04-02-2010, 20:26
Ich habe dort gerade nachgelesen und dies gefunden bei der Frage, in welchen Fällen die Barunterhaltspflicht entfällt oder wird vermindert:
"Das Kind bekommt selbst ein Kind. Dann ist der neue Vater vorrangig unterhaltspflichtig, bei Sozialgeldzahlung findet kein Rückgriff auf den neuen Grossvater statt."
Ist das wirklich so, dass Barunterhaltspflicht des Zahlvater für seine Tochter entfällt, wenn diese schwanger wird und ein Kind bekommt?!??
So wie ich es bislang verstanden habe ist eine Mutter immer und überall nur bedürftigt und keinesfalls für sich selbst verantwortlich.
Das wird aber bitter für das Töchterchen, wenn sie einen zahlungskräftigen Vater hat und sich von einem finanziell impotenten Erzeuger schwängern lässt.
Und wenn der Zahlvater einen Jungen hat, dann kann er ja eine wohlfahrtsstaatbedürftige Ausländerin auf ihn hetzen, die wird dann schon wissen wie sie schwanger wird und schon ist er seine Zahlpflicht los?
Das eröffnet ja ganz neue Handlungsoptionen ...
"Das Kind bekommt selbst ein Kind. Dann ist der neue Vater vorrangig unterhaltspflichtig, bei Sozialgeldzahlung findet kein Rückgriff auf den neuen Grossvater statt."
Ist das wirklich so, dass Barunterhaltspflicht des Zahlvater für seine Tochter entfällt, wenn diese schwanger wird und ein Kind bekommt?!??
So wie ich es bislang verstanden habe ist eine Mutter immer und überall nur bedürftigt und keinesfalls für sich selbst verantwortlich.
Das wird aber bitter für das Töchterchen, wenn sie einen zahlungskräftigen Vater hat und sich von einem finanziell impotenten Erzeuger schwängern lässt.
Und wenn der Zahlvater einen Jungen hat, dann kann er ja eine wohlfahrtsstaatbedürftige Ausländerin auf ihn hetzen, die wird dann schon wissen wie sie schwanger wird und schon ist er seine Zahlpflicht los?
Das eröffnet ja ganz neue Handlungsoptionen ...