weg.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten fürs Wohnen sind nicht Unterhaltsrelevant. Sind sie zu hoch, ist der Pflichtige verpflichtet in was Billigeres zu ziehen.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten des Umgangs sind eben nicht von beiden Eltern zu tragen. Umgang ist kein Mehrbedarf. Das hat Puls mit den Kinderbetreuungskosten verwechselt, die der BGH nun dem Pflichtigen mit auferlegt hat. Peinlich für sie!
- einer der wenigen richtigen Punkte: "Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden" Zu ergänzen wäre nur, dass dies erst einmal rundweg abgelehnt wird und erst nach hartnäckigem Klagen die Instanzen hoch zu erreichen ist.

Alles in Allem ein Armutszeugnis für Puls. Oder eine Nebelkerze, offenbar hält sie Trennungsväter für derart verblödet, dass sie auf die Lügen hereinfallen.
Zitieren
#78
(15-12-2009, 21:56)blue schrieb:
(15-12-2009, 21:25)borni schrieb: Die Kosten des Umgangsrechts sind nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer beiderseitigen Einkünfte aufzubringen. Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden........
Was´n das? Hab ich was verpasst?

Als die allseits beliebten XII BGH Hinrichter über die Anrechnung des Zahlbetrages beim KG urteilten und dabei über die Umgangskosten stolperten, sagten sie, dass die Umgangskosten eben nicht mehr beim KG geltend gemacht werden könnten, sondern statt dessen bei den Unterhaltssätzen geltend gemacht werden müssten.
Selbstverständlich ohne das gleichzeitig durch so etwas überflüssiges wie eine Rechtsgrundlage auch möglich zu machen!

"Die Leute haben kein Brot? Sollen sie doch Kuchen essen!"
Zitieren
#79
(15-12-2009, 22:25)beppo schrieb: "Die Leute haben kein Brot? Sollen sie doch Kuchen essen!"
Du und p haben es verstanden. Smile Der Wahnsinn nimmt kein Ende!
Sad
Zitieren
#80
Wenn man mal den Brief von der Puls und p´s Fakten gegenüberstellt wird mal wieder klar, dass Gesetze und Verordnungen vom Menschen geschaffen werden, die noch nicht einmal die Rechtsbegriffe richtig zuordnen können.

Hinzu kommt noch diese immer wieder verblüffende Realitätsfremdheit:

Zitat:Immerhin ist ein gegenüber Minderjährigen und privilegierten Volljährigen Unterhaltspflichtiger kraft Gesetzes (§ 1603 Abs. 2 BGB) gehalten, sich besonders hart anzustrengen, damit er den Mindestunterhalt für die Kinder aufbringen kann.

Klar - die Jobs liegen ja derzeit auf der Straße und bei Gegenüberstellung der Unterhaltssätze zum Durchschnittseinkommen sowie der derzeitigen sinkenden Kaufkraft ist eine Unterhaltserhöhung durchaus "angemessen"....

Klingt das nicht sogar ein bißchen nach Diskreminierung der Männer?

Zitat:Die Unterhaltslast wird durch die im erwähnten Gesetz vorgesehene Kindergelderhöhung erleichtert

Jetzt soll man auch noch dankbar sein, dass der Unterhalt "nur" um 13% steigt.

Naja, jetzt hat die Witzfigur, welche maßgeblich an der DT beteiligt ist einen Namen. Richterin a.D. Deutschland wird eben von Rentnern regiert...
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Zitieren
#81
(15-12-2009, 21:25)borni schrieb: Dazu müssen sich die Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. überlegen, ob auch der Mindestselbstbehalt der Unterhaltsschuldner von derzeit 900,00 € erhöht wird. Eine der Erhöhung des Mindestunterhalts entsprechende Erhöhung des Mindestselbstbehalts um 13 % kommt nicht in Betracht, denn der Kindesunterhalt war in der Vergangenheit nicht ausreichend, das Existenzminimum von Kindern zu sichern, wie u.a. aus dem Bericht 2009 der Bundesregierung über das Existenzminimum hervorgeht. Hingegen deckt der in der derzeitigen Rechtsprechung übliche Mindestselbstbehalt von 900 € das Existenzminimum von Erwerbstätigen ab, und zwar nach der im erwähnten Bericht angestellten Prognose auch im Jahr 2010.

Schön finde ich ja auch, mit welcher Selbstverständlichkeit sie davon ausgeht, dass ihr eigener eingetragener Lobbyverein, über diese Dinge zu entscheiden hat.
Die merken nicht mal mehr, geschweige denn, dass es ihnen irgendwie peinlich währe, wenn gesetzesähnliche Bestimmungen jetzt in den Klüngelstuben der Richter und Anwälte ausgewürfelt werden.

Es ist allerhöchste Zeit, den von P ausgebuddelten Rechtsgrundsatz: "Neues Recht, neue Richter" wieder anzuwenden.
In aller Konsequenz!
Zitieren
#82
(16-12-2009, 10:38)beppo schrieb: Schön finde ich ja auch, mit welcher Selbstverständlichkeit sie davon ausgeht, dass ihr eigener eingetragener Lobbyverein, über diese Dinge zu entscheiden hat.

Das ist schlechte Tradition - siehe Düsseldorfer Tabelle. Richter im Hinterzimmer zimmern das Quasi-Recht, nach dem sie anschliessend selber urteilen. Die Verantwortlichkeiten dafür schiebt man im Kreis herum.
Zitieren
#83
Genau so isses,

und es gibt schon hier im Forum etliche Zahlväter, die kräftig jahrelang abgedrückt haben und nun mit grauen Haaren da stehen und merken, daß der Nachwuchs sich einen feuchten Kehricht um sie schert. Da kommt nicht mal eine Weihnachtskarte oder ein Geburtstagsgruß an Papa, denn er hat ja seine Zahlungspflichtzeit erfüllt und fällt als monatlicher Kohlespender nicht mehr ins Gewicht. Selbst bei jenen Männern ist dies oft der Fall, die völlig freiwillig aus sicherer Entfernung gezahlt hatten, obwohl sie dazu gar nicht hätten gezwungen werden können. Die Gören sind einfach charakterlos und billige Geldgeier, und so sollten sie auch behandelt werden!

Angry

Ich werde mich denen anschließen, die sich nicht abmelken lassen. Das von mir mitgezeugte 13 Jahre alte Element nimmt nicht mal ein Stück Brot von mir. Ich bin da schon mit Laptop und mit Kamera abgeblitzt, also selbst als wirklich spendabler Geschenkebringer unerwünscht. Die Scheidung und der Haß besteht nicht nur seitens der Exe mir gegenüber, sondern die verwöhnte Göre macht da voll gegen mich mit. Ich werde nun schon seit mindestens 6 Jahren von denen gedemütigt. Und ich habe die Schnauze gestrichen voll, weiterhin diesem Lumpenpack Kohle in die Ärsche zu schieben.

Angry

Zu Weihnachten werde ich mich diesmal nicht bei denen melden. Die Exe wollte mich letztens unbedingt sprechen. Aber für Schwatz mit der Exe war ich nicht dort und bin dazu auch nicht bereit, denn die Exe hält sich auch an ihre eigenen Zusagen nie. Also vergeude ich da keine Zeit. Nachdem ich hier mal nachlesen konnte, was da für Heranwachsende in Sachen Unterhaltsforderung so im Jugendamt ausliegt, kann ich mir gut vorstellen, daß die Helferindustrien der Exe zum Strategiewechsel mir gegenüber geraten haben. Möglicherweise lesen die auch hier mit! Was mir wurscht ist, denn meine Freiheit nimmt mir niemand! Auch nicht meine Meinungsfreiheit! Ich werde denen zwar nicht alle Infos zugänglich machen über meine Beiträge hier und anderswo, aber die Begründung für den anstehenden "Cut" meinerseits können sie ruhig hier oder sonst wo vorfinden.

Angry

Ursprünglich hatte ich mir vorgenommen, auf das Kind zuzugehen, bis es mit 14 Jahren kein Kind mehr ist, sondern ein juristisch für sein Tun zur Verantwortung zu ziehender Mensch. Aber ich bin sicher, daß die Göre mit 13 genau weiß, wie weh sie mir mit ihrem Verhalten tut. Und sie lehnt mich bewußt und vorsätzlich ab, ohne daß ich diesem Kind jemals einen Grund für Ablehnung gegeben hätte.

Ich drehe den Spieß fortan um. Ich gehe nicht mehr auf diese Göre zu. Die kann mich mal genauso wie die habgierige marokkanische Exe, die diese Göre von mir aus auf jedem Kamelmarkt an auf Blondies mit germanistanischem Paß stehende Alis versteigern kann. Der Gedanke daran geht mir mittlerweile voll am Hintern vorbei, was vor einigen Jahren noch anders war.

Angry

Alles wird ein Ende haben, auch mein Aufenthalt hier im gastfreundlichen Belgien. Dafür sorge ich allein. Und dann wird der Geldhahn auf ein Mal zugedreht sein, für diese Parasiten! Auf diese Zeit freue ich mich heute schon!!!

Tongue

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
Zitieren
#84
Bundesrat beschließt Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Naja...

dann wollen wir mal sehen, in welcher Höhe WIR das Wachstum finanzieren Sad
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Zitieren
#85
Habe gerade den BMFSFJ Newsletter erhalten:

Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die
Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der
gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
* für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
* für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
* für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Zitieren
#86
und wieviel Kindergeld ist abzuziehen? danke
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#87
Minus 92 Euro! Sind also 225 Euro

Der Witz: Die Selbstbehalte bleiben gleich!

Und bitte nicht vergessen: Pflichtige müssen den Kindergartenbetrag noch dazubezahlen!

Für mich ist das jetzt ein geschätzter KU Mittelwert von 260,- Euro (reine Zahlung, niedrigste Stufe).

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#88
Macht aber beim neuen Zahlbetrag gleich mal in der niedrigsten Stufe 13% mehr.

Mal ne Frage in die Runde der Zahler: Wer bekommt denn jetzt 13% Lohnerhöhung? Big Grin

Bin mal gespannt, wann die Unterhaltssätze den deutschen Durchschnittslohn einholen (kann man ja sicher ausrechnen).

Und ich müsste ab Januar 334,- Euro zahlen...LOL! Die können mich mal...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#89
(18-12-2009, 17:19)gleichgesinnter schrieb: Macht aber beim neuen Zahlbetrag gleich mal in der niedrigsten Stufe 13% mehr.
Haben se geschickt gemacht, nä? Wink Somit dürfen ab sofort "alle" unterhaltszahlenden Väter ihr Einkommen erneut darlegen. Die zwei-Jahresfrist nach § 1605 Abs. 2 gilt nun meines Erachtens nicht. Wie sind eure Meinungen?

Weiter aus dem heutigen Newsletter:
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.

Da sich die Jobsituation in Deutschland wegen der Wirtschaftskrise in den nächsten Jahren weiter verschlechtern wird, wurden ab dem heutigen Tag massenweise Mangelfälle produziert. Der Steuerzahler, der keine Kinder hat Wink , wird die Zeche zahlen müssen. Tongue

"Andere" werden Kinder zeugen, was das Zeug hält! Smile
Zitieren
#90
Ja, neuer Titel kann eingefordert werden, denn die Erhöhung liegt bei >10%. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel.
Zitieren
#91
(18-12-2009, 17:40)blue schrieb: Haben se geschickt gemacht, nä? Wink Somit dürfen ab sofort "alle" unterhaltszahlenden Väter ihr Einkommen erneut darlegen. Die zwei-Jahresfrist nach § 1605 Abs. 2 gilt nun meines Erachtens nicht. Wie sind eure Meinungen?
Meine ist anders!

Am Einkommen ändert sich ja nichts. Zumindest nicht am unterhaltspflichtigen Teil.
Einen Grund, das Einkommen außer der Reihe zu prüfen, ergibt sich daher nicht.
Zitieren
#92
(18-12-2009, 17:41)p schrieb: Ja, neuer Titel kann eingefordert werden, denn die Erhöhung liegt bei >10%. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel.
Ja, die 10% - Hürde meinte ich damit.
Und diejenigen, die zusätzlich noch EU/BU/Krankenunterhalt etc. zahlen, dürfen eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen oder wieder zum Notar rennen.
AnwältInnen leuchten heute die Teuronis in den Augen!

Ein richtiger Glückstag heute für die Schnorrer der Familienvernichtungsmafia!
(18-12-2009, 17:53)beppo schrieb: Am Einkommen ändert sich ja nichts. Zumindest nicht am unterhaltspflichtigen Teil.
Ob sich nun die Pflicht oder das Einkommen um 10% ändert, ist meiner Meinung nach gleichbedeutend. Daher hatte ich es ja zur Diskussion gestellt.

Weiterhin ändert sich ja noch bei den Steuern einiges.

Zitat aus dem heutigen Newsletter:
Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem
Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina
für Arbeitnehmer wie für Selbständige um 400 Euro, darüber hinaus wird
sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.


Wir dürfen uns jetzt alle zu Tode rechnen. ;-)
Zitieren
#93
Zum Thema Durchschnittseinkommen schreibt Wikipedia:

"Das Durchschnittseinkommen aller Arbeitenden betrug in Deutschland im Jahre 2006 ca. 1503,- € pro Monat."(http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt

Damit wird jeder Durchschnnittsverdiener spätestens mit dem 2. Kind zum Mangelfall. Oft genug geschieht das schon beim ersten.
Zitieren
#94
60 % vom Durchschnittseinkommen bedeutet: ARM
Zitieren
#95
http://www.rechtsanwalt-news.de/familien...ters-egmr/
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#96
Da uns alle eint, dass wir uns aus dem gleichen Warenkorb bedienen, kannst du dich zukünftig kostengünstig auf den Posten Nachrichtenübermittlung, Digicam und Kultur betten.
Seit wann brauchen zu Unterhalt Verpflichtete ein Dach über dem Kopf oder etwas zu Essen? Diese beiden unwesentlichen Posten sind zwar gestiegen, aber da RobenträgerInnen überwiegend in Eigenheimen leben und sich auf Kongressen durch das dort gestellte Catering fräsen, können die mit Mietverhältnissen und Nahrungsmittelpreisen nicht um.
Ich bitte um Verständnis.
In Hamburg liegt laut einem Immobilienportal die derzeitige durchschnittliche Netto-Kalt-Miete bei über 10€/m².
Nach OLG Hamburg sind - wie beinahe überall - 360€ Warmmiete im SB enthalten. Der SB kann(!) angemessen angehoben werden. Sleepy
Wer eine günstigere Wohnung findet, darf den daraus entstandenen Vorteil großzügigerweise behalten. Smile

Die letzte SB-Anhebung gab es m.E. im Jahr 2007, von 890€ auf satte 900€ - das waren mehr als 1%, also werd´ jetzt bitte mal nicht zu unverschämt. Wink
Zitieren
#97
@Bluter
in Mecklenburg-Vorpommern gibt es sehr günstige Wohnungen und jetzt mit der A-23 kann man es auch locker in 2 Stunden bis HH schaffen
und Moped ist eine spritsparende Alternative
Zitieren
#98
@Ralf,

du meinst die A20?
Die A23 geht schnurstracks gen SH.
Auch in Niedersachsen, unweit vor Hamburgs Toren, gibt es günstigen Wohnraum, eine A7 und eine A1.
Mit dem Moped/Roller aber über die Autobahn zu zuckeln ist nicht gestattet, wäre zudem auch lebensbedrohlich, was dann zu Null Unterhalt führen würde. Einen A-Führerschein kann ich mir als Pflichtiger nicht leisten.
Solange ich Pflichtiger bin, bin ich unentbehrlich, also bleibt alternativ nur der möglichst kurze, weil unfallrisikovermindernde Arbeitsweg, mit dem ÖPNV!
Allerdings müsste ich im Gegenzug zum dortigen Sozialamt latschen und - zum angemessen angehobenen SB - Zuschüsse für meine nun gestiegenen Umgangskosten fordern.

Aber was soll´s, ich kann und werde auch im kommenden Jahr meinen Unterhaltsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen, weil´s mir noch möglich ist.
Die wirklich interessanten Jahre kommen erst noch.
Zitieren
#99
Das mit dem Selbstbehalt - in den wenigen Fällen in dem er greift - ist ohnehin der nächste Betrug. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 4% pro Jahr ist jede Nichterhöhung ein sattes zusätzliches Minus von 4% pro Jahr. Da gleichzeitig pro Jahr der Unterhalt um ca 13% steigt seit 2001, hat sich der Unterhalt im Endeffekt seit 2001 nicht verdoppelt, sondern verdreifacht, da man die Nichterhöhung des Selbstbehalts prozentual mitrechnen muss. So steigt im Endeffekt der Unterhalt nicht um 12 %, sondern um 16%, da die 4% Ausgleich für den Selbstbehalt dank Inflation es nicht gibt. Merke: Inflation = Geldentwertung = heimliche Steuererhöhung.
Zitieren
Fragen wir es doch mal anders herum:

Wie hoch war denn der Selbstbehalt im Jahre 2001 und wie hoch ist er heute?
Wie hoch war der KU (Mindestnettozahlbetrag Stufe 1) im Jahre 2001 und wie hoch ist er ab Januar 2010?

Kennt jemand die Zahlen und kann sie gegenüberstellen und vergleichen (prozentuale Auseinanderdriftung)?

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Düsseldorfer Tabelle 2024 - Prognose Nappo 37 4.805 29-01-2024, 16:52
Letzter Beitrag: DrNewton
  Petition "Reformierung Düsseldorfer Tabelle" Matthias 3 494 26-01-2024, 12:18
Letzter Beitrag: stayFather87
  Bürgergeld, Düsseldorfer Tabelle 2023 p__ 79 12.359 26-01-2023, 10:17
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
  Düsseldorfer Tabelle 2022 p__ 27 6.266 11-02-2022, 16:20
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste