08-10-2008, 16:26
Aus der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 7-8/2008, Seite 341:
AG Neustadt/Rübenberge, Beschluss vom 07.04.2008, Az. 34 F 15/08 SO
Es entspricht dem Wohl des betroffenen Kindes, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufzuheben und auf den Vater zu übertragen, wenn die Mutter das Kind nicht ausreichend betreut und trotz entsprechender Anregung nicht zur Sprachförderung gebracht hat und wenn das Kind am Schulunterricht nur sporadisch und schlecht ausgestattet teilnimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind nach Besuchen beim Vater seine Schularbeiten regelmäßig aufgearbeitet hat und der Vater einen kooperativeren und insgesamt wesentlich positiveren Eindruck hinterlässt als die Mutter.
Da hat es eine Mutter mal übertrieben im typischen Schlendrian. Das Gericht reagiert ungewöhnlich klar: Nicht nur der Wechsel des Kindes zum Vater, sondern auch der Entzug des Sorgerechts der Mutter. Trotzdem eine Einzelfallentscheidung, meistens muss die Mutter mit der Heroinspritze in der Vene aufgefunden werden, während sie die Kinder einem Bordell zum Verkauf anbietet, bevor ein Richter tatsächlich den Wechsel zum Vater ausspricht. In obigem Fall spielte vermutlich auch der Wille des Kindes mit.
AG Neustadt/Rübenberge, Beschluss vom 07.04.2008, Az. 34 F 15/08 SO
Es entspricht dem Wohl des betroffenen Kindes, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufzuheben und auf den Vater zu übertragen, wenn die Mutter das Kind nicht ausreichend betreut und trotz entsprechender Anregung nicht zur Sprachförderung gebracht hat und wenn das Kind am Schulunterricht nur sporadisch und schlecht ausgestattet teilnimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind nach Besuchen beim Vater seine Schularbeiten regelmäßig aufgearbeitet hat und der Vater einen kooperativeren und insgesamt wesentlich positiveren Eindruck hinterlässt als die Mutter.
Da hat es eine Mutter mal übertrieben im typischen Schlendrian. Das Gericht reagiert ungewöhnlich klar: Nicht nur der Wechsel des Kindes zum Vater, sondern auch der Entzug des Sorgerechts der Mutter. Trotzdem eine Einzelfallentscheidung, meistens muss die Mutter mit der Heroinspritze in der Vene aufgefunden werden, während sie die Kinder einem Bordell zum Verkauf anbietet, bevor ein Richter tatsächlich den Wechsel zum Vater ausspricht. In obigem Fall spielte vermutlich auch der Wille des Kindes mit.