Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung
#1
Moin,

mich hat soeben die Information erreicht, dass die Mutter meiner Tochter, wohl wieder nen "Dummen" gefunden hat und sie wohl wieder schwanger ist.

Soweit ich informiert bin bedeutet das doch ab 1 Monat vor Geburt folgendes:

- Betreuungsunterhaltspflicht der Mutter gegenüber, der Vater des neues Kindes
- Barunterhaltspflicht lediglich dem eigenen Kind gegenüber

lieg ich da richtig oder muss ich noch mal was nachlesen?? bitte auch die möglichen eventualitäten, zB was ist, wenn vater_neu nicht fähig ist ... finde dazu auf die schnelle grad nix ...

edit:
ich habe grad ein wenig mehr gesucht,bin aber nicht wirklich fündig geworden. im grunde müssten hier sämtliche ansprüche der mutter mir gegenüber verfallen - da für den betreuungsunterhalt der vater des neuen kindes herhalten darf. auf mich kann in diesem fall dann nicht mehr zurück gegriffen werden. was neue lebensgemeinschaft, oder eventuelle verwirking diesbezüglich hinzu kommen könnte, bzgl der verwirkung müsste man prüfen, aber im grunde sollte sich die unterhaltspflicht lediglich dem kind gegenüber weiterhin erstrecken, sollte das neue kind das licht der welt erblicken ...

somit könnte man ggfs darauf spekulieren, die jetzigen auferlegten schulden per "fingerheben" zu regulieren und danach um die rechte am eigenen kind zu kämpfen - rein hypothetisch sollte das doch so jetzt/dann so möglich sein oder?
gruß
malko 
Zitieren
#2
Wie sind denn die Verhältnisse der Beteiligten zueinander? Warst du und Mutter verheiratet? Sind Mutter und Next verheiratet? Bei Anspruchskonkurrenz besteht normalerweise anteilige Haftung für den Betreuungsunterhalt. Für die Haftungsanteile gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden.
Zitieren
#3
(24-01-2010, 23:46)p schrieb: Wie sind denn die Verhältnisse der Beteiligten zueinander? Warst du und Mutter verheiratet? Sind Mutter und Next verheiratet? Bei Anspruchskonkurrenz besteht normalerweise anteilige Haftung für den Betreuungsunterhalt. Für die Haftungsanteile gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden.

ich war nie verheiratet geschweige denn in einer beziehung mit der frau - alles andere ist eine lüge ...

der neue? keine ahnung, aber ich denke zumindest derzeit noch nicht, weiteres entzieht sich aber meiner kenntnis ...

zu den kindern, es wäre wahrscheinlich nach ablauf des dritten jahres, soweit ich es aber sehen könnte, ist ein neues kind von einem anderen eben kein grund hier den betreuungsunterhalt weiter zu billigen oder ist dies wie so alles natürlich auch wieder nur "hypothetisch" und sieht in der realität dann anders aus?
gruß
malko 
Zitieren
#4
Moin malko,

wenn ich das von Deiner HP noch richtig zusammenkriege, dann hast Du ein Urteil über KU + BU am Hals.

Deine Einschätzung der Barunterhaltspflichtigkeit ist zuzustimmen, aber:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
BU ist in Deinem Falle ausgeurteilt und alles weitere interessiert niemanden, solange Du nicht selber aktiv wirst.
Es ist sogar davon auszugehen, daß die ARGE arglos weiterzahlt, weil sie mit Dir ein Konto zum Gegenbuchen haben.

Die ARGE hätte aber bei Deinem Sprößling = 3 Jahre die Zügel angespannt und Bewerbungen gefordert, ansonsten Kürzung.
Daher wohl die erneute Schwangerschaft.

Für den BU müßtest Du Abänderungsklage erheben, wenn der weg soll.
Bei Kind drei Jahre + erneuter Schwangerschaft von Madame ist es einen Versuch wert, denke ich.

Wäre es übrigens auch bei keiner erneuten Schwangerschaft.
Der Preis für das juristische Rührstück ist zwar happig, aber immer noch besser investiert, als in der Alimentierung von erwachsenen Personen. Ansonsten wird jeder weitere Monat ohne Urteil Deinen Schuldenstand bei der ARGE weiter erhöhen.

Die Anspruchskonkurrenz für geteilten BU vom Next und Dir, sehe ich nicht so wie Herr p.
Sobald sich herausstellt, daß sich der Schurkenstaat schadlos halten kann, d.h. der neue Befruchter ist solvent, dürfte es ein Selbstgänger werden.
Sobald Next aber SGB-Bezieher ist, dann wird's vielleicht drauf hinauslaufen bzw. alles bleibt beim Alten.

Auf jeden Fall probieren. Im Zweifel gibt's wenigstens ein Urteil, über das wir in der Datenbak später alle lachen können ;-)

Viel Glück!
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
#5
(25-01-2010, 04:27)Master Chief schrieb: BU ist in Deinem Falle ausgeurteilt und alles weitere interessiert niemanden, solange Du nicht selber aktiv wirst.

Absolut. Bei mir wurde der BU unbefristet ausgeurteilt. Vielleicht goenne ich mir mal den Spassfaktor einer Abaenderungsklage. Ansonsten ist es mir mehr oder weniger egal. Bei meinem Unterhaltsschuldenstand ...

Gruesse aus dem Dracula-Land
Zitieren
#6
naja stellt sich doch die frage, was passiert - wenn eine frau 2x betreuungsunterhalt "geltend" machen will ... obwohl ich mir denke, dass selbst das in deutschland problemlos möglich ist ...
gruß
malko 
Zitieren
#7
(25-01-2010, 16:27)malko schrieb: naja stellt sich doch die frage, was passiert - wenn eine frau 2x betreuungsunterhalt "geltend" machen will ... obwohl ich mir denke, dass selbst das in deutschland problemlos möglich ist ...

Was soll passieren? Ist doch immer das Gleiche: Erst werden alle "Verpflichteten" zur Totalauskunft verdammt, dann folgt ein Brief mit unverschämten Forderungen. Läuft irgendwas nicht wie gewünscht, gehts halt vor Gericht.
Zitieren
#8
(25-01-2010, 16:34)p schrieb:
(25-01-2010, 16:27)malko schrieb: naja stellt sich doch die frage, was passiert - wenn eine frau 2x betreuungsunterhalt "geltend" machen will ... obwohl ich mir denke, dass selbst das in deutschland problemlos möglich ist ...

Was soll passieren? Ist doch immer das Gleiche: Erst werden alle "Verpflichteten" zur Totalauskunft verdammt, dann folgt ein Brief mit unverschämten Forderungen. Läuft irgendwas nicht wie gewünscht, gehts halt vor Gericht.

genau das meine ich ja - in dem falle, einer der "möglich" pflichtigen nicht greifbar, dann greifbar, dann nimmt man doch den der greifbar ist oder nicht? naja ist alles sowieso nur hypothetisch ...
gruß
malko 
Zitieren
#9
Es macht doch eh keinen Sinn eine Abaenderungsklage zu fuehren, denn es ist nur eine kosmetische Korrektur Deiner Unterhaltsschulden. Oder willst Du Deine Schulden abbezahlen?
Zitieren
#10
(25-01-2010, 17:27)Exilierter schrieb: Es macht doch eh keinen Sinn eine Abaenderungsklage zu fuehren, denn es ist nur eine kosmetische Korrektur Deiner Unterhaltsschulden. Oder willst Du Deine Schulden abbezahlen?

nicht wirklich - war nur so ein hirngespinnst, was wäre wenn man in die offensive geht - aber wie gesagt war nur ein kurzer gedanke ... hat für mich auch keinen sinn ergeben, warum ich das jetzt noch tun sollte ...
gruß
malko 
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rechtliche Unterstützung zwecks Scheidung Ria79 3 973 15-04-2023, 19:23
Letzter Beitrag: stayFather87
  Rechtliche vs. biologische Vaterschaft im Ausland p__ 6 7.944 11-01-2011, 16:04
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste