Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mutter des Enkels hat Alkohol- und andere Probleme, will Kind
#26
Komme gerade aus einem Kurzurlaub in Franken zurück!

Es gibt super gute Neuigkeiten wegen meinem Enkel! Morgen werde ich euch ausführlich darüber berichten!
Soviel voraus: Ein großer Erfolg für meinen Sohn!
LG r1schnecke
Zitieren
#27
Die zuständige Sozialarbeiterin beim Jugendamt hat die Mutter meines Enkels vorgeladen um ein Gespräch mit ihr zu führen.
Ein paar Tage später wurde auch mein Sohn einbestellt. Ihm wurde unter anderem bei dem Gespräch mitgeteilt, dass die Kindsmutter meinen Enkel zurück will!
Letzte Woche am Montag den 5.3. war dann ein Gespräch mit beiden Elternteilen.
Die Kindsmutter hat erst mal wieder darauf bestanden meinen Enkel wieder zu sich zu holen. Sämtliche Vorschläge für eine gütliche Einigung hat sie abgewehrt! Sie ging bei jeder Gelegenheit in die Luft und sah auch nur ihr Wohl statt das meines Enkels! Schließlich platzte der Sozialarbeiterin der Kragen! Sie gab ihr unmissverständlich zu verstehen, dass sie meinen Enkel nicht zurück bekommt. Wörtlich in etwa so:
Die letzten 2 Jahre hat sie sich erst gar nicht, dann nur wann es ihr passte, um meinen Enkel gekümmert. Sie kann jetzt nicht daher kommen und auf einmal alles wollen. Die Bezugsperson sei ja wohl mein Sohn, außerdem hat mein Enkel seinen Lebensmittelpunkt bei seinem Vater. Er hätte sich die vergangen 2 Jahre sehr gut um sein Kind gekümmert und es gibt keine Veranlassung dass zu ändern!!
Des weiteren hat man ihr gesagt, sollte es zu keiner gütlichen Umgangsregelung kommen, müsste man dass eben über dass Gericht regeln! Der Richter würde aber nicht so lange mit ihr reden, sondern nach Aktenlage entscheiden. Sie machte der Kindsmutter unmissverständlich klar, dass es dann ganz schlecht für sie aussehen würde!Big GrinBig GrinBig Grin
Darauf hin war sie dann doch zu einer Regelung bereit. Es wurde bis einschließlich Juli vereinbart, dass sie an jedem 2. Wochenende meinen Enkel von Freitag 15 Uhr bis Dienstag 8 Uhr zu sich holen darf!Freitags muss sie ihn vom Kiga abholen und Montagfrüh hinbringen und abholen,ebenso am Dienstag morgen. Dienstagnachmittag holt ihn dann mein Sohn wieder!
Somit haben wir sogar mehr erreicht als wir wollten. Mein Sohn wäre auch damit einverstanden gewesen wenn er wenigstens 1 Wochenende im Monat mit seinem Sohn hätte verbringen können. Sie bekamen einen genauen Plan wo jedes Wochenende markiert wurde an dem sie meinen Enkel holen darf!
Vergangenes Wochenende hätte sie ihn am Freitag holen dürfen, aber Madam hat sich nicht gemeldet! Gegen 17 Uhr ging mein Sohn dann mit meinem Enkel auf den Spielpatz und wenn sah er da? Natürlich die Kindsmutter mit ihrem Baby und einer Freundin! Mein Enbkel hat sie kurz begrüßt und dann war ihn Fahrradfahren wichtiger!Smile
Mein Sohn hat sich erst gar nicht mit ihr unterhalten!
Wie man sieht hält sie sich auch weiterhin nicht an die Regeln! Ich bin mir fast sicher dass sie kommendes Wochenende auf der Matte steht und ihren Sohn übers Wochenende haben will.
Mein Sohn wird heute die Sozialarbeiterin anrufen und nachfragen wie er sich verhalten soll.

Es gibt sie also doch noch, die Mitarbeiter beim Jugendamt, die nicht zwangsläufig dass Wohl des Kindes bei der Kindsmutter sehen!!!!

PS: Ihr jetziger Lebensgefährte wird nun wegen seinem Drogen-Alkoholproblem auch vom Jugendamt ins Visier genommen! Ebenso sie wegen ihrem Alkoholprobelm. Man sagte mir am Telefon, schließlich lebt dort ja auch ein Kind!

LG r1schnecke
Zitieren
#28
Gut. Das war aber nicht nur der Sozialarbeiterin zu verdanken, sondern dem Nr. 1 Grund, wenn mal was in die richtige Richtung kippt: Die Mutter überreisst es und stolpert über sich selbst. Solange sie am Alkohol hängt, wird sich das wohl auch nicht mehr ändern.

(12-03-2012, 07:11)r1schnecke schrieb: Mein Sohn wird heute die Sozialarbeiterin anrufen und nachfragen wie er sich verhalten soll.

Das ist wichtig, sonst werden ihm später wieder von der Mutter Lügen um die Ohren gehauen. Er hält die Regelung ein, sie nicht, das muss auch bei der Sozialarbeiterin so ankommen. Die Mutter kann auch noch vor Gericht, mit einer wohlwollenden Stellungnahme des Jugendamtes ist es aber nun Essig und damit hat so ein Verfahren wenig Chancen.
Zitieren
#29
Früher oder später wird es ohne gerichtliche Klärung des ABR (und somit der Unterhaltsfrage) nicht gehen.
Dein Sohn hat offenbar das selten große Glück, auf eine kompetente JA-MA gestossen zu sein. Die KM wird sich langsfristig selbst im Wege stehen und voraussichtlich nicht in der Lage sein, die getroffene Umgangsvereinbarung einzuhalten. Wenn nun Dein Sohn auch weiterhin schön mit dem JA kommuniziert, hat er wenigstens vor Gericht das JA zu 100% hinter sich - die denkbar beste Vorraussetzung für die Übertragung des ABR (oder gar des alleinigen SR) auf sich.
Mein Antrag würde durchaus (im Hinblick auf die Vernachlässigungen im Gesundheitsbereich) auf alleinige Sorge, hilfsweise auf ABR lauten.
Damit würde ich aber noch etwas warten, bis eindeutig die Unzuverlässigkeit der KM ausreichend dokumentiert ist.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#30
(12-03-2012, 14:27)Pistachio 00 schrieb: Dein Sohn hat offenbar das selten große Glück, auf eine kompetente JA-MA gestossen zu sein.

Das ist nicht sicher. Wenn der Vater aber beim Elterngespräch ruhig bleibt, die Mutter in die Luft geht und die Jugendamtsdame anrotzt, wird die so oder so nicht mehr pro Mutter eingestellt bleiben können.

Die Mutter ist vor allem über sich selbst gestolpert. Sie hätte auch auf heilige Mutter machen können, auf Halbgeschwister die sich zueinander sehnen, auf eine stabile neue Familie, die üblichen Lügen halt, süsslich und zwinkernd. Wenn sich der Vater dann provoziert fühlt und die Wahrheiten nennt, kann auch alles in die falsche Richtung kippen.

Es gilt jetzt, die Gunst der Stunde zu nutzen, die Diskrepanz zwischen Forderung und Tun der Mutter "amtlich" zu machen.
Zitieren
#31
Ich danke euch für eure Antworten!

Mittlerweile hat er mit der Dame vom Jugendamt gesprochen! Sie hat dich gleich schön Notizen gemacht, außerdem versteht sie es gar nicht dass die Kindsmutter sich gleich beim ersten Mal der neuen Umgangsregelung nicht an die Vereinbarung hält!

Mein Sohn hat angesproochen wie er sich verhalten soll, wenn die KM am Wochenende auf der Matte steht und meinen Enkel übers Wochenende haben will. Die Dame vom Jugendamt sieht es genau so wie mein Sohn:
Es liegt in seinem Ermessen ob er ihr aus Gutmütigkeit das Kind gibt, oder aber auch nicht, denn dass ist ja nun sein Wochenende!
Sie hat es ja noch nicht mal für notwendig gehalten, sich bei ihrem Kind teléfonisch zu melden oder Bescheid zu sagen, dass sie meinen Enkel am vergangenen Wochenende nicht holt. Sie macht eben auch weiterhin was sie will. Bekommt sie dann den Kleinen nicht, macht sie in altbekannter Weise Terror und beschimpft meinen Sohn aufs Übelste, auch wenn mein Enkel dabei ist!

Ihr habt recht, über kurz oder lang wird da eine richterliche Entscheidung gefällt werden müssen. Aber nun sammelt er erst mal wieder eifrig ihre Verfehlungen, immer schön mit der entsprechenden Info ans Jugendamt!

LG r1schnecke
Zitieren
#32
Hallo zusammen, ich mal wieder!

Habe wieder mal eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen?

Wie oben schon erwähnt lebt mein Enkel bei meinem Sohn. Zwecks Umgangsregelung gab es erst kürzlich einen Termin beim Jugendamt.
Das erste Wochenende hat sie ja platzen lassen und meinen Enkel nicht geholt, auch nicht Bescheid gesagt oder sich sonst irgendwie gemeldet, weder bei meinen Sohn noch bei meinem Enkel. Sie hat es nach wie vor nicht notwendig sich an Regeln zu halten, sondern will ihr eigens Ding durchziehen. Was heißen soll dass sie so weiter macht wie bisher. Am Mittwoch wollte sie meinen Enkel vom Kindergarten abholen und meinen Enkel sehen. Mein Sohn hat ihr am Telefon gesagt, dass er dass nicht möchte denn an diesem Tag wäre sie nicht dran. Sie ist natürlich am Telefon wieder ausgeflipt! Ebenso heute, als sie wieder anrief und forderte ihr Kind zu sehen! Wieder ihre schauzige, forderde Art, was letztendlich dazu führte dass mein Sohn aufgelegt hat.
Nun aber meine eigendliche Frage an euch:
Die Kindsmutter ist letzte Woche umgezogen. Mein Sohn hat keine Adresse und auch noch keine neue Telefonnummer von ihr. Wenn sie nun am 23.03. meinen Enkel übers Wochenende holen darf, wäre es doch erst mal wichtig zu wissen, wo sich mein Enkel in dieser Zeit aufhält. Wenn sie ihn dann wieder nicht, wie vereinbart zurück bringt weiß niemand wo der Kleine ist. Auch dass Jugendamt hat bis heute keine neue Adresse von ihr. Nicht auszudenken, wenn es so kommen würde!

Eine andere Frage beschäftigt mich fast genauso:
Sie ist ja mit allen Wassern gewaschen und ich habe den Faden mal weiter gesponnen: Könnte es sein, dass sie mit der Sozialarbeiterin die nun für diesen Stadtteil zuständig ist ( wo sie nun wohnt ) Kontakt aufnimmt und dort die Übermama spielt. Natürlich mit dem Hintergedanken so an ihr Kind zu kommen? Oder ist es maßgeblich was die zuständige Sozialarbeiterin die für den Stadtteil meines Sohnes zuständig ist zu sagen hat? Denn mit dieser Dame wurde ja die Umgangsregelung vereinbart.

Wäre echt nett wenn ihr für mich ein paar Antworten hättet!

LG r1schnecke
Zitieren
#33
Neue Wohnadresse ist nicht so dringend. Wenn sie das Kind wirklich nicht zurückbringt, kriegt man das raus. So ein Übergriff durch sie wäre ausserdem eine Steinvorlage für einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vaters. Wenn sie das durchzieht, ist sie fällig. Dann nicht zögern, sondern vor Gericht, ABR zum Vater.

Umzüge passieren in der Tat häufig, um unangenehme Jugendamtsmitarbeiter zu wechseln. Zuständig ist aber das Jugendamt des Bereichs, wo das Kind gewöhnlich wohnt und das ist dort, wo der Vater ist. Es ändert sich also nichts für euch. Nur, wenn das Kind beim Umziehenden gelebt hätte.

Der Vater sollte sich jetzt genau an die Umgangsregelung halten. Dafür ist sie ja da. Wenn die Mutter die bricht, soll er das nicht hinnehmen, er muss wieder zum Jugendamt. Er soll auch im Kindergarten die Tage angeben, an denen das Kind der Mutter übergeben werden darf, ansonsten nur dem Vater.

Die Regelungen kann man schon elastisch handhaben, aber nicht in eurer Situation, wo die Mutter einfach rücksichtslos tut was sie will.
Zitieren
#34
Zitat:Er soll auch im Kindergarten die Tage angeben, an denen das Kind der Mutter übergeben werden darf, ansonsten nur dem Vater.
Danke "p" dass hat er bereits getan!
Aber trotz allem ist mir mulmig bei dem Gedanken, dass sie dass nächste Mal meinen Enkel nicht zurück bringt! Habe da echt ein ganz ungutes Gefühl! Letztendlich bekommt ja mein Enkel alles mit, so klein ist er ja nun doch nicht mehr!
Zitat:Zustgewöhnlich wohnt und das ist dort, wo der Vater ist.ändig ist aber das Jugendamt des Bereichs, wo das Kind
Dass beruhigt mich allerdings sehr!
LG r1schnecke
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur wackelpudding 89 65.877 24-05-2014, 20:35
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste