09-10-2008, 12:27
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.07.2008, Az. 3 UF 347/06, Volltext hier: http://web2.justiz.hessen.de/migration/r...00037782D/$file/03uf34706.pdf (20 Seiten).
Geschiedene Ehegatten, der sechs Jahre jüngere Mann wurde vom Amtsgericht zu rund 1700 EUR Ehegattenunterhalt pro Monat verurteilt. Dazu kommen 511 EUR Unterhalt an die volljährige Tochter. Dazu kommen 235 EUR Kredit um Steuerschulden zu zahlen, die von der Ex verursacht wurden, dazu 1620 EUR Zins- und Tilgungsleistungen zur Finanzierung der Ehewohnung. Anders gesagt: Er blecht, dass die Schwarte kracht. Die Ex war krank, schwer nikotinsüchtig und ist verrentet. Sie will mehr Auskünfte, 400 höheren Unterhalt, angebliche Rückstände, Zinsen. Kassiert hat sie schon Verkaufserlöse der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Rentenpunkte für 21 Beitragsjahre. Dass sie selber Einkünfte verschwiegen hat, will der Gatte nutzen.
Ein gutes Einkommen erzieht der Mann aus einer Tätigkeit, die er erst nach der Trennung begonnen hat, also nicht eheprägend war. Daraus möchte die Ex gerne das Maximum abkassieren. Das Verschweigen ihres eigenen Einkommens lässt das Gericht folgenlos: "An der für die erforderliche Schwere des Verstoßes notwendigen besonderen Unredlichkeit fehlt es jedoch dann, wenn (...) auf Nachfrage des Unterhaltspflichtigen oder des Gerichts unverzüglich offengelegt wird".
Zum Einkommen des Mannes nach der Trennung: "Entsprechende Tätigkeiten hat der Antragsgegner zwar erst lange nach der Trennung der Parteien aufgenommen. Dennoch müssen diese als eheprägend angesehen werden, weil sie in engem Zusammenhang mit der bereits während des Zusammenlebens der Parteien ausgeübten Tätigkeit stehen." Diesen Zusammenhang lässt das Gericht im Nebel verschwinden, die Ex behauptet einfach "sein Arbeitgeber erwarte von ihm, dass er entsprechende Tätigkeiten übernimmt." Sie würden "nicht auf einer vom Normalverlauf abweichenden Entwicklung oder auf der Trennung der Parteien beruhen". Seit wann ist das ein Job, den man als Nebenjob begonnen hat und sich als lukrativ erweist?
Ehebedingte Nachteile hat sie nicht, sie hat auch vorher nie viel verdient, Lehrerausbildung und dann schnell keine Lust mehr gehabt. Das Gericht spricht ihr sechs Jahre Unterhalt "aus dem vollen" zu, danach "nur" den angemessenen Lebensbedarf von derzeit 1100,- Euro und zwar ohne jede Befristung. Das Gericht: "Anbetracht des Alters der Antragstellerin und der langen Ehedauer gebietet die nacheheliche Solidarität daher eine unbefristete Sicherstellung des angemessenen Lebensbedarfs durch den Antragsgegner.".
Unterhaltsschlaraffenland Deutschland. Merke: Eine Karriere und engagierte Arbeit kann teuer werden, auch wenn man bereits geschieden ist. Mit Zigaretten auf der Couch kassiert es sich bequemer.
Geschiedene Ehegatten, der sechs Jahre jüngere Mann wurde vom Amtsgericht zu rund 1700 EUR Ehegattenunterhalt pro Monat verurteilt. Dazu kommen 511 EUR Unterhalt an die volljährige Tochter. Dazu kommen 235 EUR Kredit um Steuerschulden zu zahlen, die von der Ex verursacht wurden, dazu 1620 EUR Zins- und Tilgungsleistungen zur Finanzierung der Ehewohnung. Anders gesagt: Er blecht, dass die Schwarte kracht. Die Ex war krank, schwer nikotinsüchtig und ist verrentet. Sie will mehr Auskünfte, 400 höheren Unterhalt, angebliche Rückstände, Zinsen. Kassiert hat sie schon Verkaufserlöse der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Rentenpunkte für 21 Beitragsjahre. Dass sie selber Einkünfte verschwiegen hat, will der Gatte nutzen.
Ein gutes Einkommen erzieht der Mann aus einer Tätigkeit, die er erst nach der Trennung begonnen hat, also nicht eheprägend war. Daraus möchte die Ex gerne das Maximum abkassieren. Das Verschweigen ihres eigenen Einkommens lässt das Gericht folgenlos: "An der für die erforderliche Schwere des Verstoßes notwendigen besonderen Unredlichkeit fehlt es jedoch dann, wenn (...) auf Nachfrage des Unterhaltspflichtigen oder des Gerichts unverzüglich offengelegt wird".
Zum Einkommen des Mannes nach der Trennung: "Entsprechende Tätigkeiten hat der Antragsgegner zwar erst lange nach der Trennung der Parteien aufgenommen. Dennoch müssen diese als eheprägend angesehen werden, weil sie in engem Zusammenhang mit der bereits während des Zusammenlebens der Parteien ausgeübten Tätigkeit stehen." Diesen Zusammenhang lässt das Gericht im Nebel verschwinden, die Ex behauptet einfach "sein Arbeitgeber erwarte von ihm, dass er entsprechende Tätigkeiten übernimmt." Sie würden "nicht auf einer vom Normalverlauf abweichenden Entwicklung oder auf der Trennung der Parteien beruhen". Seit wann ist das ein Job, den man als Nebenjob begonnen hat und sich als lukrativ erweist?
Ehebedingte Nachteile hat sie nicht, sie hat auch vorher nie viel verdient, Lehrerausbildung und dann schnell keine Lust mehr gehabt. Das Gericht spricht ihr sechs Jahre Unterhalt "aus dem vollen" zu, danach "nur" den angemessenen Lebensbedarf von derzeit 1100,- Euro und zwar ohne jede Befristung. Das Gericht: "Anbetracht des Alters der Antragstellerin und der langen Ehedauer gebietet die nacheheliche Solidarität daher eine unbefristete Sicherstellung des angemessenen Lebensbedarfs durch den Antragsgegner.".
Unterhaltsschlaraffenland Deutschland. Merke: Eine Karriere und engagierte Arbeit kann teuer werden, auch wenn man bereits geschieden ist. Mit Zigaretten auf der Couch kassiert es sich bequemer.